Die 50/50/50-Regel in einem Satz: 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent zinsloses KfW-Darlehen, 50 Prozent Darlehenserlass bei bestandener Prüfung. Beim Wirtschaftsfachwirt bleibt von 3.997 Euro Kursgebühr ein Eigenanteil von rund 999 Euro.
Jetzt berechnenAufstiegs-BAföG deckt 75 Prozent deiner Lehrgangskosten, wenn du bestehst. Von 3.997 Euro Wirtschaftsfachwirt-Kursgebühr zahlst du nach Zuschuss und Erlass nur noch rund 999 Euro selbst. In acht Bundesländern gibt es zusätzlich eine Landes-Aufstiegsprämie zwischen 1.000 und 3.500 Euro. Kein Alter, kein Einkommen schließt dich aus.
Du überlegst, eine Aufstiegsfortbildung zu machen, und willst wissen, was am Ende tatsächlich an dir hängen bleibt. Die offizielle Gesetzeslage ist einfacher, als sie klingt. Drei Bausteine, drei Regeln, fertig. In meinen Beratungsgesprächen höre ich oft, dass Teilnehmer den 50-Prozent-Erlass übersehen und mit der vollen Kursgebühr rechnen. Das ist der Unterschied zwischen "brauche ich einen Kredit" und "kann ich mir leisten".
Aufstiegs-BAföG (offiziell AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) unterstützt dich finanziell, wenn du eine anerkannte Aufstiegsfortbildung machst. Die Lehrgangs- und Prüfungskosten werden in drei Teile zerlegt:
Unterm Strich: Bestehst du die Prüfung, trägst du 25 Prozent der Kurskosten selbst. 75 Prozent übernimmt der Staat. Hier die Rechnung für den Wirtschaftsfachwirt (IHK), SkillSprinters-Kursgebühr 3.997 Euro (Stand 2026):
Aus 3.997 Euro werden 999 Euro. Das ist der einzige Satz, den du dir zur AFBG-Systematik merken musst. Alles andere ist Feinjustierung.
Hinweis: Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Anspruchs hängt von deinen individuellen Lebensumständen ab und wird vom zuständigen AFBG-Amt verbindlich festgelegt. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
AFBG besteht aus zwei getrennten Töpfen. Die meisten Teilnehmer brauchen nur den einen.
Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Das ist der Topf, aus dem die 50/50/50-Regel oben kommt. Drei Eigenschaften:
Der Unterhaltsbeitrag ist dein Lebensunterhalt während der Fortbildung. Den gibt es ausschließlich bei Vollzeit-Fortbildungen. Bei berufsbegleitenden Abendkursen wie dem Wirtschaftsfachwirt ist er nicht relevant, weil du währenddessen weiter arbeitest und dein Gehalt bekommst.
Der Unterhaltsbeitrag ist einkommensabhängig. Hier werden dein Einkommen, Vermögen, Ehepartner-Einkommen und Kinderzuschläge angerechnet. Die Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Aktuell (Stand 2026) liegt der Vermögensfreibetrag bei 45.000 Euro, es gibt Zuschläge für Kinder und den Ehepartner.
Praxistipp: Wenn du berufsbegleitend lernst, rechnest du nur mit dem Maßnahmebeitrag. Wenn du Vollzeit lernst, kommt der Unterhaltsbeitrag als zweiter Topf dazu. Die beiden Töpfe haben unterschiedliche Regeln und werden getrennt berechnet.
Bei Vollzeit-Fortbildungen bekommst du pro Kind einen Kinderzuschlag zum Unterhaltsbeitrag. Die genaue Höhe wird jährlich angepasst. Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag nach § 10 AFBG. Der deckt Ausgaben für Kita, Hort oder Tagesmutter bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Details hängen vom Alter und der Anzahl der Kinder ab.
Konkret fürs Verständnis: eine alleinerziehende Vollzeit-Teilnehmerin mit zwei Kindern unter zehn Jahren kann zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag einen nennenswerten Kinderbetreuungszuschlag bekommen. Die Summe aller Zuschläge ergibt einen monatlichen Gesamtbetrag, der deine Grundsicherung während der Fortbildungszeit absichert.
Beim Unterhaltsbeitrag wird das Einkommen deines Ehepartners mit angerechnet. Es gibt aber Freibeträge. Ein erwerbstätiger Partner wird mit einem Grundfreibetrag bedacht, plus zusätzlichen Freibeträgen für gemeinsame Kinder. Die Rechnung ist nicht simpel, aber systematisch. Beim Maßnahmebeitrag spielt das Partner-Einkommen weiterhin keine Rolle.
Die AFBG-Anspruchsvoraussetzungen stehen in § 2 AFBG. Drei Kernpunkte:
Der Kurs muss im AFBG-Katalog stehen. Das sind alle anerkannten Aufstiegsfortbildungen nach § 53 BBiG oder der Handwerksordnung. Konkret:
Du musst zur Prüfung zugelassen sein. Beim Wirtschaftsfachwirt (IHK) regelt das die Prüfungsverordnung (WFachwPrV). Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 WFachwPrV gibt es drei Wege zur Zulassung:
Für die HSQ-Teilprüfung brauchst du zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis nach bestandener WBQ, und die WBQ darf nicht älter als fünf Jahre sein.
Beim Maßnahmebeitrag gibt es weder eine Alters- noch eine Einkommensgrenze. Ich habe Teilnehmer beraten, die mit 52 angefangen und zwei Jahre später ihren Abschluss gemacht haben. Wer lange genug zahlt, bekommt zurück. Die Rückzahlung beginnt frühestens sechs Jahre nach Ende der Fortbildung, dann in Raten je nach Einkommen.
Beim Maßnahmebeitrag: nichts. Beim Unterhaltsbeitrag: der Freibetrag liegt bei 45.000 Euro (Stand 2026). Das bedeutet: selbst wenn du 40.000 Euro auf dem Sparbuch hast, wird dein Unterhaltsbeitrag in voller Höhe bewilligt. Erst darüber wird das überschießende Vermögen angerechnet. Für Ehepartner und Kinder kommen weitere Freibeträge dazu.
Wer berufsbegleitend lernt, muss sich um Vermögensfreibeträge ohnehin nicht kümmern. Die Abendkurs-Zielgruppe bekommt den Maßnahmebeitrag ohne jede Einkommens- oder Vermögensprüfung.
Ja. Du kannst AFBG mehrfach in Anspruch nehmen, wenn du mehrere anerkannte Aufstiegsfortbildungen machst. Typisches Beispiel: erst Meister mit AFBG, danach Betriebswirt mit AFBG als Aufbaustufe. Auch ein Wechsel zwischen Fachrichtungen ist möglich, solange es sich um jeweils eigenständige Fortbildungen nach § 53 BBiG handelt.
Die 50/50/50-Regel ist immer gleich. Unterschiedlich sind nur die Ausgangsgebühren und die möglichen Landesprämien. Drei typische Konstellationen:
| Fortbildung | Kursgebühr | Zuschuss (50 %) | Erlass (25 %) | Eigenanteil nach Bestehen |
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsfachwirt (IHK), SkillSprinters | 3.997 € | 1.999 € | 999 € | rund 999 € |
| Industriefachwirt (IHK), typisch | 3.900 € | 1.950 € | 975 € | rund 975 € |
| Handwerksmeister (je nach Gewerk) | 6.500 € | 3.250 € | 1.625 € | rund 1.625 € |
| Bilanzbuchhalter (IHK) | 4.200 € | 2.100 € | 1.050 € | rund 1.050 € |
Die Tabelle zeigt die reinen AFBG-Zahlen. Kommt eine Landesprämie dazu, rechnet sich das Ganze in manchen Bundesländern so weit in die Gewinnzone, dass du am Ende mehr Geld in der Tasche hast als vor der Fortbildung.
Angenommen du ziehst den Wirtschaftsfachwirt durch, stehst am Prüfungstag aber nicht durch. Der 50-Prozent-Erlass entfällt. Dein Darlehen bleibt stehen: 1.998,50 Euro. Das ist zinslos während der Fortbildung, danach verzinst (aktuell rund 3 bis 4 Prozent KfW-Satz, Stand 2026) und wird nach Karenzzeit in Raten zurückgezahlt. Bei geringem Einkommen kannst du Stundung beantragen. Wer unter einem bestimmten Einkommen bleibt, zahlt vorerst gar nichts zurück.
Zweiter Punkt, oft übersehen: der Zuschussanteil bleibt auch bei Nichtbestehen. Die 1.998,50 Euro Zuschuss werden nicht zurückgefordert. Unabhängig vom Prüfungsergebnis hast du also 50 Prozent deiner Kurskosten geschenkt bekommen.
Neben dem Bestehens-Erlass gibt es einen zweiten Erlass-Baustein, den viele übersehen. Gründest du innerhalb von drei Jahren nach deiner Prüfung ein Unternehmen und schaffst mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (auch deinen eigenen als GmbH-Geschäftsführer oder Einzelunternehmer mit Sozialabgaben), werden 40 Prozent deines Restdarlehens erlassen.
Beispiel Wirtschaftsfachwirt: nach regulärem Erlass hast du noch 999,25 Euro Restdarlehen. Gründest du ein Unternehmen, werden davon weitere 40 Prozent gestrichen, also rund 400 Euro. Dein Eigenanteil sinkt auf knapp 600 Euro. Das ist ein deutlich unterschätzter Hebel für alle, die nach dem Wirtschaftsfachwirt in die Selbstständigkeit wollen.
Acht Bundesländer zahlen bei bestandener Wirtschaftsfachwirt-Prüfung zusätzlich eine Aufstiegs- oder Weiterbildungsprämie. Das ist extra Geld, das oben auf die AFBG-Förderung draufkommt:
| Bundesland | Programm | Prämie |
|---|---|---|
| Hessen | Hessische Aufstiegsprämie | 3.500 € |
| Bayern | Bayerischer Meisterbonus | 3.000 € |
| Thüringen | Aufstiegsprämie (seit 01.01.2026) | 2.000 € |
| Saarland | Aufstiegsbonus (seit 01.01.2026) | 2.000 € |
| Rheinland-Pfalz | Aufstiegsbonus I | 2.000 € |
| Hamburg | Meisterprämie (seit 01.01.2025) | 1.300 € |
| Bremen | Aufstiegsfortbildungs-Prämie | 1.300 € |
| Sachsen-Anhalt | Meisterbonus PLUS (DQR 6) | 1.000 € |
In acht weiteren Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein) gibt es entweder keine Landesprämie oder nur eine reine Handwerksmeister-Prämie, die für den Wirtschaftsfachwirt nicht gilt.
Du lebst in Hessen, machst den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters, bestehst die Prüfung:
In Bayern (3.000 Euro Meisterbonus) landest du bei einem Netto-Gewinn von rund 2.001 Euro. In NRW, wo es keine WFW-relevante Landesprämie gibt, bleibt der Eigenanteil von 999 Euro stehen. Das ist immer noch ein sehr guter Deal, aber kein Zusatzgewinn.
Hinweis: Die Landesprämien-Regelungen werden jährlich angepasst. Prüf vor Antragstellung die aktuelle Förderrichtlinie deines Bundeslands. Die genannten Sätze gelten Stand 2026.
Die Landesprämien werden getrennt vom AFBG beantragt. Typischer Ablauf: erst AFBG beim zuständigen Amt deines Bundeslands stellen, Fortbildung machen, Prüfung bestehen, Zeugnis bekommen. Dann mit Zeugnis und Teilnahmenachweis den Prämienantrag stellen. Die Bearbeitung der Prämie dauert in der Regel vier bis acht Wochen nach Einreichung, das Geld kommt auf dein Konto.
Achte auf die Fristen. In Bayern zum Beispiel musst du den Meisterbonus-Antrag innerhalb von drei Jahren nach bestandener Prüfung stellen. In Hessen sind es ähnliche Fristen. Wer das verpasst, verliert den Anspruch. In meinen Beratungsgesprächen sehe ich das regelmäßig: jemand macht den Wirtschaftsfachwirt, freut sich über das Zeugnis, und vergisst die Landesprämie. Drei Jahre später kommt der Anruf mit der Frage, ob das noch geht. Dann meistens nicht.
Viele Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss zur Fortbildung, wenn die Qualifikation dem Unternehmen nützt. Das ist unabhängig vom AFBG und von der Landesprämie. Rechnerisch: dein Arbeitgeber übernimmt zum Beispiel 2.000 Euro der Kursgebühr, die restlichen 1.997 Euro rechnest du über AFBG. Zuschuss 50 Prozent: rund 999 Euro. Darlehen 50 Prozent: rund 998 Euro. Erlass bei Bestehen: 499 Euro. Dein Eigenanteil sinkt auf rund 499 Euro. Plus eventuelle Landesprämie oben drauf.
Wichtig: der Arbeitgeber-Zuschuss wird nicht auf den AFBG-Anspruch angerechnet. Du verlierst keinen Anspruch, nur weil dein Chef dir hilft. Das ist gesetzlich sauber getrennt.
Sechs thematische Bereiche. Jeder Bereich bündelt die Artikel, die zu einer bestimmten Phase deiner Entscheidung passen.
Was AFBG ist, wer Anspruch hat, was gefördert wird. Einstiegsbasis ohne Berechnungen. Wenn du zum ersten Mal von Aufstiegs-BAföG hörst, fang hier an.
Rechnen, rechnen, rechnen. Herzstück der Site. Konkrete Zahlen, echte Beispiele, Freibeträge, Rückzahlungsphase, Darlehenserlass.
Welche konkreten Fortbildungen sind AFBG-fähig und wie sieht die Förderung dort aus. Wirtschaftsfachwirt steht im Mittelpunkt, weitere Fachwirte und Meisterberufe folgen.
Wie stellst du den Antrag, wo, mit welchen Unterlagen, wie lange dauert das. Schritt-für-Schritt, ohne Amtsangst.
AFBG aus Sicht deiner Lebenslage. Alleinerziehend, mit über 50, neben dem Job, in Elternzeit, nach Arbeitslosigkeit. Was in deiner Situation gilt.
Wenn AFBG nicht passt oder sich mit anderen Förderungen kombinieren lässt. Meisterprämie, QCG, steuerliche Absetzung, Aufstiegsstipendium.
Aufstiegs-BAföG (gesetzlich AFBG) fördert anerkannte Aufstiegsfortbildungen wie Wirtschaftsfachwirt, Meister, Fachwirt oder Techniker. Es gibt keine Altersgrenze und keine Einkommensgrenze beim Maßnahmebeitrag. Du bekommst 50 Prozent der Kurskosten als Zuschuss, 50 Prozent als zinsloses KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten, einkommensunabhängig. Beim Wirtschaftsfachwirt mit 3.997 Euro Kursgebühr sind das 1.998,50 Euro geschenktes Geld. Das musst du nicht zurückzahlen, auch nicht bei Abbruch oder Nichtbestehen.
Den Zuschussanteil (50 Prozent) musst du nie zurückzahlen. Das KfW-Darlehen (die anderen 50 Prozent) ist zinslos während der Fortbildung. Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Nur der Rest (25 Prozent der ursprünglichen Kurskosten) ist später zurückzuzahlen. Rückzahlungsbeginn: frühestens sechs Jahre nach Ende der Fortbildung, dann in Raten.
Den Antrag stellst du beim AFBG-Amt deines Wohnsitz-Bundeslands. In Bayern ist das die Regierung von Oberbayern, in NRW sind es die Bezirksregierungen, in Berlin die Investitionsbank Berlin. Du brauchst den Antragsbogen, Nachweise zum Vorbildungsweg, eine Bestätigung des Bildungsträgers mit Kursanerkennung sowie Einkommensnachweise bei Vollzeit-Fortbildungen.
Zwischen drei und fünf Monaten, je nach Bundesland und Auslastung des Amts. Bayern und Sachsen liegen eher bei 90 Tagen, NRW oft bei 135 Tagen. Wichtig: Du kannst den Kurs starten, bevor der Bescheid da ist. Die Förderung wird rückwirkend ab Antragsdatum bewilligt.
Ja, in acht Bundesländern. Hessen (3.500 Euro), Bayern (3.000 Euro), Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz (je 2.000 Euro), Hamburg und Bremen (je 1.300 Euro), Sachsen-Anhalt (1.000 Euro) zahlen zusätzlich eine Aufstiegsprämie für Wirtschaftsfachwirte. In Hessen bekommst du unterm Strich mehr Geld raus, als du einzahlst: 999 Euro Eigenanteil minus 3.500 Euro Prämie ergibt rund 2.500 Euro Netto-Gewinn.
Beim Maßnahmebeitrag (Kurskosten) nicht. Den bekommst du einkommensunabhängig. Relevant ist das Einkommen nur beim Unterhaltsbeitrag, und den gibt es ausschließlich bei Vollzeit-Fortbildungen. Wenn du berufsbegleitend lernst (etwa WFW abends), spielt dein Einkommen keine Rolle.
Dann entfällt der 50-Prozent-Erlass. Das volle Darlehen (50 Prozent der Kurskosten) musst du zurückzahlen. Aber: zinslos während der Fortbildung, günstig verzinst danach, mit Karenzzeit und Ratenzahlung. Bei geringem Einkommen kannst du die Rückzahlung stunden lassen. Für den Wirtschaftsfachwirt wären das rund 1.998 Euro über mehrere Jahre verteilt.
Alle anerkannten Aufstiegsfortbildungen nach § 53 BBiG oder Handwerksordnung. Konkret: Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Technischer Fachwirt, Bilanzbuchhalter, Personalfachkaufmann, Fachwirt für Büro- und Projektorganisation, Handwerksmeister, Industriemeister, Staatlich geprüfter Techniker, Erzieher-Aufstiegsfortbildung, Pflege-Leitungsweiterbildungen und viele weitere. Der komplette Katalog steht im AFBG-Gesetz.
Das hängt von deiner Situation ab. Der Bildungsgutschein läuft über die Agentur für Arbeit und richtet sich primär an Arbeitssuchende, er deckt 100 Prozent der Kurskosten. AFBG geht an alle, die eine Aufstiegsfortbildung machen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus, und deckt nach Erlass 75 Prozent der Kosten. Für den Wirtschaftsfachwirt ist AFBG der Standardweg, weil die Zielgruppe meist berufstätig ist. Der Digitalisierungsmanager läuft dagegen über den Bildungsgutschein, nicht über AFBG.
Kursgebühr, Bundesland, Familiensituation eingeben. Der Rechner zeigt dir Zuschuss, Darlehen, Erlass und Eigenanteil. Plus Landesprämie, wenn dein Bundesland eine zahlt.