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Aufstiegs-BAföG-Rechner

AFBG-Antrag: welche Unterlagen du brauchst

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Geordnete Stapel von Zeugnissen, Ausweis, Formblättern und Kursunterlagen auf einem Holztisch

Für den AFBG-Antrag brauchst du sieben Kernunterlagen: ausgefüllte Formblätter, Ausweiskopie, Zulassungsnachweis zur Fortbildung, Kursbeschreibung und Kostenaufstellung, Prüfungs- oder AZAV-Nachweis des Anbieters, Einkommensnachweise (nur bei Vollzeit), und bei Kindern oder Ehepartnern das Zusatzblatt Z. Fehlt eines davon, verlängert sich die Bearbeitung um Wochen.

Diese Liste deckt den typischen Fall ab, also einen berufsbegleitenden Teilnehmer mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung, der den Wirtschaftsfachwirt (IHK) macht. Bei Vollzeit-Fortbildung mit Unterhaltsbeitrag kommen zwei bis drei weitere Formblätter dazu.

Welche Formblätter brauche ich für den AFBG-Antrag?

Die Formblätter stehen kostenlos zum Download auf aufstiegs-bafoeg.de{target=“_blank” rel=“noopener”} und auf den Seiten der Landesämter. Du kannst sie auch im Antragsportal online ausfüllen. Zentral sind vier:

  • Formblatt A: Hauptantrag. Persönliche Daten, Fortbildung, Finanzierungsbedarf, Angaben zu Ehepartner und Kindern.
  • Formblatt B: Träger-Bescheinigung. Füllt dein Kursanbieter aus. Enthält Kurstitel, Dauer, Kosten, Prüfungsordnung.
  • Formblatt C: Einkommenserklärung. Nur bei Vollzeit-Fortbildung mit Anspruch auf Unterhaltsbeitrag.
  • Formblatt Z: Zusatzblatt Ehegatte oder Kinder. Nur wenn Anrechnung von Einkommen oder Freibeträgen relevant ist.

Für eine berufsbegleitende Fortbildung wie den Wirtschaftsfachwirt reichen meist A und B. C und Z bleiben leer.

Die komplette Unterlagen-Checkliste

Hier die Checkliste in Reihenfolge, wie ich sie meinen Teilnehmern mitgebe:

UnterlagePflichtWofür
AusweiskopieJaIdentitätsnachweis
Formblatt A (Hauptantrag)JaAntragsdaten
Formblatt B (Träger)JaKursnachweis
Ausbildungszeugnis oder ArbeitgeberbescheinigungJaZulassung zur Fortbildung
Kursbeschreibung des AnbietersJaInhalt, Dauer, UE
Kostenaufstellung des AnbietersJaRechnung oder Angebot
AZAV-Zertifikat oder PrüfungsordnungJaNachweis Fortbildungsniveau
Einkommensnachweise (2 Jahre)NeinNur bei Vollzeit
Steuerbescheide (2 Jahre)NeinNur bei Vollzeit
Formblatt C (Einkommen)NeinNur bei Vollzeit
Formblatt Z (Ehegatte oder Kinder)NeinNur wenn relevant
Kopie Geburtsurkunden KinderNeinNur bei Kinderzuschlag

Zulassungsnachweis zur Fortbildung

Der häufigste Stolperstein. Für den Wirtschaftsfachwirt nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 WFachwPrV gilt: Entweder dreijährige kaufmännische oder verwaltende Ausbildung plus ein Jahr Berufspraxis, oder drei Jahre einschlägige Berufspraxis ohne Ausbildung (nicht fünf Jahre, wie oft falsch behauptet), oder eine andere Ausbildung plus zwei Jahre Berufspraxis.

Nachweise je nach Weg:

  • Ausbildung: Berufsausbildungsvertrag oder Gesellenprüfungszeugnis plus Arbeitsnachweis über das zusätzliche Jahr
  • Berufspraxis: Arbeitgeberbescheinigungen über die drei Jahre, bitte mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Quereinstieg: Ausbildungszeugnis plus Arbeitsnachweise über zwei Jahre einschlägige Tätigkeit

In der Beratungspraxis sehe ich häufig, dass bei Weg B nur ein simpler Arbeitsvertrag eingereicht wird. Das reicht nicht. Gefordert ist eine Bescheinigung, die die tatsächliche Tätigkeit beschreibt und belegt, dass sie einschlägig war.

Kursunterlagen: Was der Anbieter liefern muss

Drei Dokumente vom Kursanbieter:

Die Kursbeschreibung nennt den offiziellen Fortbildungstitel (hier: “Geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK”), Dauer in Monaten und Unterrichtseinheiten, Format (Präsenz, online, hybrid), Lehrplan in Grundzügen, Prüfungsträger (hier IHK).

Die Kostenaufstellung oder das Angebot listet Kursgebühr, Prüfungsgebühr der IHK, Lernmittel. Die Prüfungsgebühr wird gesondert erfasst, weil sie zusätzlich förderfähig ist.

Das AZAV-Zertifikat des Anbieters (wenn vorhanden) beschleunigt die Prüfung durch das Amt. Wenn der Anbieter kein AZAV-Zertifikat hat, braucht es als Ersatz die Prüfungsordnung der IHK oder HWK, aus der hervorgeht, dass die Fortbildung öffentlich-rechtlich geregelt ist.

Einkommensnachweise (nur bei Vollzeit)

Einkommensnachweise brauchst du nur, wenn du einen Unterhaltsbeitrag beantragst. Das ist bei Vollzeit-Fortbildungen der Fall, nicht bei berufsbegleitenden Abendkursen. Für den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt entfällt dieser Teil also.

Bei Vollzeit verlangt das Amt:

  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre
  • Alternativ Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate
  • Bei Selbstständigen: Bilanzen oder EÜR
  • Angaben zu Kindergeld, Unterhalt, Sozialleistungen
  • Bei Ehepartner: Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide des Partners

Die genauen Formate stehen in Einkommensnachweise beim AFBG.

Beglaubigung: Muss ich alles beglaubigen lassen?

Nein. Einfache Kopien reichen in fast allen Bundesländern. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei ausländischen Zeugnissen, fordert das Amt beglaubigte Kopien nach. Wenn du unsicher bist, fragst du vor Einreichung kurz per E-Mail beim zuständigen Amt nach.

Unterlagen einreichen: Wie und wohin?

Drei Wege stehen offen:

Der Papierweg per Post an das zuständige Landesamt. Empfehlenswert als Einwurf-Einschreiben, damit du einen Nachweis über den Eingang hast. Das Datum des Posteingangs ist das Antragsdatum.

Die persönliche Abgabe im Amt. In vielen Bundesländern gibt es Sprechzeiten, zu denen du Unterlagen direkt abgeben kannst. Du bekommst eine Eingangsbestätigung ausgehändigt.

Die digitale Antragstellung über das Online-Portal des BMBF{target=“_blank” rel=“noopener”}. Funktioniert in Bayern, NRW, Berlin und inzwischen in weiteren Ländern. Die digitalen Uploads werden anerkannt wie Originale. Details zu diesem Weg im Artikel AFBG-Antrag digital stellen.

Disclaimer: Die Unterlagenliste entspricht der gesetzlichen AFBG-Anforderung (Stand 2026). Im Einzelfall kann dein Landesamt zusätzliche Nachweise verlangen. Für eine rechtssichere Klärung wende dich an die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des AFBG-Antrags?

Regelhaft drei bis fünf Monate, abhängig vom Bundesland. Vollständige Unterlagen verkürzen die Dauer deutlich. Bei Nachforderungen startet die Bearbeitung oft neu.

Muss ich alle Unterlagen auf einmal einreichen?

Ja, möglichst. Wer nachreicht, verlängert den Bearbeitungszeitraum erheblich. Das Amt prüft nach Vollständigkeitsprinzip, nicht laufend.

Was ist, wenn ein Zeugnis fehlt?

Wenn ein Ausbildungszeugnis verloren ist, beantragst du eine Zweitausfertigung bei der ausbildenden Kammer oder der Berufsschule. Das kann mehrere Wochen dauern. Fang früh damit an.

Brauche ich das AZAV-Zertifikat des Anbieters?

Nicht zwingend. Wichtiger ist, dass die Fortbildung nach öffentlich-rechtlicher Prüfungsordnung abschließt, also bei IHK, HWK oder staatlicher Stelle. Das AZAV-Zertifikat ist für den Bildungsgutschein Pflicht, nicht für AFBG.

Welche Unterlagen brauche ich extra bei Kindern?

Kopien der Geburtsurkunden und, falls du das Kind in einer Kita oder bei einer Tagesmutter betreuen lässt, die Betreuungskosten-Nachweise. Diese sind für den Kinderbetreuungszuschlag nach § 10 AFBG relevant.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger, Gründer von Skill-Sprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Begleitet Teilnehmer beim Zusammenstellen ihrer AFBG-Unterlagen.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Bereit für den nächsten Schritt?

Bevor du die Unterlagen zusammenstellst, rechne aus, wie viel du überhaupt bekommst. Unser Rechner zeigt dir in zwei Minuten den Zuschuss, den Darlehenserlass und deinen Eigenanteil.

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Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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