AFBG-Auszahlung: wann das Geld kommt und wohin
Die AFBG-Auszahlung läuft zweigeteilt: Der Maßnahmebeitrag (Kurskosten) wird direkt an den Kursanbieter überwiesen, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt und du den Kurs angetreten hast. Der Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit) wird monatlich an dich auf dein Konto ausgezahlt. Das KfW-Darlehen beantragst du separat und bekommst es in Raten ausgezahlt, parallel zum Zuschuss.
In der Praxis dauert es zwischen Bewilligung und erster Auszahlung etwa zwei bis vier Wochen. Die ersten Raten kommen dann aber zuverlässig.
Wie ist die AFBG-Auszahlung aufgeteilt?
Der AFBG-Anspruch besteht aus zwei Teilen:
Maßnahmebeitrag (Kurskosten): Dieser Teil wird direkt an den Kursträger überwiesen. Du siehst das Geld nie auf deinem Konto. Der Anbieter bestätigt dem Amt, dass du am Kurs teilnimmst, und das Amt zahlt dann die Kursgebühr in Raten oder als Einmalbetrag.
Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit): Dieser Teil wird monatlich an dich ausgezahlt. Die Überweisung kommt in der Regel am Monatsbeginn, parallel zu deinem Kursmonat.
Für den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt entfällt der Unterhaltsbeitrag komplett. Relevant ist nur der Maßnahmebeitrag.
Wann kommt das Geld?
Der Zeitablauf typischerweise:
- Tag 0: Bewilligungsbescheid vom Amt
- Tag 7 bis 14: Amt informiert den Kursträger
- Tag 14 bis 30: Erste Überweisung an den Träger (Maßnahmebeitrag)
- Tag 14 bis 30: Erste Unterhaltszahlung an dich (nur bei Vollzeit)
Die genaue Taktung hängt vom Bundesland und der Bearbeitungsroutine des Amts ab. Manche Länder zahlen den Maßnahmebeitrag auf einen Schlag an den Träger, andere in Monatsraten.
Was passiert mit dem KfW-Darlehen?
Der Darlehensanteil (50 Prozent der Kurskosten, zinsfrei) wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst ihn separat bei der KfW beantragen, nachdem der AFBG-Bescheid vom Amt da ist.
Ablauf:
- Bewilligungsbescheid vom AFBG-Amt erhalten (enthält Darlehensangebot)
- Online-Antrag bei der KfW{target=“_blank” rel=“noopener”} stellen (Programm 883 für AFBG)
- Darlehensvertrag erhalten und unterschreiben
- KfW zahlt das Darlehen aus, je nach Programm an dich oder direkt an den Träger
Das KfW-Darlehen ist zinslos während der Fortbildung und für die ersten zwei Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Erst danach beginnt die Rückzahlung, die selbst oft wieder zinsgünstig ist.
Wichtig: Du musst das Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Wenn du die Kurskosten lieber selbst zahlst (etwa weil du Schulden meidest), kannst du nur den Zuschuss nutzen. Dann fällt aber auch der 50-Prozent-Darlehenserlass bei Bestehen weg.
Monatliche Zahlungen bei Vollzeit-Förderung
Bei Vollzeit-Fortbildungen mit Unterhaltsbeitrag kommt das Geld monatlich auf dein Konto. Die Beträge variieren je nach Situation:
- Alleinstehender ohne Kinder: rund 1.000 bis 1.400 Euro pro Monat (je nach individuellen Freibeträgen)
- Mit Kind: bis zu 1.700 Euro pro Monat (mit Kinderbetreuungszuschlag)
- Mit Ehepartner, der auch keine Einkünfte hat: Freibeträge erhöhen sich
Der Betrag wird im Bewilligungsbescheid konkret festgesetzt. Er wird im Fortbildungszeitraum monatlich überwiesen.
Was tun, wenn die Auszahlung ausbleibt?
Wenn drei Wochen nach Bewilligungsbescheid noch kein Geld da ist, fragst du zuerst beim Träger (für Maßnahmebeitrag) oder beim Amt (für Unterhaltsbeitrag) nach. Typische Ursachen:
Falsche Kontodaten. Bei der Bewilligung wurde eine falsche IBAN erfasst. Einmal korrigieren, Auszahlung kommt innerhalb weniger Tage nach.
Der Träger hat nicht bestätigt, dass du angetreten bist. Das Amt zahlt den Maßnahmebeitrag erst, wenn der Träger die Teilnahme bestätigt. Frag beim Anbieter nach.
Bearbeitungsstau im Amt. Besonders zu Jahresbeginn oder nach Feiertagen kann sich die Überweisung verzögern. Nachfragen ist höflich zulässig.
Rückzahlungsverpflichtung
Drei Szenarien, in denen du zurückzahlen musst:
Abbruch der Fortbildung. Wer die Fortbildung abbricht, muss meist einen Teil der bereits erhaltenen Förderung zurückzahlen. Details hängen vom Grund des Abbruchs ab.
Falsche Angaben. Wenn sich später herausstellt, dass Einkommensangaben oder andere Daten falsch waren, fordert das Amt die zu viel gezahlten Leistungen zurück.
Kein Prüfungsantritt innerhalb der Förderungshöchstdauer. Wer die Prüfung nicht rechtzeitig ablegt, verliert den 50-Prozent-Darlehenserlass. Das Darlehen ist dann voll zurückzuzahlen.
Steuerliche Behandlung
Der Zuschuss-Anteil des AFBG ist steuerfrei. Er wird nicht als Einkommen gerechnet.
Der Darlehens-Anteil ist ebenfalls steuerfrei, weil du das Geld später zurückzahlst.
Der Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeit) ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der Betrag wird bei der Ermittlung deines Steuersatzes mit einbezogen, auch wenn er selbst nicht versteuert wird. Bei höheren Einkommensverhältnissen kann das spürbar sein.
Dein Eigenanteil an den Kurskosten (rund 999 Euro beim WFW) kannst du als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das reduziert die effektive Steuerlast deutlich. Details im Artikel Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Disclaimer: Diese steuerlichen Hinweise sind allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für deine individuelle Steuersituation wende dich an einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Wann kommt das AFBG-Geld nach Bewilligung?
Zwei bis vier Wochen nach Bewilligungsbescheid. Maßnahmebeitrag geht direkt an den Träger, Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeit) monatlich an dich.
Muss ich das KfW-Darlehen separat beantragen?
Ja. Nach dem AFBG-Bewilligungsbescheid stellst du einen separaten Antrag bei der KfW (Programm 883).
Ist der Zuschuss steuerpflichtig?
Nein. Der AFBG-Zuschuss ist steuerfrei. Der Unterhaltsbeitrag unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Kann ich nur den Zuschuss nutzen, ohne Darlehen?
Ja, aber dann fällt der 50-Prozent-Darlehenserlass bei Bestehen weg. Rechnerisch verlierst du dadurch Geld.
Was passiert, wenn das Geld nicht kommt?
Erst beim Träger (für Maßnahmebeitrag) oder beim Amt (für Unterhaltsbeitrag) nachfragen. Häufige Ursache: falsche Kontodaten oder fehlende Teilnahmebestätigung.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger, Gründer von Skill-Sprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Klärt regelmäßig Auszahlungsfragen mit Teilnehmern.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Informationen zum KfW-Darlehen Programm 883 auf kfw.de{target=“_blank” rel=“noopener”}. Der AFBG-Gesetzestext steht auf gesetze-im-internet.de{target=“_blank” rel=“noopener”}.
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