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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Einkommensnachweise beim AFBG: welche Form akzeptiert wird

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und ein Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Einkommensnachweise brauchst du beim AFBG nur, wenn du einen Unterhaltsbeitrag beantragst. Das ist bei Vollzeit-Fortbildungen der Fall, nicht bei berufsbegleitenden Abendkursen. Für den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt entfallen diese Nachweise vollständig. Bei Vollzeit verlangt das Amt Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, dazu Nachweise über Sozialleistungen, Kindergeld und Unterhaltsansprüche.

Der Maßnahmebeitrag (die Übernahme der Kurskosten) ist einkommensunabhängig und wird ohne Prüfung deines Einkommens bewilligt. Das ist der Teil, den die meisten Antragsteller interessiert.

Wer muss Einkommensnachweise einreichen?

Nur Antragsteller, die einen Unterhaltsbeitrag beantragen. Das sind:

  • Vollzeit-Teilnehmer mit weniger als 15 Stunden Beschäftigung pro Woche während der Fortbildung
  • Teilzeit-Teilnehmer, die ihre Arbeitszeit für die Fortbildung deutlich reduzieren
  • Antragsteller, die im Fortbildungszeitraum arbeitslos werden und AFBG-Unterhaltsbeitrag beantragen

Für berufsbegleitende Teilnehmer, die parallel in Vollzeit arbeiten (typischer Fall beim WFW-Abendkurs), entfällt der Unterhaltsbeitrag komplett. Einkommensnachweise braucht man dann nicht.

Welche Nachweise genau?

Das Amt verlangt bei Unterhaltsbeitrag in drei Kategorien:

Einkommen des Antragstellers:

  • Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre
  • Bei fehlendem Steuerbescheid: Gehaltsnachweise (letzte zwölf Monate) und Lohnsteuerbescheinigung
  • Bei Selbstständigen: aktuelle Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Bei Arbeitslosigkeit: Bescheide über ALG I, Bürgergeld, Krankengeld

Einkommen des Ehepartners (wenn zutreffend):

  • Gleiche Nachweise wie beim Antragsteller, parallel
  • Bei gemeinsamer Steuererklärung: der gemeinsame Steuerbescheid reicht
  • Bei getrennter Veranlagung: getrennte Nachweise beider Partner

Sonstige Leistungen:

  • Kindergeld-Bescheid
  • Unterhaltsansprüche (erhaltene oder gezahlte)
  • Rentenleistungen (Witwen-, Waisen-, Erwerbsminderungsrente)
  • Vermögensanrechnung bei Grundeigentum oder Finanzanlagen

Der zweijährige Einkommensnachweis: Was genau zählt?

Das AFBG rechnet mit dem Einkommen des vorletzten Kalenderjahrs vor Antragstellung (§ 21 AFBG in Verbindung mit BAföG-Regelungen). Für einen Antrag im April 2026 ist das Einkommensjahr 2024 relevant, nicht 2025 oder 2026. Grund: 2024 ist das letzte Jahr mit verbindlichem Steuerbescheid.

Abweichung möglich: Wenn dein Einkommen inzwischen deutlich gesunken ist (etwa weil du für die Fortbildung deinen Job aufgibst), kannst du eine Aktualisierung auf das voraussichtliche Einkommen im Fortbildungszeitraum beantragen. Dafür reichst du Prognose-Daten ein, oft auf Basis aktueller Gehaltsnachweise.

Freibeträge: Was bleibt dir?

Wichtig zu wissen: Nicht das gesamte Einkommen wird angerechnet. Es gibt Freibeträge nach § 21 ff AFBG:

  • Grundfreibetrag Antragsteller: rund 1.600 Euro pro Monat
  • Freibetrag Ehepartner: rund 1.400 Euro pro Monat (wenn nicht berufstätig)
  • Kinderfreibetrag: je Kind rund 700 Euro pro Monat
  • Werbungskosten-Pauschale
  • Sozialversicherungsabzug

Nur das, was über diesen Freibeträgen liegt, wird zur Hälfte auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet. Viele Antragsteller mit normalem Einkommen bekommen den Unterhaltsbeitrag teilweise bewilligt, auch wenn sie formal “zu viel verdienen”.

Die konkrete Berechnung hängt von vielen Faktoren ab. Details im Artikel Einkommensfreibeträge beim AFBG.

Form der Nachweise: Kopien oder Original?

Einfache Kopien reichen fast immer. Das Amt prüft die Plausibilität, nicht die rechtliche Echtheit. Beglaubigungen werden nur bei speziellen Fällen verlangt, etwa bei ausländischen Steuerbescheiden oder bei sehr ungewöhnlichen Einkommensquellen.

Digitale PDFs sind zulässig, wenn du den Antrag digital stellst. Das Bundesportal akzeptiert Scans in lesbarer Qualität.

Was wenn der Steuerbescheid noch nicht da ist?

In der Praxis kommt oft vor: Der Antrag läuft im Frühjahr, aber der Steuerbescheid für das Vorjahr ist noch nicht erlassen. Zwei Wege:

Ersatzweise Gehaltsnachweise. Das Amt akzeptiert für das aktuelle Einkommensjahr Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate plus Lohnsteuerbescheinigung. Für das Einkommensjahr, das normal per Steuerbescheid nachgewiesen würde, gilt das Gleiche.

Voraussichtlich-Erklärung. Du gibst dein voraussichtliches Einkommen an und weist es mit aktuellen Gehaltsnachweisen glaubhaft. Sobald der Steuerbescheid kommt, reichst du ihn nach. Das Amt rechnet dann nach und passt die Leistung an.

Selbstständige und Freiberufler

Bei Selbstständigen wird es komplizierter. Das Amt verlangt:

  • Letzten Steuerbescheid mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz
  • Bei schwankendem Einkommen: Bilanzen der letzten drei Jahre
  • Umsatzsteuererklärung und Voranmeldungen
  • Prognose für den Fortbildungszeitraum

Selbstständige, die in die Fortbildung gehen wollen, sollten mit ihrem Steuerberater vorab klären, welche Zahlen das AFBG-Amt braucht. Die Einkommensprüfung bei Selbstständigen dauert regelmäßig länger.

Rückwirkende Anpassung

Wenn sich das Einkommen während der Fortbildung nach oben ändert (etwa weil ein Partner wieder Vollzeit arbeitet), musst du das dem Amt melden. Das kann zu einer Rückforderung von bereits gezahltem Unterhaltsbeitrag führen.

Wenn sich das Einkommen nach unten ändert (etwa durch Jobverlust), solltest du einen Fortsetzungsantrag stellen. Der Unterhaltsbeitrag wird dann eventuell erhöht.

Disclaimer: Die Freibeträge entsprechen der AFBG-Fassung Stand 2026 und werden jährlich angepasst. Für deine konkrete Berechnung wende dich an das zuständige Amt oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich bei berufsbegleitender Fortbildung Einkommensnachweise einreichen?

Nein. Einkommensnachweise brauchst du nur für den Unterhaltsbeitrag, der bei berufsbegleitenden Abendkursen (wie dem WFW-Abendkurs) ohnehin nicht greift.

Welches Einkommensjahr zählt?

Das vorletzte Kalenderjahr vor Antragstellung. Für einen Antrag 2026 also 2024. Bei deutlicher Einkommensänderung kannst du Aktualisierung auf das aktuelle Einkommen beantragen.

Werden Einkünfte meines Ehepartners angerechnet?

Ja, bei Unterhaltsbeitrag-Anträgen. Mit Freibetrag von rund 1.400 Euro pro Monat, nur der Überschuss wird zur Hälfte angerechnet.

Reichen einfache Kopien oder brauche ich Originale?

Einfache Kopien reichen. Beglaubigungen nur in seltenen Ausnahmefällen.

Was passiert, wenn sich mein Einkommen während der Fortbildung ändert?

Änderungen nach oben musst du melden (eventuell Rückforderung). Änderungen nach unten kannst du melden (eventuell Erhöhung des Unterhaltsbeitrags).

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger, Gründer von Skill-Sprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Beratet regelmäßig zu Einkommensanrechnung beim AFBG.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Zu den Freibeträgen im Detail siehe § 21 AFBG im Gesetzestext{target=“_blank” rel=“noopener”}. Das Bundesportal aufstiegs-bafoeg.de{target=“_blank” rel=“noopener”} hat einen eigenen Bereich zur Einkommensberechnung.

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