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Aufstiegs-BAföG-Rechner

AFBG in Elternzeit: wann und wie du beantragst

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Mutter in Elternzeit am Laptop mit AFBG-Antragsformularen, Kind spielt im Hintergrund

AFBG in Elternzeit geht. Die Förderung ist nicht an einen aktuellen Beschäftigungsstatus geknüpft, und Elternzeit allein schließt dich nicht aus. Was zählt: Du hast eine abgeschlossene Ausbildung oder drei Jahre Berufspraxis, deine geplante Fortbildung steht im AFBG-Katalog, und du beantragst rechtzeitig. Besonderheiten gibt es beim Zusammenspiel von Elterngeld und Unterhaltsbeitrag, wenn du Vollzeit lernen willst.

Dieser Artikel zeigt, was Elternzeit für das AFBG bedeutet, wie Elterngeld und AFBG zusammenpassen und wie du den Antrag praktisch stellst, ohne dass die Bearbeitungszeit deinen Kursstart blockiert.

Bist du in Elternzeit überhaupt antragsberechtigt?

Das AFBG fragt nicht nach deinem Erwerbsstatus. Es fragt nach drei Grundvoraussetzungen: eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Praxis, eine anerkannte Aufstiegsfortbildung und die Bereitschaft, diese durchzuziehen. Ob du währenddessen arbeitest, in Elternzeit bist, teilzeitig tätig bist oder komplett pausierst, ist für die Bewilligung des Maßnahmebeitrags (Kurskosten) egal.

Einschränkungen gibt es nur beim Unterhaltsbeitrag, der bei Vollzeit-Fortbildungen fließt. Dort wird dein aktuelles Einkommen angerechnet, und Elterngeld zählt dabei mit.

Wann ist Elternzeit gut geeignet für eine Aufstiegsfortbildung?

Aus der Praxis betrachtet passt Elternzeit gut zu zwei Szenarien:

Szenario A, berufsbegleitend: Du bist in Elternzeit, dein Kind schläft am Abend, und du machst nebenbei einen berufsbegleitenden Kurs wie den Wirtschaftsfachwirt (IHK), der dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr online läuft. Die Kurskosten werden über AFBG gefördert, Elterngeld läuft parallel weiter, und du kommst mit einem höheren Qualifikationsniveau zurück in den Job.

Szenario B, Vollzeit nach Elternzeit: Du bist kurz vor dem Ende der Elternzeit und planst direkt anschließend eine Vollzeit-Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel den staatlich geprüften Techniker oder Bilanzbuchhalter. Hier greift auch der Unterhaltsbeitrag, allerdings einkommensabhängig nach deiner Situation.

In meiner Beratungspraxis erlebe ich häufig Szenario A. Das liegt daran, dass die typischen Aufstiegsfortbildungen (Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt, Fachwirte allgemein) gut berufsbegleitend laufen und Elternzeit sich dafür anbietet.

Was passiert mit dem Elterngeld?

Zum Verhältnis AFBG und Elterngeld gibt es zwei einfache Regeln:

  1. Der Maßnahmebeitrag (Zuschuss plus Darlehen) beim AFBG ist einkommensunabhängig. Elterngeld verändert den Maßnahmebeitrag nicht. Du bekommst ihn in voller Höhe.
  2. Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit-Fortbildung ist einkommensabhängig. Elterngeld zählt hier als Einkommen mit und kann den Unterhaltsbeitrag reduzieren oder ganz auf null drücken.

Im Klartext: Wenn du berufsbegleitend lernst (kein Unterhaltsbeitrag), läuft Elterngeld parallel ohne Einfluss aufs AFBG. Wenn du Vollzeit lernst, wird Elterngeld wie Einkommen behandelt.

Parallel laufend: Kindergeld, Kinderfreibetrag, Wohngeld, Kinderzuschlag. Alle diese Leistungen werden nicht aufs AFBG angerechnet (oder nur bei Unterhaltsbeitrag-Fragen).

Der Antrag in Elternzeit: die Reihenfolge

Praktisch gehst du so vor:

  1. Kurs auswählen und bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter anmelden. Beim Wirtschaftsfachwirt (IHK) reicht in der Regel die Anmeldebestätigung.
  2. AFBG-Antrag beim zuständigen Amt deines Bundeslandes stellen. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen drei und fünf Monaten, je nach Land.
  3. Elternzeit beim Arbeitgeber anzeigen oder Verlängerung planen. AFBG ändert deinen Elternzeit-Status nicht und braucht keine Zustimmung des Arbeitgebers.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten. Bei Kursstart vor Bewilligung kannst du teilnehmen, die Förderung läuft rückwirkend ab Antragstellung.

Wichtig für Eltern: Plane den Antrag zeitlich so, dass er vor Kursbeginn eingereicht ist. Rückwirkende Förderung vor dem Antragsdatum gibt es nicht.

Unterlagen, die du in Elternzeit zusätzlich brauchst

Zum Standard-Unterlagenpaket (Personalausweis, Berufsabschluss, Anmeldebestätigung, Kontoverbindung) kommen in Elternzeit häufig:

  • Nachweis der Elternzeit (in der Regel die Bestätigung des Arbeitgebers)
  • Elterngeldbescheid
  • Bei Vollzeit geplant: Einkommensnachweise aus der Zeit vor der Elternzeit
  • Geburtsurkunde des Kindes

Einen Bescheid “Ich bin in Elternzeit” gibt es nicht formal, aber die Kombination aus Arbeitgeberbestätigung und Elterngeldbescheid reicht den AFBG-Ämtern praktisch immer.

Beispielrechnung: Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend in Elternzeit

Du bist in Elternzeit, dein Kind ist zehn Monate alt, du machst den Wirtschaftsfachwirt (IHK) berufsbegleitend abends. Kursgebühr 3.997 Euro (Stand 2026).

  • Zuschuss (50 Prozent): 1.998,50 Euro
  • Darlehen (50 Prozent): 1.998,50 Euro, zinslos bei der KfW
  • Darlehenserlass bei bestandener Prüfung: 999,25 Euro
  • Eigenanteil nach Bestehen: rund 999 Euro

Parallel läuft dein Elterngeld unverändert. Kein Unterhaltsbeitrag (weil berufsbegleitend), kein Kinderbetreuungszuschlag (weil berufsbegleitend). Wenn du in einem Bundesland wohnst, das eine Aufstiegsprämie für Wirtschaftsfachwirte zahlt (zum Beispiel Hessen mit 3.500 Euro oder Bayern mit 3.000 Euro), kann aus dem Eigenanteil ein deutlicher Gewinn werden.

Stolperfallen, die in Beratungsgesprächen regelmäßig kommen

“Muss ich aus der Elternzeit raus, um AFBG zu bekommen?” Nein. Elternzeit und AFBG schließen sich nicht aus. Du kannst in Elternzeit bleiben und gleichzeitig lernen.

“Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgebers?” Nein. Der Arbeitgeber hat mit dem AFBG-Antrag nichts zu tun. Eine Zustimmung brauchst du nur, wenn deine Fortbildung in Arbeitszeit fallen würde, was bei Abendkursen irrelevant ist.

“Was, wenn ich während des Kurses wieder arbeiten anfange?” Kein Problem. Das AFBG läuft unverändert weiter. Beim berufsbegleitenden Kurs ändert sich nichts, weil der Maßnahmebeitrag einkommensunabhängig ist.

“Was, wenn mein Elterngeld ausläuft und ich Bürgergeld beziehe?” Auch dann bleibt das AFBG erhalten. Die Kombination AFBG plus Bürgergeld ist möglich, kann aber im Einzelfall bei der Anrechnung komplex werden. Siehe dazu den Artikel über AFBG und Bürgergeld.

Wenn du die Fortbildung unterbrechen musst

Manchmal kommt ein Baby dazwischen, eine gesundheitliche Phase, oder die Elternzeit wird verlängert. Das AFBG sieht Unterbrechungen vor. Du musst sie dem Amt melden. In der Regel ruht die Förderung dann, und du kannst nach der Unterbrechung weiter lernen, ohne den Anspruch zu verlieren. Details siehe Artikel über AFBG bei Krankheit während der Fortbildung.

Diese Rechnung ist ein Überschlag

Die hier gezeigten Beträge beruhen auf den gesetzlichen AFBG-Sätzen (Stand 2026). Deine individuelle Situation mit Elternzeit, Elterngeld und möglichen weiteren Familienleistungen wird vom zuständigen AFBG-Amt verbindlich beurteilt. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen lohnt ein Termin bei deinem AFBG-Amt oder einer Familienberatungsstelle.

FAQ

Zählt Elterngeld als Einkommen beim Unterhaltsbeitrag?

Ja, bei Vollzeit-Fortbildungen wird Elterngeld beim Unterhaltsbeitrag wie Einkommen angerechnet. Beim Maßnahmebeitrag (Kurskosten) ist es egal, weil der einkommensunabhängig ist. Bei berufsbegleitenden Kursen spielt Elterngeld für das AFBG keine Rolle.

Kann ich während der Elternzeit AFBG und Bildungsgutschein kombinieren?

Nicht für denselben Kurs. Du entscheidest dich für einen Weg. Der Bildungsgutschein setzt einen anderen Status voraus (arbeitssuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht). AFBG ist einkommensunabhängig und hat andere Voraussetzungen. Ein Wechsel zwischen den Wegen ist möglich, aber nicht parallel für denselben Kurs.

Was, wenn ich in Elternzeit Teilzeit arbeite?

Teilzeit in Elternzeit ist unproblematisch fürs AFBG. Dein Einkommen aus der Teilzeitarbeit läuft parallel, das AFBG deckt die Kurskosten (Maßnahmebeitrag) einkommensunabhängig. Bei Vollzeit-Fortbildung würde dein Teilzeit-Einkommen den Unterhaltsbeitrag beeinflussen.

Muss der Kindsvater Einkommen nachweisen?

Nur wenn ihr verheiratet oder verpartnert seid und zusammen in einem Haushalt lebt. Dann wird sein Einkommen beim Unterhaltsbeitrag (Vollzeit) anteilig angerechnet. Beim Maßnahmebeitrag spielt sein Einkommen keine Rolle. Lebt ihr getrennt oder seid nicht verheiratet und in getrennten Haushalten, wird sein Einkommen nicht berücksichtigt.

Was, wenn ich noch ein zweites Kind plane?

Eine neue Elternzeit unterbricht die Fortbildung nicht automatisch. Du kannst sie kurzfristig pausieren und später fortsetzen. Das AFBG sieht solche Unterbrechungen vor. Wichtig ist, dem Amt die Situation zu melden, damit die Förderungshöchstdauer korrekt angepasst wird.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: Offizielles Portal zum Aufstiegs-BAföG target=“_blank” rel=“noopener”, AFBG im Gesetzestext target=“_blank” rel=“noopener”.


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Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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