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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Pflege-Aufstiegsfortbildung mit AFBG

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Pflegefachbücher und ein Klemmbrett auf einem hellen Tisch, gedämpftes Licht

Für Pflegefachkräfte gibt es mehrere AFBG-förderfähige Aufstiegsfortbildungen: Pflegedienstleitung (PDL), Praxisanleiter, Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen, Weiterbildung zur Stationsleitung. Alle laufen über die 50/50-AFBG-Systematik: 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent zinsloses Darlehen, 50 Prozent Darlehenserlass bei Bestehen. Kursgebühren liegen zwischen 2.500 und 6.500 Euro, Eigenanteil nach Erlass bei rund 625 bis 1.625 Euro.

Die Pflegefachausbildung selbst (Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach neuer Ausbildungsordnung) ist keine Aufstiegsfortbildung und fällt nicht unter AFBG. Sie wird als Erstausbildung über Schüler-BAföG, Ausbildungsvergütung oder andere Förderwege finanziert.

Welche Pflege-Aufstiegsfortbildungen sind AFBG-fähig?

AbschlussZielgruppeTypische DauerKursgebühr Richtwert
Pflegedienstleitung (PDL)Leitung in ambulanten und stationären Diensten18-24 Monate4.000-6.500 Euro
Praxisanleiter in der PflegeAnleitung von Auszubildenden6-12 Monate1.000-2.500 Euro
Fachwirt im Sozial- und GesundheitswesenManagement-Aufgaben18-24 Monate4.500-6.500 Euro
StationsleitungLeitung einer Station im Krankenhaus18-24 Monate3.500-6.000 Euro
Fachweiterbildung Anästhesie, Intensiv, OPSpezialisierung12-24 Monate3.000-6.000 Euro

Die konkrete Förderfähigkeit hängt von der Einstufung der jeweiligen Fortbildung in der Länder- oder Berufsordnung ab. Nicht jede Fachweiterbildung gilt rechtlich als “Aufstiegsfortbildung” im Sinne des AFBG.

Wer bekommt AFBG für Pflege-Aufstiegsfortbildungen?

Anspruch hat, wer:

  • eine abgeschlossene Pflegeausbildung besitzt (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachfrau/-mann)
  • die geforderte Berufspraxis vorweist (je nach Fortbildung 1-3 Jahre)
  • den Kurs bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert
  • nicht bereits einen gleichwertigen oder höheren Abschluss hat

Zusätzlich schreiben manche Länder spezifische Anforderungen vor. Die PDL-Ausbildung verlangt zum Beispiel oft mindestens zwei Jahre Berufspraxis nach der Ausbildung plus bestimmten Praxis-Nachweise.

Wie hoch ist der Zuschuss?

50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten, einkommensunabhängig. Bei einem PDL-Kurs mit 5.500 Euro Gebühr sind das 2.750 Euro Zuschuss.

Rechenbeispiel PDL mit 5.500 Euro Kursgebühr:

PositionBetrag
Kursgebühr (Beispiel, Stand 2026)5.500 Euro
AFBG-Zuschuss 50 Prozent-2.750 Euro
AFBG-Darlehen 50 Prozent-2.750 Euro
Darlehenserlass bei Bestehen+1.375 Euro
Eigenanteil nach Bestehen1.375 Euro

Bei einem Praxisanleiter-Kurs mit 2.000 Euro wäre der Eigenanteil bei rund 500 Euro.

Zählt die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege?

Das ist eine Grauzone, weil die Fachweiterbildungen landesrechtlich geregelt sind. In manchen Bundesländern sind sie als “staatlich anerkannte Fachweiterbildung” klar als Aufstiegsfortbildung eingestuft und damit AFBG-förderfähig, in anderen nicht.

Konkrete Empfehlung: Vor der Kursanmeldung direkt beim AFBG-Amt nachfragen, ob die geplante Fachweiterbildung förderfähig ist. Einige Kliniken haben auch eigene Förderprogramme (Freistellungen, Übernahme der Gebühren), die unabhängig von AFBG laufen. Vergleich lohnt sich.

Was ist mit der Pflegedienstleitung?

Die Pflegedienstleitung (PDL) ist meist als Aufstiegsfortbildung nach Länderrecht geregelt und AFBG-förderfähig. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und qualifiziert zur Leitung eines ambulanten oder stationären Pflegedienstes.

Typische Kursdauer: 18 bis 24 Monate berufsbegleitend. Vollzeit-PDL-Kurse gibt es auch, sind aber weniger verbreitet. Bei Vollzeit kommt der Unterhaltsbeitrag ins Spiel, bei berufsbegleitender Ausbildung nur der Maßnahmebeitrag.

Wie lange dauert die AFBG-Förderung?

Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach dem regulären Umfang der Fortbildung. Bei einer 18-monatigen berufsbegleitenden Ausbildung läuft die Förderung über diese 18 Monate. Bei Vollzeit entsprechend kürzer.

Verlängerungen wegen Krankheit, Schwangerschaft oder anderen objektiven Gründen sind auf Antrag möglich. Der AFBG-Anspruch erlischt nicht automatisch bei Kursunterbrechung, muss aber rechtzeitig dem Amt gemeldet werden.

Welche Landesprämien gibt es?

Aufstiegsprämien der Länder erfassen auch Pflege-Aufstiegsfortbildungen in den Ländern mit breiter Ausgestaltung:

BundeslandPrämieHinweis
Bayern3.000 EuroMeisterbonus breit, PDL und Fachwirt-Abschlüsse erfasst
Hessen3.500 EuroAufstiegsprämie breit
Thüringen2.000 EuroAufstiegsprämie breit
Saarland2.000 EuroAufstiegsbonus breit
Rheinland-Pfalz2.000 EuroAufstiegsbonus I breit
Sachsen-Anhalt1.000 EuroMeisterbonus PLUS (DQR 6)

Detailregelungen variieren, vor Antragstellung Landesrichtlinien prüfen. Pflege-Fachweiterbildungen wie Intensiv- oder Anästhesiepflege sind nicht immer in den Prämienkatalogen erfasst.

Kann ich parallel Pflegebonus oder Pflege-Tarifzuschläge bekommen?

Ja. AFBG ist eine Fortbildungsförderung, die unabhängig von beruflichen Zuschlägen läuft. Pflegebonus-Zahlungen, Schichtzuschläge oder tarifliche Sonderzahlungen werden nicht auf den AFBG-Zuschuss angerechnet.

Beim Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit) wird aktuelles Einkommen angerechnet. Hier können Nebentätigkeiten während der Vollzeit-Fortbildung den Unterhaltsbeitrag reduzieren.

Wer stellt den Antrag?

Das AFBG-Amt deines Wohnsitz-Bundeslandes. Unterlagen:

  • Personalausweis-Kopie
  • Abschlusszeugnis der Pflegeausbildung
  • Nachweis der einschlägigen Berufspraxis
  • Anmeldebestätigung des Trägers plus Kursplan
  • AZAV-Nachweis des Trägers
  • Ggf. Einkommensnachweise (Vollzeit)

Bearbeitungszeit drei bis fünf Monate. Details zu allen Schritten stehen im Beitrag zu den AFBG-Antragsschritten.

Häufige Fragen

Kann ich die Pflegefachausbildung selbst mit AFBG finanzieren? Nein. Die Pflegefachausbildung ist eine Erstausbildung und fällt unter andere Förderwege (Ausbildungsvergütung, Schüler-BAföG, Weiterbildungsförderung durch Arbeitgeber). AFBG greift nur bei Aufstiegsfortbildungen nach abgeschlossener Erstausbildung.

Was ist der Unterschied zwischen PDL und Stationsleitung? Die Stationsleitung leitet eine Station in einem Krankenhaus. Die Pflegedienstleitung leitet einen gesamten ambulanten oder stationären Pflegedienst. Beide sind Aufstiegsfortbildungen, beide AFBG-förderfähig. Die PDL ist übergeordnet und anspruchsvoller.

Ist der Praxisanleiter-Kurs AFBG-fähig? In vielen Ländern ja, wenn er mindestens 200 Stunden umfasst und als staatlich anerkannt gilt. Bei kürzeren Kursen (nur 40 Stunden Zusatzqualifikation) ist die Förderfähigkeit unsicher. Im Zweifel beim AFBG-Amt nachfragen.

Muss ich bei einer staatlich anerkannten Schule lernen? Der Kurs muss bei einem Träger stattfinden, der die AFBG-Voraussetzungen erfüllt. Das ist bei fast allen seriösen Pflegeakademien und Berufsfachschulen der Fall. Konkret nachfragen.

Kann ich nach dem PDL noch den Fachwirt draufsetzen? Ja, wenn die PDL nicht bereits einen Fachwirt oder gleichwertigen Abschluss mitbringt. Viele Pflegende machen erst PDL oder Stationsleitung, dann Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen. Für jede Stufe ein eigener AFBG-Antrag.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Promovierter Naturwissenschaftler, Berater für Berufstätige bei Aufstiegsfortbildungen. Mehr über den Autor.

In der Beratungspraxis erlebe ich, dass Pflegekräfte die AFBG-Option oft spät entdecken. Viele gehen davon aus, dass ihre Weiterbildung über den Arbeitgeber laufen muss. Tatsächlich ist AFBG eine persönliche Förderung, die du unabhängig vom Arbeitgeber beantragen kannst. Wer frühzeitig rechnet, sieht meist: die Aufstiegsfortbildung ist auch ohne Arbeitgeber-Beteiligung finanziell gut zu stemmen.

Dieser Beitrag ist ein Überblick auf Basis der AFBG-Systematik (Stand 2026). Die konkrete Förderhöhe und die Förderfähigkeit spezifischer Pflege-Kurse wird vom zuständigen Amt individuell festgelegt. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Beiträge: Erzieher-Aufstiegsfortbildung mit AFBG und Was gilt als Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG?.

Quellen: AFBG auf gesetze-im-internet.de und BMBF-Seite aufstiegs-bafoeg.de.


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