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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Vollzeit mit AFBG: wann Unterhaltsbeitrag greift

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Kalender, Rechner und Unterlagen auf einem Schreibtisch am Morgen

Bei einer Vollzeit-Aufstiegsfortbildung gibt es neben dem Maßnahmebeitrag (Kurskosten) den Unterhaltsbeitrag, der die Lebenshaltungskosten während der Fortbildung teilweise abdeckt. Er ist einkommensabhängig und setzt sich aus Grundbedarf, Wohnkostenzuschlag, Ehegatten- und Kinderzuschlägen zusammen. Stand 2026 liegt der Grundbedarf für Alleinstehende bei rund 963 Euro pro Monat. Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte Darlehen mit 50 Prozent Erlass bei Bestehen.

Vollzeit im AFBG-Sinn heißt: mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche und keine oder nur geringe parallele Erwerbstätigkeit (unter 15 Stunden pro Woche). Wer berufsbegleitend lernt, bekommt keinen Unterhaltsbeitrag. Wer das Kursformat wechselt, muss dem Amt Bescheid geben.

Wer bekommt den Unterhaltsbeitrag?

Anspruch hat, wer:

  • eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit besucht (mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche)
  • keine oder nur geringe parallele Erwerbstätigkeit hat (unter 15 Stunden pro Woche)
  • einen positiven Rechenwert aus Bedarf minus anrechenbarem Einkommen hat

Der Unterhaltsbeitrag wird nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern nach Abzug deines eigenen Einkommens und ggf. des Partner-Einkommens. Wer viel eigenes Einkommen hat (zum Beispiel hohes Arbeitslosengeld, Miet- oder Kapitaleinkünfte), bekommt weniger oder nichts.

Aus welchen Komponenten besteht der Unterhaltsbeitrag?

Der Unterhaltsbeitrag setzt sich zusammen aus:

KomponenteStand 2026Bedingung
Grundbedarf Alleinstehendca. 963 Euro/MonatImmer
Wohnkostenzuschlag0 bis 325 Euro/MonatJe nach Miethöhe
Ehegatten-Zuschlagbis ca. 700 Euro/MonatPartner nicht oder gering verdienend
Kinderzuschlag pro Kindca. 295 Euro/MonatPro Kind
Kinderbetreuungszuschlag (§ 10 AFBG)bis ca. 160 Euro/MonatKinder unter 14, Kita-/Schulkosten

Konkrete Höhen werden regelmäßig angepasst. Die hier genannten Werte sind Richtwerte auf Basis der AFBG-Fassung Stand 2026. Die verbindliche Berechnung macht das AFBG-Amt auf Basis deiner Unterlagen.

Wie wird der Unterhaltsbeitrag berechnet?

Das Amt addiert zunächst den Gesamtbedarf aus allen zustehenden Komponenten. Davon wird dein anrechenbares Einkommen (eigenes Einkommen, Partner-Einkommen, anrechenbares Vermögen über Freibetrag) abgezogen. Der Rest ist dein Anspruch auf Unterhaltsbeitrag.

Rechenbeispiel Alleinstehender Vollzeit-Industriemeister ohne Kinder, ohne eigenes Einkommen während des Kurses:

PositionBetrag/Monat
Grundbedarf963 Euro
Wohnkostenzuschlag250 Euro
Gesamtbedarf1.213 Euro
Anrechenbares Einkommen0 Euro
Unterhaltsbeitrag1.213 Euro

Über einen 12-Monats-Vollzeitkurs sind das 14.556 Euro Unterhaltsbeitrag. Davon etwa die Hälfte als Zuschuss (ca. 7.278 Euro), die andere Hälfte als Darlehen mit 50 Prozent Erlass bei Bestehen.

Rechenbeispiel Alleinstehender mit 400 Euro Minijob:

PositionBetrag/Monat
Grundbedarf963 Euro
Wohnkostenzuschlag250 Euro
Gesamtbedarf1.213 Euro
Anrechenbares Einkommen (Minijob 400 Euro minus Freibeträge)ca. 200 Euro
Unterhaltsbeitragca. 1.013 Euro

Welche Freibeträge gibt es?

Bei der Einkommensanrechnung werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag für den Teilnehmer selbst
  • Freibetrag für Ehepartner, wenn nicht selbst im AFBG steckt
  • Kinderfreibeträge pro Kind
  • Werbungskostenpauschale
  • Sozialversicherungs-Pauschale

Das macht die konkrete Berechnung komplex. Für einen Überschlag kannst du mit den Richtwerten arbeiten, die verbindliche Rechnung macht das Amt.

Zählt das Einkommen meines Partners?

Ja. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern wird das Einkommen des Partners angerechnet, abzüglich eines Partner-Freibetrags. Je höher das Partner-Einkommen, desto weniger Unterhaltsbeitrag bekommst du.

Bei unverheirateten Paaren (Lebensgemeinschaft) gelten andere Regeln. Das Partner-Einkommen wird in der Regel nicht angerechnet, auch wenn ihr zusammen lebt und wirtschaftet. Die konkrete Handhabung regelt § 17 AFBG und die zugehörige Verwaltungspraxis.

Was passiert, wenn ich während Vollzeit Geld verdiene?

Eigenes Einkommen wird angerechnet. Bei Beschäftigung über 15 Stunden pro Woche gilt der Kurs nicht mehr als Vollzeit und der Unterhaltsbeitrag entfällt komplett. Ein Minijob bis 520 Euro pro Monat ist in der Regel unkritisch, weil er unter den Freibeträgen liegt.

Wichtige Regel: Änderungen deiner Erwerbssituation musst du dem AFBG-Amt melden. Unbemerkte Nebentätigkeiten können zu Rückforderungen führen.

Vollzeit-Maßnahmen im Überblick

Typische AFBG-Vollzeit-Konstellationen:

AbschlussTypische DauerUnterhaltsbeitrag relevant
Handwerksmeister (Präsenz)ca. 12 MonateJa
Industriemeister (Vollzeit)6-12 MonateJa
Staatlich geprüfter Techniker24 MonateJa
Bilanzbuchhalter (Vollzeit)9-12 MonateJa
Wirtschaftsfachwirt (Vollzeit)6-8 MonateJa
Personalfachkaufmann (Vollzeit)6-9 MonateJa

Die meisten Teilnehmer wählen berufsbegleitend und verzichten damit auf den Unterhaltsbeitrag zugunsten des laufenden Gehalts. Vollzeit lohnt sich vor allem für Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger nach Elternzeit oder wenn der Arbeitgeber die Freistellung bezahlt.

Was wird vom Unterhaltsbeitrag abgezogen?

Drei Kategorien:

  1. Eigenes Einkommen (Minijob, ALG, Miet- oder Kapitaleinkünfte) abzüglich Freibetrag
  2. Partner-Einkommen bei Verheirateten abzüglich Partner-Freibetrag
  3. Vermögen über Freibetrag (Stand 2026: 45.000 Euro für den Teilnehmer plus Erhöhungen für Kinder)

Das Gesamt-Einkommen wird von Gesamt-Bedarf abgezogen. Ist die Differenz negativ, bekommst du keinen Unterhaltsbeitrag, nur den Maßnahmebeitrag.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Unterhaltsbeitrag komplett als Zuschuss? Nein. Die Hälfte ist Zuschuss, die andere Hälfte ist Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Insgesamt bleibt also ein Rückzahlungsanteil von einem Viertel des Unterhaltsbeitrags.

Was wenn ich während Vollzeit krank werde und pausieren muss? Kurzfristige Unterbrechungen sind unkritisch. Bei längeren (mehrere Wochen) musst du das Amt informieren. In der Regel kann die Förderungsdauer verlängert werden.

Kann ich Unterhaltsbeitrag auch bekommen, wenn ich noch Arbeitslosengeld beziehe? Ja, aber das Arbeitslosengeld wird als Einkommen angerechnet und reduziert den Unterhaltsbeitrag. In manchen Konstellationen ist die Kombination nicht sinnvoll. Prüfung beim AFBG-Amt lohnt sich.

Zählt Elterngeld als Einkommen? Ja, Elterngeld wird als Einkommen angerechnet. Die genauen Freibeträge variieren je nach Situation.

Wie hoch sind die Rückzahlungsraten beim Unterhaltsbeitrag-Darlehen? Das Darlehen aus Unterhaltsbeitrag und Maßnahmebeitrag wird zusammen zurückgezahlt. Mindestrate 128 Euro pro Monat. Bei hohen Gesamtbeträgen (zum Beispiel 10.000 Euro Darlehen nach Erlass) kann die Rückzahlung mehrere Jahre dauern.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Promovierter Naturwissenschaftler, Berater für Berufstätige bei Aufstiegsentscheidungen. Mehr über den Autor.

In der Beratungspraxis beobachte ich zwei Muster: Erstens unterschätzen viele Interessenten die Komplexität der Unterhaltsbeitrag-Berechnung und sind überrascht, wie stark eigenes oder Partner-Einkommen den Betrag reduziert. Zweitens überschätzen manche den Anspruch bei kleinen Nebentätigkeiten oder geringfügigem Partner-Einkommen. Wer die Rechnung konkret vom Amt machen lässt, plant realistisch.

Dieser Beitrag ist ein Überblick auf Basis der AFBG-Systematik (Stand 2026). Die verbindlichen Beträge werden vom zuständigen Amt individuell berechnet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Beiträge: Berufsbegleitend mit AFBG und Unterhaltsbeitrag berechnen, ein Beispiel für einen Alleinstehenden.

Quellen: AFBG auf gesetze-im-internet.de und BMBF-Seite aufstiegs-bafoeg.de.


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