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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Das AFBG in der aktuellen Fassung 2026: was zuletzt geändert wurde

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Aufgeschlagener Gesetzestext auf einem Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee und ein Stift

Die aktuelle Fassung des AFBG stammt aus der Novelle 2020, mit kleineren Anpassungen bis Anfang 2026. Wesentliche Änderungen der 2020er Novelle: Umbenennung von “Meister-BAföG” in “Aufstiegs-BAföG”, 100 Prozent Zuschuss beim Unterhaltsbeitrag (vorher 50/50), höhere Freibeträge, flexiblere Förderfristen, bessere Wiedereinstiegsmöglichkeiten nach Unterbrechungen. Die Kernmechanik (50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent Darlehen, 50 Prozent Erlass bei Bestehen) blieb erhalten.

Für Teilnehmer mit Fortbildungsstart 2026 gelten die Sätze, die der Gesetzgeber bis April 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat. Die aktuelle Fassung steht auf gesetze-im-internet.de/afbg{target=“_blank” rel=“noopener”}. Größere Änderungen sind für 2026 nicht angekündigt.

Was ist mit der AFBG-Novelle 2020 gekommen?

Die Novelle 2020 war der größte Reformschritt seit Jahren. Die zentralen Punkte:

Umbenennung: Aus “Meister-BAföG” wurde offiziell “Aufstiegs-BAföG”. Der Gesetzgeber erkannte, dass nicht nur Meister gefördert werden, sondern ebenfalls Fachwirte, Techniker, Bilanzbuchhalter. Der alte Name war irreführend und wurde deshalb geändert.

Unterhaltsbeitrag als reiner Zuschuss: Früher war der Unterhaltsbeitrag zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte Darlehen. Seit 2020 ist er zu 100 Prozent Zuschuss. Wer bei Vollzeit-Fortbildungen 12 Monate lang 963 Euro Unterhaltsbeitrag bekommt, muss davon nichts zurückzahlen.

Höhere Freibeträge: Die Freibeträge beim Unterhaltsbeitrag wurden um mehrere zehn Prozent angehoben. Das betrifft Partnerverdienst und Kinderzuschläge.

Ehepartner-Freibetrag angepasst: Der Freibetrag für den mitverdienenden Partner lag früher bei 595 Euro, heute bei 805 Euro. Das erhöht den Unterhaltsbeitragsanspruch für Familien, in denen der Partner weiterverdient.

Kindersätze erhöht: Der Kind-Zuschlag beim Unterhaltsbeitrag stieg von 210 auf 235 Euro. Der Kinderbetreuungszuschlag bei Alleinerziehenden wurde neu eingeführt (bis 160 Euro je Kind unter 14 Jahren).

Stufenlogik klarer: Die Möglichkeit, mehrere Aufstiegsfortbildungen nacheinander zu fördern (Meister + Betriebswirt, Fachwirt + Betriebswirt), wurde gesetzlich verdeutlicht. Das hatte früher oft zu Auslegungsfragen geführt.

Existenzgründer-Erlass gestärkt: Der 40-Prozent-Erlass bei Unternehmensgründung innerhalb von drei Jahren nach Prüfung wurde beibehalten und der Nachweisprozess vereinfacht.

Welche Änderungen kamen nach 2020?

Zwischen 2020 und 2026 gab es kleinere Anpassungen:

  • Anpassung der Tagessätze bei auswärtigen Prüfungsabschnitten (geringfügig)
  • Vereinfachung der Antragsformulare in mehreren Bundesländern
  • Einführung digitaler Antragswege in einigen Ländern (in anderen noch nicht)
  • Klarere Regelungen bei Unterbrechungen wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Krankheit
  • Präzisierung bei der Anerkennung von Blended-Learning-Formaten

Die Kernhöhen (963 Euro Grundbedarf, 235 Euro Kind-Zuschlag, 45.000 Euro Vermögensfreibetrag, 15.000 Euro Maßnahmebeitrag-Deckel) blieben unverändert.

Welche Sätze gelten 2026?

Die Übersicht mit den wichtigsten Werten:

LeistungWert 2026
Maßnahmebeitrag-Deckel15.000 Euro pro Fortbildung
Zuschuss-Anteil Maßnahmebeitrag50 Prozent
Darlehens-Anteil Maßnahmebeitrag50 Prozent (zinsloses KfW-Darlehen)
Darlehenserlass bei Bestehen50 Prozent des Darlehens
Existenzgründer-Erlass40 Prozent des Restdarlehens
Unterhaltsbeitrag Alleinstehender (Vollzeit)bis 963 Euro monatlich
Zuschlag Ehepartner235 Euro monatlich
Zuschlag pro Kind235 Euro monatlich
Kinderbetreuungszuschlag (Alleinerziehende, Kind unter 14)bis 160 Euro je Kind
Grundfreibetrag Antragsteller (eigenes Einkommen)330 Euro monatlich
Freibetrag Ehepartner805 Euro monatlich
Freibetrag pro Kind730 Euro monatlich
Vermögensfreibetrag Antragsteller45.000 Euro
Vermögensfreibetrag Altersvorsorge zusätzlich15.000 Euro
Mindest-Monatsrate KfW-Darlehen128 Euro
Karenzzeit nach Förderungshöchstdauer2 Jahre
Förderungshöchstdauer Teilzeit48 Monate
Förderungshöchstdauer Vollzeit24 Monate
Mindest-Unterrichtseinheiten400 UE

Was bedeutet die Novelle für einen Wirtschaftsfachwirt-Antrag 2026?

Wenig Änderung zur Praxis vor 2020, weil der Wirtschaftsfachwirt typischerweise berufsbegleitend läuft und nur den Maßnahmebeitrag erhält. Und dort war schon vor 2020 die 50/50-Regel mit 50-Prozent-Erlass aktiv.

Die Verbesserungen der Novelle treffen vor allem Vollzeit-Teilnehmer (Unterhaltsbeitrag als voller Zuschuss) und Teilnehmer mit Familie (höhere Zuschläge und Freibeträge). Für den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters ändert sich wenig.

Beispielrechnung Wirtschaftsfachwirt, Teilzeit, alleinstehend, 3.997 Euro Kursgebühr:

  • Zuschuss: 1.998,50 Euro
  • Darlehen: 1.998,50 Euro
  • Erlass bei Bestehen: 999,25 Euro
  • Eigenanteil: 999,25 Euro

Diese Zahlen sind seit 2020 stabil. Wer heute den Wirtschaftsfachwirt beginnt, rechnet mit denselben Sätzen wie 2021 oder 2025.

Welche Auswirkungen haben Landesprämien auf AFBG 2026?

Landesprämien sind keine Änderung am AFBG selbst, sondern zusätzliche Förderungen der Bundesländer. Bei WFW-fähigen Fortbildungen kommen zum AFBG:

  • Hessen: 3.500 Euro Aufstiegsprämie
  • Bayern: 3.000 Euro Meisterbonus
  • Thüringen: 2.000 Euro Aufstiegsprämie (erhöht 01.01.2026, vorher 1.000)
  • Saarland: 2.000 Euro Aufstiegsbonus (verdoppelt Anfang 2026)
  • Rheinland-Pfalz: 2.000 Euro Aufstiegsbonus I
  • Hamburg: 1.300 Euro Meisterprämie (seit Jan 2025, vorher 1.000)
  • Bremen: 1.300 Euro (gekürzt von 4.000 Euro seit 01.03.2025)
  • Sachsen-Anhalt: 1.000 Euro Meisterbonus PLUS

In anderen Bundesländern ist die WFW-fähige Landesprämie nicht vorhanden oder nur für Handwerksmeister nach HwO Anlage A/B1 (NRW, Niedersachsen, BW, Berlin, MV, Sachsen, Brandenburg, SH). Details im Silo Alternativen und Kombinationen.

Sind größere Änderungen am AFBG geplant?

Stand April 2026 liegt kein Entwurf für eine weitere AFBG-Novelle vor. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beobachtet die Wirkung der 2020er Reform. Falls weitere Anpassungen kommen, werden sie vermutlich in kleinen Schritten erfolgen.

Diskutiert wird gelegentlich:

  • Anhebung der Grundbedarfs-Sätze (Anpassung an Inflation)
  • Vereinheitlichung der digitalen Antragswege bundesweit
  • Ausweitung des Förderkatalogs auf weitere KI- und Digital-Fortbildungen
  • Verschärfte Anerkennungsregeln bei ausländischen Abschlüssen

Keiner dieser Punkte ist gesetzlich beschlossen. Die Sätze für neue Anträge bleiben vorerst stabil.

Häufige Fragen zur aktuellen AFBG-Fassung

Gilt mein AFBG-Bewilligungsbescheid weiter, wenn das Gesetz sich ändert?

Grundsätzlich ja. Neue Sätze gelten für neue Anträge ab Inkrafttreten. Laufende Bewilligungen bleiben nach den Sätzen in Kraft, die zur Bewilligungszeit galten. Bei größeren Reformen kann der Gesetzgeber Übergangsregelungen vorsehen.

Kann ich nachträglich von einer Novelle profitieren?

Nein. Wer 2018 einen AFBG-Antrag gestellt und bewilligt bekommen hat, konnte nicht rückwirkend auf die 2020er Sätze umgestellt werden. Die Regelung zum Antragszeitpunkt gilt.

Muss ich die Neuerungen selbst beantragen?

Nein. Das AFBG-Amt rechnet automatisch nach der aktuellen Fassung, wenn du deinen Antrag stellst. Du musst keine speziellen Anträge auf “neue Regelungen” einreichen.

Wo finde ich den aktuellen Gesetzestext?

Auf gesetze-im-internet.de/afbg{target=“_blank” rel=“noopener”}. Die Seite wird bei jeder Gesetzesänderung aktualisiert.

Zählt die Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder zum Zeitpunkt des Kursstarts?

In der Regel zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das AFBG-Amt prüft den Antrag nach dem aktuellen Rechtsstand und bewilligt dementsprechend. Bei Anträgen, die knapp vor einer Gesetzesänderung gestellt werden, geben die Ämter oft Hinweise auf bevorstehende Änderungen.


Diese Angaben basieren auf der AFBG-Fassung Stand April 2026 und den Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt. Für rechtsverbindliche Auskunft zu einzelnen Paragrafen ist der Gesetzestext selbst und die Auskunft des zuständigen AFBG-Amts maßgeblich. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

In meinen Beratungsgesprächen fragen manche Teilnehmer, ob sie lieber mit der Antragstellung warten sollten, weil vielleicht eine Reform kommt. Antwort: Nein. Die aktuelle Fassung ist stabil und für berufsbegleitende Fortbildungen wie den Wirtschaftsfachwirt unverändert seit 2020. Wer jetzt startet, rechnet mit klaren Zahlen. Wer wartet, verpasst Förderjahre.

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Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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