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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Aufstiegs-BAföG beantragen: die 7 Schritte im Überblick

· 9 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Schreibtisch mit Antragsformularen, einem Laptop und einer Tasse Kaffee, Unterlagen werden geordnet

SkillSprinters führt den Wirtschaftsfachwirt (IHK) als berufsbegleitende Weiterbildung im Programm, die sich über 12 Monate erstreckt. Er ist eine Aufstiegsfortbildung und kommt damit für das Aufstiegs-BAföG in Frage. Was die Förderung im eigenen Fall ausmacht, lässt sich vorab durchrechnen.

Aufstiegs-BAföG beantragst du in sieben Schritten: Fortbildung prüfen, zuständiges Amt finden, Formblätter besorgen, Unterlagen zusammenstellen, Antrag absenden, auf Bescheid warten, Kursanmeldung einreichen. Der Antrag ist kostenlos und lohnt sich bei jeder anerkannten Aufstiegsfortbildung. Beim Wirtschaftsfachwirt (IHK) sinkt der Eigenanteil von 3.997 Euro Kursgebühr auf rund 999 Euro nach bestandener Prüfung.

Diese Schritte sehen nach viel aus, sind aber in Summe an einem Nachmittag erledigt, wenn du die Unterlagen beisammen hast. Bearbeitungszeit danach: zwei bis vier Monate.

Was ist Aufstiegs-BAföG und wer bekommt es?

Aufstiegs-BAföG ist eine Förderung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) für alle, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung machen. Dazu zählen Wirtschaftsfachwirt, Fachwirt, Meister, Techniker, Bilanzbuchhalter. Eine Alters- oder Einkommensgrenze für den Maßnahmebeitrag gibt es nicht. Der Zuschuss deckt 50 Prozent der Kursgebühr, weitere 50 Prozent gibt es als KfW-Darlehen, das während der Maßnahme und der Karenzzeit zinsfrei ist, davon wird bei bestandener Prüfung die Hälfte erlassen.

Schritt 1: Prüfen, ob deine Fortbildung AFBG-fähig ist

Bevor du irgendetwas anderes tust, prüf im AFBG-Online-Portal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder über den offiziellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, ob deine Fortbildung in der Liste steht. Wirtschaftsfachwirt (IHK), Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Personalfachkaufmann, Bilanzbuchhalter, Handwerksmeister sind alle drin. Kurse unterhalb des Fortbildungsniveaus (reine Aufbaukurse, Zertifikatsseminare) sind nicht förderfähig.

Die Fortbildung muss außerdem nach einer öffentlich-rechtlichen Prüfungsordnung abschließen, meist IHK, HWK oder staatliche Stelle. Ein reines Anbieter-Zertifikat reicht nicht.

Schritt 2: Das zuständige Amt finden

Zuständig ist immer die AFBG-Stelle an deinem Wohnsitz, nicht die am Kursort (§ 19a AFBG). Wer in Bayreuth wohnt und einen Online-Kurs bei einem Anbieter in Berlin macht, stellt den Antrag beim bayerischen Amt für Ausbildungsförderung, das für Bayreuth zuständig ist, nicht in Berlin.

Die Zuständigkeiten kurzgefasst:

  • Bayern: Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten (je nach Wohnsitz)
  • NRW: Bezirksregierung Köln (zentral für ganz NRW)
  • Berlin: Ämter für Ausbildungsförderung in Charlottenburg-Wilmersdorf und Lichtenberg (je nach Bezirk)
  • Baden-Württemberg: Ämter für Ausbildungsförderung bei den Stadt- und Landkreisen
  • Hessen: Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken
  • Sachsen: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Eine vollständige Übersicht aller 16 Bundesländer findest du im Artikel die zuständige AFBG-Stelle nach Bundesland.

Schritt 3: Formblätter herunterladen

Die Antragsformulare stehen kostenlos auf aufstiegs-bafoeg.de zum Download. Zentral sind:

  • Formblatt A: Hauptantrag mit persönlichen Daten und Fortbildung
  • Formblatt B: Angaben des Trägers zur Maßnahme (füllt der Kursanbieter aus)
  • Anlage 1 zu Formblatt A: Angaben zu Einkommen und Vermögen
  • Formblatt Z: Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen

Für eine reine Teilzeit-Fortbildung wie den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt stehen Formblatt A und Formblatt B im Mittelpunkt. Welche Anlagen dazukommen, hängt von deinem Fall ab, AFBG Digital gibt dazu Hinweise.

Schritt 4: Unterlagen zusammenstellen

Parallel zum Formular brauchst du die Nachweise. Eine komplette Liste steht in AFBG-Antrag: welche Unterlagen du brauchst. Die wichtigsten:

  • Ausweiskopie
  • Nachweis der Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildung (Ausbildungszeugnis, Arbeitgeberbescheinigung über Berufspraxis)
  • Kursbeschreibung und Kostenaufstellung des Anbieters
  • AZAV-Zertifikat oder Prüfungsordnung der Fortbildung
  • Einkommensnachweise der letzten zwei Jahre (nur bei Vollzeit)

Schritt 5: Antrag absenden

Den Antrag schickst du entweder per Post an das zuständige Amt, gibst ihn persönlich ab oder reichst ihn digital ein. Über das bundesweite Online-Portal mit dem Antragsassistenten AFBG Digital geht das bundesweit einheitlich, angemeldet wird mit der BundID. In NRW und Sachsen bitten die zuständigen Stellen ausdrücklich um diesen Weg.

Wichtig: Stell den Antrag möglichst vor Beginn der Fortbildung. Beantragen kannst du die Förderung zwar bis zum Ende der Maßnahme (§ 19 Abs. 1 AFBG), Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag gibt es aber frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst (§ 11 Abs. 3 AFBG).

Schritt 6: Auf den Bescheid warten

Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß zwischen zwei und vier Monaten. Der Wert stammt aus der Praxis unserer Teilnehmer.

Wird bewilligt, bekommst du einen Bescheid mit Förderbetrag, Laufzeit und KfW-Darlehensanteil. Das Vertragsangebot für das Darlehen schickt dir danach die KfW, für den Abschluss hast du drei Monate Zeit.

Wird abgelehnt, steht in der Begründung, was fehlt. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Details dazu in AFBG-Antrag abgelehnt: die häufigsten Gründe.

Schritt 7: Kursanmeldung einreichen

Mit dem Bewilligungsbescheid in der Hand meldest du dich beim Kursanbieter verbindlich an. Den Zuschuss überweist das Amt auf dein Konto, das Darlehen zahlt die KfW aus. Die Kursgebühr zahlst du selbst an den Anbieter, am Ende trägst du nur den Eigenanteil. Beim Wirtschaftsfachwirt sind das nach Bestehen der Prüfung rund 999 Euro.

In meinen Beratungsgesprächen sehe ich, dass viele Teilnehmer zwischen Schritt 5 und Schritt 6 unsicher werden, weil zwei bis vier Monate lang nichts passiert. Das ist normal. Eine Nachfrage nach zwei Monaten ist höflich, vorher nicht nötig.

Disclaimer: Diese Übersicht ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Anspruchs hängt von deinen individuellen Einkommens- und Lebensumständen ab und wird vom zuständigen AFBG-Amt verbindlich festgelegt. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des AFBG-Antrags?

Erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate. Bei fehlenden Unterlagen verlängert sich die Bearbeitung.

Kann ich AFBG rückwirkend beantragen?

Teilweise. Beantragen kannst du bis zum Ende der Maßnahme (§ 19 Abs. 1 AFBG), den Maßnahmebeitrag für die Kurskosten also auch noch nach Kursbeginn. Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag gibt es aber frühestens ab dem Antragsmonat (§ 11 Abs. 3 AFBG), für die Monate davor nicht.

Brauche ich einen Termin beim Amt?

Nein. Im Gegensatz zum Bildungsgutschein gibt es beim AFBG kein verpflichtendes Beratungsgespräch. Du kannst den Antrag komplett schriftlich oder digital einreichen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Du erhältst einen schriftlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb von einem Monat kannst du Widerspruch einlegen. Kostenlose Beratung bieten Sozialverband VdK, Caritas und Diakonie.

Muss ich das Darlehen sofort zurückzahlen?

Nein. Die Rückzahlung beginnt nach der zweijährigen Karenzzeit, die an das Ende der Maßnahme anschließt (§ 13 Abs. 3 AFBG). Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger, Gründer von Skill-Sprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Wirtschaftspädagoge mit über zehn Jahren Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Begleitet Teilnehmer beim AFBG-Antrag, besonders rund um den Wirtschaftsfachwirt (IHK).

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Bereit für den nächsten Schritt?

Vor dem Antrag lohnt sich ein Durchrechnen: Wie viel bekommst du, wie viel bleibt als Eigenanteil, lohnt sich eine Landesprämie? Unser Rechner zeigt dir die Zahlen für deine Situation in zwei Minuten.

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Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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