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AFBG bei Krankheit während der Fortbildung: was passiert

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Person am Laptop mit Tee und Unterlagen, pausiert Fortbildung vorübergehend

Wenn du während einer AFBG-geförderten Fortbildung krank wirst und den Kurs unterbrechen musst, bleibt dein Förderanspruch erhalten. Das AFBG sieht Unterbrechungen durch Krankheit ausdrücklich vor. Die Förderungshöchstdauer kann um die Zeit der Unterbrechung verlängert werden, und der Zuschuss sowie das Darlehen laufen nach Wiederaufnahme weiter. Der wichtige Schritt: Du musst die Unterbrechung dem AFBG-Amt melden, mit ärztlichem Attest.

Der Artikel zeigt, was bei kurzen und längeren Krankheitsphasen passiert, wie das Unterrichtsmaterial nachgeholt werden kann und wann ein Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit sinnvoll ist.

Kurze Krankheitsphasen

Eine Erkältung, eine Woche Grippe, ein kurzer Klinikaufenthalt: Das sind typische Kurzunterbrechungen, die in keinem strukturierten Kurs komplett vermeidbar sind. Für das AFBG gilt bei kurzen Phasen (bis zu einigen Wochen):

  • Die Förderung läuft in der Regel weiter.
  • Eine formale Meldung an das AFBG-Amt ist bei wenigen Wochen meist nicht nötig.
  • Du musst den verpassten Stoff eigenständig nacharbeiten.

Bei SkillSprinters werden alle Online-Sitzungen aufgezeichnet und im Moodle-Kursraum hochgeladen. Das erlaubt dir, eine verpasste Woche relativ geräuschlos nachzuholen. Die IHK-Prüfung selbst wird von Krankheiten im Kursverlauf nicht beeinflusst, solange du am Prüfungstag teilnimmst.

Längere Unterbrechungen

Wenn die Krankheit länger dauert, zum Beispiel mehrere Monate, greift ein anderes System:

  1. Meldung an das AFBG-Amt mit ärztlichem Attest. Das Amt dokumentiert die Unterbrechung.
  2. Verlängerung der Förderungshöchstdauer: Die reguläre Höchstdauer (bei Teilzeit bis 48 Monate, bei Vollzeit bis 24 Monate) kann um die Zeit der Unterbrechung verlängert werden. Entscheidung trifft das Amt individuell.
  3. Fortsetzung nach Genesung: Du nimmst den Kurs wieder auf, entweder im selben Kurs (wenn der Anbieter das ermöglicht) oder in einem Nachfolgekurs. Der Maßnahmebeitrag läuft dann für den verbleibenden Kurszeitraum weiter.
  4. Bei Vollzeit: Unterhaltsbeitrag während der Unterbrechung wird oft pausiert, weil du während der Krankheit in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse bekommst und dadurch Einkommen erzielst.

In meiner Beratungspraxis sehe ich, dass Teilnehmer bei einer ernsthaften Erkrankung oft zögern, das AFBG-Amt zu informieren, aus Sorge vor Sanktionen. Diese Sorge ist in der Regel unbegründet. Die Ämter sind auf solche Fälle eingestellt und handhaben sie konstruktiv.

Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit bei Krankheit

Manchmal ermöglicht eine chronische Erkrankung oder Genesungsphase nicht mehr die ursprünglich geplante Vollzeit-Intensität. Zwei Wege sind möglich:

Wechsel auf eine Teilzeit-Variante desselben Kurses: Manche Anbieter haben parallel laufende Teilzeit-Kurse. Der Maßnahmebeitrag läuft entsprechend angepasst weiter, der Unterhaltsbeitrag entfällt beim Wechsel zu Teilzeit.

Abbruch und Neuantrag für eine Teilzeit-Fortbildung: Wenn ein nahtloser Wechsel nicht möglich ist, kannst du den laufenden Kurs abbrechen und später neu beginnen. Beim Abbruch entfällt in der Regel der Darlehenserlass für den bisherigen Kursteil, aber der Zuschuss für die bereits bezahlten Kurskosten bleibt. Detaillierte Fragen klärst du mit dem AFBG-Amt.

Rechenbeispiel: Unterbrechung beim Wirtschaftsfachwirt

Angenommen, du machst den Wirtschaftsfachwirt (IHK) berufsbegleitend. Nach fünf Monaten wirst du für zwei Monate ernsthaft krank. Die Kursgebühr (3.997 Euro, Stand 2026) hast du anteilig über den AFBG-Zuschuss bekommen.

  • Bereits ausgezahlter Zuschuss: anteilig für fünf Monate
  • Pause: zwei Monate, Meldung ans Amt mit Attest
  • Fortsetzung: du steigst wieder ein, zum Beispiel in einem parallel laufenden oder dem nächsten Kurs
  • Die restlichen Kursmonate werden finanziert, der Darlehensanteil wird bei Bestehen erlassen

Unterm Strich bleibt die Rechnung (rund 999 Euro Eigenanteil nach Bestehen) stabil, solange du den Kurs schließlich abschließt. Die Unterbrechung kostet dich nicht zusätzlich Geld.

Prüfung bei Krankheit

Wenn du am Prüfungstag krank bist, gelten andere Regeln. Die Prüfungsordnung der IHK sieht für den Wirtschaftsfachwirt vor:

  • Rücktritt vor Prüfungsbeginn mit ärztlichem Attest gilt als nicht angetretene Prüfung. Wiederholung ist möglich.
  • Abbruch während der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen mit ärztlichem Attest: Je nach Prüfungsordnung wird das als “nicht angetretene Prüfung” gewertet oder führt zu einer Nachprüfung.
  • Nichtantritt ohne Attest gilt als “nicht bestanden” und kostet einen Wiederholungsversuch.

Für das AFBG ist die Konsequenz des ersten Fehlversuchs: Der 50-Prozent-Erlass auf das Darlehen greift erst bei bestandener Wiederholungsprüfung. Bei gültigem Attest und Wiederholung bleibt die Systematik erhalten, das Darlehen bleibt zinslos.

Chronische Erkrankungen

Wer eine chronische Erkrankung hat und während der Fortbildung mit längerfristig beeinträchtigten Phasen rechnet, sollte von Anfang an mit dem Bildungsträger und dem AFBG-Amt offen kommunizieren. Möglichkeiten:

  • Flexiblere Kursform: Teilzeit statt Vollzeit, oder Kurse mit Aufzeichnung und Nachholmöglichkeit.
  • Nachteilsausgleich in der Prüfung: Zeitzuschläge, Einzelprüfung, angepasste Hilfsmittel. Details im Artikel über AFBG mit Schwerbehinderung.
  • Begleitende Leistungen zur Teilhabe (LTA) der Rentenversicherung für Hilfsmittel oder Assistenz.
  • Beratungsstellen: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als neutrale Anlaufstelle.

In meiner Beratungspraxis sehe ich, dass vor Kursstart geklärte Anpassungen deutlich besser funktionieren als spontan während einer Phase der Erkrankung.

Was passiert mit dem Darlehen?

Bei einer Unterbrechung durch Krankheit läuft das Darlehen nicht weiter an. Die Rückzahlungsphase beginnt erst nach Ende der Förderungshöchstdauer, und die wird um die Unterbrechungszeit verlängert. Das heißt:

  • Während der Krankheitsphase fließt kein weiterer Darlehensanteil.
  • Nach Wiederaufnahme läuft der Darlehensanteil für den verbleibenden Kurszeitraum.
  • Nach Kursende (eventuell verlängert) beginnt die Rückzahlungsphase zwei Jahre später.

Bei längeren Unterbrechungen lohnt eine explizite Rücksprache mit der KfW zu den Vertragsdetails.

Wichtiger Hinweis: Unterstützung holen

Eine längere Erkrankung während einer Fortbildung ist stressig, und die gesundheitliche Erholung hat Priorität vor der Kursstruktur. Wenn es ernsthaft wird, sprich früh mit deinem Hausarzt, wenn nötig mit Fachärzten, bei psychischen Belastungen mit Therapeuten oder Beratungsstellen der Krankenkasse. Weiterbildung ersetzt keine medizinische Versorgung. Das AFBG pausiert für die Zeit, die du brauchst.

Diese Rechnung ist ein Überschlag

Die hier geschilderten Abläufe beruhen auf den Regelungen des AFBG (Stand 2026) und typischer Amtspraxis. Jede Unterbrechung wird im Einzelfall vom AFBG-Amt und gegebenenfalls vom Bildungsträger entschieden. Das ist keine Rechts- oder Sozialberatung. Bei konkreten Fällen: Kontakt zum zuständigen AFBG-Amt und zum Bildungsträger.

FAQ

Wie lange darf ich unterbrechen, ohne meinen AFBG-Anspruch zu verlieren?

Es gibt keine feste Obergrenze. Längere Unterbrechungen werden dokumentiert und die Förderungshöchstdauer kann entsprechend verlängert werden. Wichtig ist die formale Meldung mit ärztlichem Attest. Bei sehr langen Unterbrechungen (über zwölf Monate) kann das Amt individuell prüfen, ob eine Fortsetzung sinnvoll ist.

Muss ich meine Krankheit detailliert offenlegen?

Nein. Ein ärztliches Attest zur Dauer und zur Tatsache der Arbeitsunfähigkeit bzw. Kursunfähigkeit reicht. Die Diagnose selbst musst du nicht im Detail mitteilen. Das AFBG-Amt braucht nur den Nachweis, dass die Unterbrechung gesundheitlich begründet ist.

Kann ich während einer Krankheitspause den Zuschuss weiterbeziehen?

Der Maßnahmebeitrag bezieht sich auf die Kurskosten. Wenn der Kurs pausiert, fließen auch keine weiteren Raten. Was schon ausgezahlt wurde, bleibt dir. Bei Wiederaufnahme läuft die Auszahlung weiter.

Was, wenn ich die Prüfung wegen Krankheit nicht bestehe?

Eine nicht bestandene Prüfung ist grundsätzlich wiederholbar. Bei gesundheitlicher Begründung mit ärztlichem Attest wird das Nicht-Bestehen in der Regel nicht als vollwertiger Versuch gewertet, abhängig von der Prüfungsordnung. Der Darlehenserlass greift nach bestandener Wiederholung.

Kann ich den Kurs komplett abbrechen und später neu beginnen?

Ja, aber das ist dann kein Unterbrechung im formalen Sinne, sondern ein Neustart. Der bereits bezahlte Zuschuss bleibt dir, das Darlehen wird ohne Erlass zur Rückzahlung fällig. Ein späterer Neubeginn wäre ein neuer AFBG-Antrag. Oft ist die Unterbrechung die bessere Option.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: AFBG im Gesetzestext target=“_blank” rel=“noopener”, Offizielles Portal zum Aufstiegs-BAföG target=“_blank” rel=“noopener”.


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