Der 50-Prozent-Darlehenserlass bei Bestehen erklärt
Bestehst du deine Aufstiegsfortbildung, werden 50 Prozent des KfW-Darlehens erlassen. Bei einem Wirtschaftsfachwirt mit 1.998,50 Euro Darlehen sind das 999,25 Euro Erlass, übrig bleiben 999,25 Euro zur Rückzahlung. Bei einem Handwerksmeister mit 3.500 Euro Darlehen sind 1.750 Euro erlassen und 1.750 Euro offen. Der Erlass wird auf Antrag bei der KfW gewährt, mit Prüfungszeugnis als Nachweis.
Dieser Erlass ist der finanzielle Hebel des AFBG. Ohne Bestehen zahlst du das komplette Darlehen zurück. Mit Bestehen reduziert sich die Rückzahlung um die Hälfte. Effektiv sinkt dein Eigenanteil von 50 Prozent (Darlehen komplett) auf 25 Prozent (Darlehen zur Hälfte) der ursprünglichen Kurskosten.
Wie funktioniert der Darlehenserlass konkret?
Die KfW gewährt den Erlass auf schriftlichen Antrag. Nach bestandener Prüfung reichst du bei der KfW ein:
- Prüfungszeugnis der abschließenden Kammer oder Prüfungsstelle (IHK, HWK, Landesprüfungsamt)
- Formloses Anschreiben oder Formular (Formular auf kfw.de)
- Angabe deiner KfW-Darlehensnummer
Die KfW prüft die Unterlagen und reduziert die Darlehenssumme um 50 Prozent. Die Rückzahlung beginnt dann entsprechend mit der reduzierten Summe. Wenn die Prüfungsbestätigung vor Beginn der Rückzahlungsphase eingeht, startet die Rate direkt auf der halbierten Summe.
Der Erlass ist keine automatische Leistung. Du musst ihn aktiv beantragen. Die KfW schickt Erinnerungen, aber die Verantwortung liegt bei dir. Wer das Zeugnis verspätet einreicht, verliert den Anspruch zwar nicht, zahlt aber solange volle Raten, bis der Erlass gewährt wird.
Wann muss das Prüfungszeugnis bei der KfW sein?
Praktisch: so schnell wie möglich nach Prüfungsbestehen. Formal gibt es keine harte Frist, solange das Darlehen läuft. Wer das Zeugnis innerhalb weniger Monate einreicht, hat den Erlass rechtzeitig zur Rückzahlungsphase.
Spätestens vor der ersten Rate solltest du den Erlass beantragt haben. Sonst zahlst du mehrere Monate auf die volle Summe und musst den Erlass nachträglich verrechnen lassen. Das ist möglich, aber unpraktisch.
Bei Wiederholungsprüfungen gilt der Erlass, sobald du bestanden hast. Wer im ersten Versuch scheitert und im Zweitversuch besteht, bekommt den Erlass nach dem erfolgreichen Zweitversuch. Die Wiederholungsfrist muss eingehalten werden, sonst erlischt die Prüfungsberechtigung und damit der Erlassanspruch.
Welche Prüfungen zählen für den Erlass?
Die Abschlussprüfung deiner Aufstiegsfortbildung. Beim Wirtschaftsfachwirt ist das die IHK-Prüfung, bestehend aus schriftlicher WBQ, schriftlicher HSQ und mündlicher Fachgesprächs-Prüfung. Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit du den Gesamtabschluss hast.
Beim Handwerksmeister ist es die Meisterprüfung aus vier Teilen (fachpraktisch, fachtheoretisch, betriebswirtschaftlich und rechtlich, berufs- und arbeitspädagogisch). Auch hier müssen alle Teile bestanden sein.
Bei Industriemeistern und Technikern gilt die entsprechende staatliche oder Kammer-Abschlussprüfung. Maßgeblich ist das Prüfungszeugnis, das dir die Prüfungsstelle ausstellt.
Einzelne Teilprüfungen reichen nicht. Wer nur die WBQ beim Wirtschaftsfachwirt bestanden hat, aber noch keine HSQ, bekommt noch keinen Erlass. Erst mit dem Gesamtabschluss.
Wird der Erlass auch bei Wiederholungsprüfungen gewährt?
Ja. Es spielt keine Rolle, ob du im ersten oder zweiten Anlauf bestehst. Maßgeblich ist das Endresultat. Wer beim ersten Versuch durchfällt und beim zweiten besteht, bekommt den Erlass nach dem zweiten Versuch.
Die Prüfungswiederholung muss innerhalb der rechtlichen Fristen erfolgen. Beim Wirtschaftsfachwirt sind das in der Regel zwei Wiederholungsversuche innerhalb von fünf Jahren nach dem ersten Antritt. Details regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
Wer nach der maximalen Wiederholungszahl nicht besteht, verliert den Prüfungsanspruch und damit den Anspruch auf den 50-Prozent-Erlass. Das Darlehen muss dann in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Welche Summen werden bei typischen Fortbildungen erlassen?
| Fortbildung | Kurskosten | Darlehen | Erlass | Rückzahlung |
|---|---|---|---|---|
| Wirtschaftsfachwirt | 3.997 Euro | 1.998,50 Euro | 999,25 Euro | 999,25 Euro |
| Industriefachwirt | 3.900 Euro | 1.950 Euro | 975 Euro | 975 Euro |
| Handelsfachwirt | 3.800 Euro | 1.900 Euro | 950 Euro | 950 Euro |
| Handwerksmeister | 7.000 Euro | 3.500 Euro | 1.750 Euro | 1.750 Euro |
| Industriemeister | 5.500 Euro | 2.750 Euro | 1.375 Euro | 1.375 Euro |
| Bilanzbuchhalter | 4.200 Euro | 2.100 Euro | 1.050 Euro | 1.050 Euro |
| Staatlich geprüfter Techniker | 8.000 Euro | 4.000 Euro | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
Die Kurskosten sind Richtwerte für den deutschen Markt 2026. Einzelne Anbieter liegen höher oder niedriger. Die KfW berechnet den Erlass immer auf die tatsächlich ausgezahlte Darlehenssumme, nicht auf Richtwerte.
Kann ich den Erlass mit dem Existenzgründer-Erlass kombinieren?
Ja. Wenn du nach der Prüfung ein Unternehmen gründest und einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffst oder selbst sv-pflichtig arbeitest, werden zusätzliche 40 Prozent des Restdarlehens erlassen. Das läuft in zwei Stufen:
Erstens: 50-Prozent-Erlass auf das Gesamtdarlehen bei Bestehen.
Zweitens: 40-Prozent-Erlass auf den Restbetrag bei Unternehmensgründung innerhalb von drei Jahren nach Prüfung.
Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt mit Gründung:
- Darlehen: 1.998,50 Euro
- 50-Prozent-Erlass bei Bestehen: 999,25 Euro
- Restdarlehen: 999,25 Euro
- 40-Prozent-Existenzgründer-Erlass auf Restdarlehen: 399,70 Euro
- Finale Rückzahlung: 599,55 Euro
Details zum Existenzgründer-Erlass im Silo 2 Berechnung und Rückzahlung.
Was passiert beim Erlass, wenn ich schon angefangen habe zu tilgen?
Die KfW verrechnet rückwirkend. Wenn du bereits Raten gezahlt hast, bevor der Erlass beantragt oder bewilligt wurde, werden die Zahlungen gutgeschrieben. Entweder verlängert sich die Laufzeit (weniger zahlen pro Monat), oder die Restschuld wird entsprechend schneller getilgt.
Am saubersten ist es, das Zeugnis sofort nach Erhalt einzureichen, bevor die Rückzahlungsphase beginnt. Dann startet die Ratenzahlung direkt auf der halbierten Darlehenssumme, ohne Nachverrechnung.
Häufige Fragen zum 50-Prozent-Erlass
Bekomme ich den Erlass auch, wenn ich nach der Prüfung ins Ausland ziehe?
Ja. Der Erlass hängt am Prüfungsbestehen, nicht am Wohnsitz. Du kannst nach dem bestandenen Wirtschaftsfachwirt in Österreich, der Schweiz oder überall sonst leben und trotzdem den Erlass beantragen. Das KfW-Darlehen läuft dann nach regulären Konditionen weiter, Rückzahlung erfolgt weiter in Euro.
Wird der Erlass aberkannt, wenn ich später den Meistertitel verliere?
Nein. Einmal bestanden, einmal Erlass. Auch wenn dein Titel aus berufs- oder kammerrechtlichen Gründen später entzogen würde (was praktisch nicht vorkommt), bleibt der KfW-Erlass bestehen.
Muss ich den Erlass versteuern?
Nein. Der Darlehenserlass ist steuerfrei. Du musst ihn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Er ist auch kein Bürgergeld-relevantes Einkommen.
Was, wenn ich die Prüfung ein Jahr nach Kursende schreibe?
Kein Problem, solange du innerhalb der Wiederholungs- oder Erstprüfungsfrist deines Kurses bleibst. Der Erlass hängt am Bestehen, nicht an einer strengen Zeitfrist zum Kursende. Wichtig ist nur, dass du im Rahmen der Prüfungsordnung prüfungsberechtigt bist.
Kann ich den Erlass auch schon vor der offiziellen Zeugniszustellung beantragen?
Nein. Die KfW verlangt das offizielle Prüfungszeugnis. Vorläufige Bestätigungen (zum Beispiel telefonische Bestehensinfos der Kammer) reichen nicht. Sobald das Zeugnis vorliegt, reichst du es ein, und der Erlass wird innerhalb von ein bis zwei Monaten verarbeitet.
Diese Angaben basieren auf den KfW-Konditionen und der AFBG-Fassung Stand 2026. Für verbindliche Aussagen zu deinem individuellen Darlehen ist dein Darlehensvertrag mit der KfW und die Auskunft des Servicecenters der KfW maßgeblich. Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
In meinen Beratungsgesprächen ist der Erlass die häufigste Überraschung. Viele Teilnehmer rechnen beim Vertragsabschluss mit der Fortbildung mit 50 Prozent Eigenanteil (Darlehen komplett zurück). Dass sich der Eigenanteil mit dem Erlass halbiert, wird oft übersehen. Wer die Fortbildung ernst nimmt und die Prüfung besteht, zahlt am Ende effektiv nur 25 Prozent der Kurskosten selbst.
Rechne Erlass und Restschuld für deine Kursgebühr
Der AFBG-Rechner zeigt dir Darlehen, Erlass und Restzahlung für deine Fortbildung und dein Bundesland. Termin mit Jens für individuelle Klärung, wenn du die Rechnung für deine Situation durchgehen willst.
Nächster Schritt: deine Zahlen kennen
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Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.
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