Werden Lernmittel und Fahrtkosten mit AFBG gefördert?
SkillSprinters führt den Wirtschaftsfachwirt (IHK) als berufsbegleitende Weiterbildung im Programm, die sich über 12 Monate erstreckt. Er ist eine Aufstiegsfortbildung und kommt damit für das Aufstiegs-BAföG in Frage. Was die Förderung im eigenen Fall ausmacht, lässt sich vorab durchrechnen.
AFBG fördert Lernmittel nur, wenn sie pauschal im Kurspreis enthalten sind. Individuell gekaufte Fachbücher, Übungsbücher oder Apps fallen nicht unter AFBG. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung fördert das AFBG nicht, auch nicht für die Prüfung: Der Maßnahmebeitrag umfasst nur Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten einer fachpraktischen Arbeit (§ 12 Abs. 1 AFBG).
Den Großteil dieser Nebenkosten trägst du selbst oder setzt sie steuerlich ab. In der Einkommensteuererklärung zählen beruflich bedingte Fortbildungskosten als Werbungskosten (bei bestehendem Beruf) oder als Sonderausgaben (bei noch nicht aufgenommener Berufstätigkeit). Die Absetzung ergänzt die AFBG-Förderung sinnvoll.
Welche Lernmittel zählt AFBG?
Nur die, die der Fortbildungsträger in die Kursgebühr einrechnet. Beim Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters sind im Preis enthalten:
- Digitale Lernunterlagen im Moodle-System
- Zugriff auf aufgezeichnete Sessions
- Kursbegleitmaterial (PDF-Skripte)
- Musterklausuren für die Prüfungsvorbereitung
Diese Materialien sind Teil der 3.997 Euro Kursgebühr und werden über AFBG mit 50 Prozent bezuschusst.
Nicht enthalten (und damit nicht AFBG-gefördert):
- Fachbücher von Verlagen (zum Beispiel Kiehl, Stöhr, Feldhaus)
- Übungsbücher in Print oder E-Book
- Karteikarten, Apps
- Schreibwaren, Drucker, Papier
Diese Ausgaben trägst du selbst oder setzt sie in der Einkommensteuererklärung ab.
Welche Fahrtkosten fördert AFBG?
Keine. Weder die täglichen Fahrten zum Kurs noch die Fahrt zur Prüfung sind AFBG-Kosten. Gefördert werden nach § 12 Abs. 1 AFBG nur Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten einer fachpraktischen Arbeit.
Tägliche Fahrten: Wenn du jeden Dienstag und Donnerstag abends zum Kurs fährst (sei es zu einem Präsenzstandort oder nur zum Schreibtisch mit dem Live-Online-Kurs), zahlt das AFBG dafür nichts. Weder Benzin, Bahn, Fahrrad noch Parkgebühren werden erstattet. Bei Live-Online-Kursen fällt ohnehin keine Fahrt an.
Prüfungsfahrten: Auch wenn du für die Abschlussprüfung in eine andere Stadt reisen musst (zum Beispiel zur mündlichen Prüfung am Sitz der zuständigen IHK), zahlt das AFBG-Amt dafür nichts. Steuerlich sind solche Fahrten Reisekosten: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG).
Beispiel: Du wohnst in München und musst zur mündlichen IHK-Prüfung nach Augsburg (80 km einfach). Hin- und Rückfahrt ergibt 160 km, die du mit je 0,30 Euro als Werbungskosten ansetzt. Wie viel davon als Steuer zurückkommt, hängt von deinem Steuersatz ab und davon, ob deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag liegen.
Warum werden tägliche Kursfahrten nicht gefördert?
Der Gesetzgeber betrachtet tägliche Fahrtkosten als allgemeine Lebenshaltung. Jeder Arbeitnehmer hat Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, ohne dass der Staat sie separat erstattet. Die Fortbildungsteilnahme gilt in diesem Sinn als Ergänzung des normalen Tagesablaufs, nicht als besonderer Ausnahmezustand.
Steuerlich kannst du sie aber absetzen. Bei einer berufsbegleitenden Fortbildung sind Fahrten zum Kursort Reisekosten: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer gilt nur, wenn du die Fortbildung in Vollzeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses besuchst; dann ist der Kursort deine erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 8 EStG). Bei einer Fortbildung von 12 Monaten und zwei Terminen pro Woche (Teilzeit) kommen schnell mehrere hundert absetzbare Kilometer zusammen.
Wie setze ich Lernmittel und Fahrtkosten steuerlich ab?
Zwei Wege, je nach deiner beruflichen Situation:
Werbungskosten: Wenn du bereits im Beruf bist und die Fortbildung karriererelevant ist, sind alle Ausgaben für die Fortbildung Werbungskosten. Du gibst sie in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung an. Absetzbar sind:
- Anteil der Kursgebühr, den du selbst trägst (also Darlehensanteil minus Erlass)
- Prüfungsgebühren, soweit selbst getragen
- Fachbücher, Übungsbücher, Fachzeitschriften
- Fahrten zum Kursort und zur Prüfung als Reisekosten (0,30 Euro je gefahrenem Kilometer)
- Arbeitszimmer-Anteile, wenn du zu Hause lernst
Sonderausgaben: Wenn du noch keine Berufstätigkeit hast (zum Beispiel direkt nach der Ausbildung oder arbeitslos), sind Fortbildungskosten als Sonderausgaben absetzbar, bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Das ist weniger vorteilhaft als Werbungskosten, weil Sonderausgaben nur bei ausreichendem eigenem Einkommen greifen.
Details dazu im Themenbereich Alternativen und Kombinationen.
Rechenbeispiel: AFBG plus steuerliche Absetzung
Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters, Teilzeit, Teilnehmer mit 45.000 Euro Brutto-Einkommen im Jahr:
Direkte Fortbildungskosten:
- Kursgebühr 3.997 Euro (inklusive IHK-Prüfungsgebühr, Lernmaterial)
- AFBG-Zuschuss: 1.998,50 Euro
- AFBG-Darlehen: 1.998,50 Euro
- Erlass bei Bestehen: 999,25 Euro
- Eigenanteil Kursgebühr: 999,25 Euro
Zusätzliche Ausgaben (nicht AFBG-gefördert):
- Fachbücher, Übungsbücher: rund 200 Euro
- Heimarbeitszimmer-Anteil: rund 300 Euro pro Jahr
- Fahrtkosten zum Kursort (bei Anreise nötig): variabel
Steuerliche Wirkung bei 45.000 Euro Brutto (rund 30 Prozent Grenzsteuersatz):
- Absetzbare Werbungskosten: 999 Euro Kursgebühren-Eigenanteil plus 500 Euro Lernmittel und Homeoffice = 1.499 Euro
- Steuerersparnis: rund 450 Euro
Nach AFBG und Steuerersparnis bleibt ein Netto-Eigenanteil von rund 550 Euro für den Wirtschaftsfachwirt. In Bundesländern mit Landesprämie (Hessen 3.500 Euro, Bayern 3.000 Euro) sogar ein Netto-Plus.
Was ist mit Technik wie Laptop oder Headset?
Nicht AFBG-förderfähig. Ein Laptop oder Headset gilt als persönliche Arbeitsausstattung und fällt nicht unter anerkannte Kurskosten.
Steuerlich sind diese Ausgaben aber Werbungskosten, wenn du die Geräte beruflich und für die Fortbildung nutzt. Bei Anschaffungskosten über 800 Euro erfolgt die Absetzung über Abschreibung (AfA), unter 800 Euro sind sie im Anschaffungsjahr voll absetzbar.
Wer für den Live-Online-Kurs einen Laptop kauft (zum Beispiel 900 Euro), schreibt ihn über drei Jahre ab (AfA) oder setzt ihn bei geringerem Wert sofort ab.
Häufige Fragen zu Lernmitteln und Fahrtkosten
Kann ich Fachbücher über AFBG als Lernmittel-Pauschale anrechnen lassen?
Nein. Das AFBG sieht keine separate Lernmittel-Pauschale vor. Nur Materialien, die vom Kursanbieter pauschal in den Kurspreis eingerechnet werden, sind Teil der anerkannten Kosten.
Gibt es eine Kilometerpauschale für tägliche Kursfahrten?
Nicht über AFBG. Steuerlich setzt du Fahrten zu einer berufsbegleitenden Fortbildung als Reisekosten an, mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Die Entfernungspauschale von 0,38 Euro gilt nur bei einer Vollzeitfortbildung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.
Werden Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung übernommen?
Beim Maßnahmebeitrag: nein. Alleinerziehende bekommen aber in Vollzeit und in Teilzeit einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Kind unter 14 Jahren (§ 10 Abs. 3 AFBG). Tatsächliche Betreuungskosten werden nicht euro-für-euro erstattet.
Kann ich Verpflegung am Kursort über AFBG abrechnen?
Nein. Verpflegung zählt zum normalen Lebensunterhalt, auch für Prüfungstage zahlt das AFBG dafür nichts.
Was ist mit Kopien und Druck von Kursunterlagen?
Wenn der Anbieter Unterlagen digital liefert und du selbst druckst, sind das private Kosten (nicht AFBG). Setzt sie steuerlich als Bürokosten ab.
Diese Angaben basieren auf der AFBG-Fassung und dem Einkommensteuergesetz Stand 2026. Für individuelle steuerliche Optimierung ist ein Steuerberater die richtige Adresse.
In meinen Beratungsgesprächen unterschätzen viele Teilnehmer die Steuerrückerstattung als zweite Förderquelle neben dem AFBG. Beim Wirtschaftsfachwirt kommt leicht eine Steuerersparnis von 400 bis 600 Euro zusammen, wenn Eigenanteil plus Lernmittel komplett abgesetzt werden. Das reduziert den Netto-Eigenanteil noch einmal deutlich.
Rechne die Gesamtkosten durch
Der AFBG-Rechner zeigt dir Zuschuss, Darlehen und Erlass. Die steuerliche Absetzung berechnest du mit deinem Steuerberater. Im kostenlosen Beratungsgespräch skizzieren wir dir die Gesamtkostenstruktur, rund 15 Minuten am Telefon.
Nächster Schritt: deine Zahlen kennen
Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.
Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.
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