Maßnahmebeitrag vs Unterhaltsbeitrag: der Unterschied beim AFBG
Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei Säulen: Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag. Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungskosten, ist einkommensunabhängig und wird allen Antragstellern in gleicher Höhe gewährt. Der Unterhaltsbeitrag deckt den Lebensunterhalt bei Vollzeit-Fortbildungen, ist einkommensabhängig und hat Freibeträge für Ehepartner und Kinder. Wer berufsbegleitend fortbildet, braucht in der Regel nur den Maßnahmebeitrag.
In der Praxis ist das die wichtigste Unterscheidung im AFBG-Recht. Wer den Wirtschaftsfachwirt abends in elf Monaten macht, bekommt 50 Prozent der Kurskosten als Zuschuss, 50 Prozent als zinsloses Darlehen. Unterhaltsbeitrag: null, weil der Beruf weiterläuft. Wer Vollzeit zum Meister geht, bekommt zusätzlich einen monatlichen Lebensunterhalt bis 963 Euro, plus Zuschläge für Ehepartner und Kinder.
Was ist der Maßnahmebeitrag beim AFBG?
Der Maßnahmebeitrag deckt die direkten Kosten der Fortbildung. Dazu zählen:
- Lehrgangsgebühren (Kursgebühr bei deinem Fortbildungsträger)
- Prüfungsgebühren (Kammergebühren für die Prüfung)
- Materialkosten, soweit sie vom Träger pauschal in Rechnung gestellt werden
- Bei auswärtigen Prüfungsabschnitten: Reisekosten und Unterkunft nach Tagessätzen
Der Gesetzgeber deckelt den Maßnahmebeitrag pro Fortbildung bei 15.000 Euro. Diese Grenze wird in der Praxis selten erreicht. Der Wirtschaftsfachwirt kostet 3.997 Euro, ein Handwerksmeister zwischen 6.000 und 8.000 Euro, ein Industriemeister um 5.000 Euro. Alle liegen unter der Grenze.
Die Aufteilung: 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent zinsloses KfW-Darlehen. Bei 3.997 Euro Kurskosten sind das 1.998,50 Euro Zuschuss und 1.998,50 Euro Darlehen. Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Der Eigenanteil liegt danach bei 999,25 Euro, also rund 25 Prozent der Kurskosten.
Was ist der Unterhaltsbeitrag beim AFBG?
Der Unterhaltsbeitrag ist ein monatlicher Lebensunterhaltszuschuss während der Vollzeit-Fortbildung. Er greift nur bei Vollzeit-Kursen, nicht bei Teilzeit oder berufsbegleitenden Formaten. Die Logik: Wer seinen Beruf für die Fortbildung aufgibt, braucht während der Kurszeit etwas zum Leben.
Die Förderhöhen liegen bei (Stand 2026):
- Alleinstehend ohne Kind: bis 963 Euro monatlich
- Zuschlag für Ehepartner: 235 Euro monatlich
- Zuschlag pro Kind: 235 Euro monatlich
- Zuschlag Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 14: bis 160 Euro je Kind monatlich
Seit 2020 wird der Unterhaltsbeitrag komplett als Zuschuss ausgezahlt. Das Darlehens-Element, das früher den Unterhaltsbeitrag ergänzte, ist entfallen. Rückzahlen musst du den Unterhaltsbeitrag nicht, auch nicht bei Nichtbestehen der Prüfung.
Wann bekomme ich Maßnahmebeitrag, wann Unterhaltsbeitrag?
Die Faustregel: Alle AFBG-Geförderten bekommen Maßnahmebeitrag. Unterhaltsbeitrag gibt es nur bei Vollzeit.
| Format | Maßnahmebeitrag | Unterhaltsbeitrag |
|---|---|---|
| Berufsbegleitend (Di+Do abends, Wochenende) | Ja, einkommensunabhängig | Nein |
| Teilzeit mit reduzierter Arbeit | Ja | Nur wenn Fortbildungsanteil überwiegt und Einkommen sinkt |
| Vollzeit-Fortbildung | Ja | Ja, einkommensabhängig |
| Fernkurs in eigener Zeit | Ja | Nein, weil kein Vollzeit-Format |
Beim Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters (Di und Do abends, 11 Monate berufsbegleitend): nur Maßnahmebeitrag. Weil der Beruf parallel läuft, gibt es keinen Unterhaltsbeitrag.
Bei einem Vollzeit-Meisterkurs (3 bis 6 Monate Vollzeit): Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag, letzterer je nach Einkommen und Familienstand.
Wie wird der Unterhaltsbeitrag berechnet?
Der Unterhaltsbeitrag wird in zwei Schritten ermittelt. Erstens der Bedarfssatz, zweitens der Abzug vom anrechenbaren Einkommen.
Bedarfssatz (Stand 2026):
- Grundbedarf Alleinstehender: 963 Euro
- Zuschlag Ehepartner: 235 Euro
- Zuschlag pro Kind: 235 Euro
- Kinderbetreuungszuschlag: bis 160 Euro je Kind
Beispielrechnung Familie mit zwei Kindern:
- Grundbedarf: 963 Euro
- Ehepartner-Zuschlag: 235 Euro
- Zwei Kinder à 235 Euro: 470 Euro
- Summe Bedarfssatz: 1.668 Euro
Zweitens wird das anrechenbare Einkommen des Antragstellers und des Ehepartners ermittelt. Freibeträge sind der Grundfreibetrag 330 Euro, der Ehepartner-Freibetrag 805 Euro, der Kind-Freibetrag 730 Euro. Einkommen oberhalb der Freibeträge reduziert den Unterhaltsbeitrag Euro für Euro.
Vereinfachtes Beispiel: Alleinstehender Vollzeit-Teilnehmer ohne Kind, eigenes Einkommen null, Partner-Einkommen null. Bedarfssatz 963 Euro, Einkommen 0, Unterhaltsbeitrag = 963 Euro monatlich.
Die genaue Formel ist komplexer und berücksichtigt Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten. Für die individuelle Berechnung ist das AFBG-Amt oder eine Beratungsstelle zuständig. Im AFBG-Rechner kannst du eine Überschlagsrechnung durchführen.
Welche Kosten deckt der Maßnahmebeitrag nicht?
Der Maßnahmebeitrag deckt nur Kurs- und Prüfungskosten. Nicht abgedeckt sind:
- Tägliche Fahrtkosten zum Kursort (nur auswärtige Prüfungsabschnitte zählen)
- Tägliche Verpflegung während des Kurses
- Private Lernmittel (Fachbücher, Übungsbücher)
- Laptop oder Technik
- Kinderbetreuungskosten für berufsbegleitende Fortbildungen (die werden nur beim Unterhaltsbeitrag mitgerechnet, nicht beim Maßnahmebeitrag)
Fachbücher und Übungsbücher sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar, kommen aber nicht aus dem AFBG-Topf. In der Kombinationslogik kannst du AFBG und steuerliche Absetzung parallel nutzen und damit zusätzlich Geld sparen.
Was passiert, wenn ich Teilzeit und Vollzeit kombiniere?
Das AFBG erlaubt Kombinationsformate, prüft aber genau, welcher Teil Vollzeit und welcher Teilzeit ist. Ein Beispiel: Du machst den Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend (Teilzeit), gibst aber für die letzten zwei Monate vor der Prüfung den Job auf, um Vollzeit zu lernen. Für die Vollzeit-Phase kannst du einen Unterhaltsbeitrag beantragen, wenn du dem Amt nachweist, dass du tatsächlich Vollzeit fortbildest und dein Einkommen wegfällt.
In der Praxis ist das aufwendig und selten. Die meisten berufsbegleitenden Teilnehmer bleiben bis zum Prüfungstag im Job und beantragen nur den Maßnahmebeitrag. Das vermeidet Einkommensanrechnung und zusätzlichen Papierkram.
Häufige Fragen zu Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag
Kann ich Maßnahmebeitrag bekommen, ohne Unterhaltsbeitrag zu beantragen?
Ja, das ist der Normalfall bei berufsbegleitenden Fortbildungen. Beim Wirtschaftsfachwirt oder jeder anderen Abend- oder Wochenend-Fortbildung läuft nur der Maßnahmebeitrag. Der Antrag ist dann schlanker, weil keine Einkommensnachweise für den Unterhaltsbeitrag erforderlich sind.
Muss ich den Unterhaltsbeitrag versteuern?
Nein. Der Unterhaltsbeitrag ist seit 2020 steuerfrei. Er wird weder als steuerpflichtiges Einkommen behandelt noch im Elterngeld oder Bürgergeld angerechnet, solange er in der Höhe des Bedarfssatzes liegt.
Gibt es Unterhaltsbeitrag auch für Fernkurse?
Nur wenn der Fernkurs als Vollzeit-Fortbildung strukturiert ist. In der Praxis laufen ZFU-zugelassene Fernkurse meist in Eigenregie und werden nicht als Vollzeit gewertet. Ohne Vollzeit-Status keine Unterhaltsbeitrag-Förderung.
Kann ich Unterhaltsbeitrag bekommen, wenn mein Partner arbeitet?
Ja, aber das Partner-Einkommen wird angerechnet. Freibetrag für Ehepartner 805 Euro, alles darüber mindert den Unterhaltsbeitrag. Bei zwei Vollverdienern in der Familie fällt der Unterhaltsbeitrag oft ganz weg. Bei einem Alleinverdiener-Haushalt (nur der Partner verdient, Antragsteller null) gibt es den vollen Unterhaltsbeitrag abzüglich Partner-Einkommen-Anrechnung.
Wird der Maßnahmebeitrag direkt an mich oder an den Kursanbieter ausgezahlt?
Der Zuschuss-Anteil wird in der Regel an dich ausgezahlt, und du überweist die Kursgebühr an den Anbieter. Manche Bundesländer überweisen auf Antrag direkt an den Anbieter. Das Darlehen der KfW läuft immer über einen eigenen Darlehensvertrag direkt zwischen dir und der KfW.
Diese Angaben basieren auf der AFBG-Fassung Stand 2026. Freibeträge und Bedarfssätze werden regelmäßig angepasst. Für individuelle Berechnungen ist das zuständige AFBG-Amt bindend. Die Zahlen im Artikel sind Überschlagswerte für typische Konstellationen, keine verbindliche Rechtsauskunft.
Aus meiner Beratungspraxis: Der häufigste Fehler ist die Erwartung, dass berufsbegleitende Teilnehmer einen Unterhaltsbeitrag bekommen. Das passiert nur bei tatsächlicher Vollzeit-Fortbildung mit Jobpause. Wer den Wirtschaftsfachwirt abends macht, bekommt ausschließlich den Maßnahmebeitrag. Das ist keine Einschränkung, sondern die Logik des Gesetzes: Der Beruf trägt den Lebensunterhalt weiter, das AFBG trägt die Kurskosten.
Rechne Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag für deine Situation
Der AFBG-Rechner zeigt dir, was du für deine Kursgebühr bekommst und ob ein Unterhaltsbeitrag bei deinem Format infrage kommt. Jens rechnet es in 10 Minuten mit dir durch, wenn deine Familiensituation komplex ist.
Nächster Schritt: deine Zahlen kennen
Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.
Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.
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