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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Was ist Aufstiegs-BAföG? Einfache Erklärung in 3 Minuten

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Notizblock mit handschriftlicher Berechnung und Taschenrechner auf einem Holzschreibtisch im Morgenlicht

Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Wirtschaftsfachwirt, Meister oder Techniker. Es deckt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss und weitere 50 Prozent als zinsloses KfW-Darlehen. Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Dein Eigenanteil liegt nach Bestehen bei rund 25 Prozent der ursprünglichen Kurskosten.

Bei einem Wirtschaftsfachwirt (IHK) mit 3.997 Euro Kursgebühr heißt das: 1.998,50 Euro Zuschuss, 1.998,50 Euro Darlehen, davon 999,25 Euro Erlass. Unterm Strich trägst du rund 999 Euro selbst. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen “da brauche ich einen Kredit” und “das kann ich mir leisten”.

Was genau ist Aufstiegs-BAföG?

Aufstiegs-BAföG ist die umgangssprachliche Kurzform für die Leistung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es fördert Menschen, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung machen. Das Gesetz existiert seit 1996 und wurde mehrfach reformiert. Die aktuell gültige Fassung steht unter gesetze-im-internet.de/afbg{target=“_blank” rel=“noopener”}.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen. Der Maßnahmebeitrag deckt die Kurskosten selbst, also Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren. Er ist einkommensunabhängig, jeder bekommt ihn in gleicher Höhe. Der Unterhaltsbeitrag ergänzt den Maßnahmebeitrag bei Vollzeit-Fortbildungen um einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Dieser Teil ist einkommensabhängig und hat Freibeträge für Kinder und Ehepartner.

In der Praxis kommen die meisten Teilnehmer mit dem Maßnahmebeitrag aus. Wer berufsbegleitend am Abend fortbildet, braucht keinen Unterhaltsbeitrag, weil der Beruf weiterläuft. Vollzeit-Teilnehmer haben dagegen oft Anspruch auf beide Teile.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Förderfähig sind Personen, die eine Fortbildung machen, die auf einen anerkannten öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss vorbereitet. Der Paragraph dazu ist § 2 AFBG. In der Praxis sind das alle Fortbildungen, deren Prüfung eine Kammer abnimmt (IHK, HWK, Landwirtschaftskammer) oder die nach einer bundesrechtlich geregelten Ordnung abgenommen wird.

Klassische Beispiele:

  • Wirtschaftsfachwirt (IHK)
  • Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Technischer Fachwirt
  • Handwerksmeister und Industriemeister
  • Staatlich geprüfter Techniker
  • Bilanzbuchhalter
  • Fachwirt für Büro- und Projektorganisation
  • Personalfachkaufmann
  • Erzieher mit Aufstiegsabschluss

Keine Altersgrenze. Keine Einkommensgrenze beim Maßnahmebeitrag. Kein Erststudium-Erfordernis. Du kannst auch als Ü50 Aufstiegs-BAföG beantragen. Du kannst schon einen Meister haben und jetzt einen Wirtschaftsfachwirt machen. Du kannst parallel zum Vollzeit-Job eine berufsbegleitende Fortbildung fördern lassen.

Was nicht gefördert wird: Erststudium, Umschulungen im klassischen Sinne (dafür ist der Bildungsgutschein da), rein private Kurse ohne öffentlich-rechtlichen Abschluss, und Fortbildungen unterhalb des Aufstiegsniveaus.

Was deckt Aufstiegs-BAföG konkret ab?

Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, maximal 15.000 Euro pro Fortbildung. Materialkosten, Prüfungsgebühren und Lehrgangsgebühren werden zusammengerechnet. Reisekosten und Unterkunft bei auswärtigen Lehrgangsabschnitten gehen bis zu einer Tagespauschale dazu.

Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit-Fortbildungen liegt bei maximal 963 Euro pro Monat für Alleinstehende ohne Kind (Stand 2026). Für Ehepartner und Kinder kommen Zuschläge dazu: 235 Euro für den Ehepartner, 235 Euro pro Kind. Der Betrag wird an dein Einkommen angepasst und die Freibeträge gelten nach den allgemeinen BAföG-Regeln.

Wie hoch ist der Zuschuss beim Aufstiegs-BAföG?

Der Zuschussanteil beträgt 50 Prozent der anerkannten Lehrgangs- und Prüfungskosten. Dieses Geld musst du nicht zurückzahlen, egal ob du bestehst oder nicht. Beim Wirtschaftsfachwirt mit 3.997 Euro Kursgebühr sind das 1.998,50 Euro. Bei einem Meisterkurs für 7.000 Euro sind es 3.500 Euro.

Kommt ein Unterhaltsbeitrag dazu (nur bei Vollzeit), ist dieser seit 2020 ebenfalls zu 100 Prozent Zuschuss. Das ist eine der wichtigsten Änderungen des AFBG der letzten Jahre. Vorher war auch der Unterhaltsbeitrag zur Hälfte Darlehen.

Wie funktioniert das Darlehen?

Die zweiten 50 Prozent der Kurskosten kommen als zinsloses Darlehen der KfW. Während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von zwei Jahren nach Ende der Förderungshöchstdauer zahlst du nichts. Danach beginnt die Rückzahlungsphase in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro.

Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Beim Wirtschaftsfachwirt mit 1.998,50 Euro Darlehen sind das 999,25 Euro Erlass. Zurückzahlen musst du nur die verbleibenden 999,25 Euro. Rechnest du Zuschuss, Darlehen und Erlass zusammen, landest du bei einem Eigenanteil von rund 25 Prozent der Kurskosten.

Wer nach der Prüfung ein Unternehmen gründet und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schafft (oder selbst sv-pflichtig arbeitet), bekommt zusätzlich 40 Prozent des Restdarlehens erlassen. Dieser Existenzgründer-Erlass ist im Silo-6-Kontext wichtig, gilt aber für alle Aufstiegsfortbildungen.

Was ist anders als beim normalen BAföG?

Normales BAföG ist eine andere Leistung für Schüler und Studenten während der Erstausbildung. Es wird nach dem BAföG-Gesetz gezahlt, nicht nach dem AFBG. Die Berechnungslogik ist ähnlich, die Förderhöhen und Freibeträge weichen aber ab. Wer BAföG für sein Studium bezogen hat, kann trotzdem Aufstiegs-BAföG für eine spätere Fortbildung beantragen. Beide Leistungen laufen nacheinander, nicht parallel.

Bei welchem Amt beantragst du Aufstiegs-BAföG?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesland deines Wohnsitzes, nicht beim Kursort. In Bayern bearbeitet die Regierung von Oberbayern alle AFBG-Anträge zentral. In NRW sind die fünf Bezirksregierungen zuständig. In Berlin die Investitionsbank Berlin. In Baden-Württemberg die L-Bank, in Sachsen die SAB. Die aktuelle Adressenliste steht auf aufstiegs-bafoeg.de{target=“_blank” rel=“noopener”}.

Die Bearbeitungszeit liegt je nach Bundesland zwischen drei und fünf Monaten. Stelle den Antrag früh, idealerweise direkt nach Kursanmeldung. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Antragsprozess-Silo.

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Gibt es eine Altersgrenze beim Aufstiegs-BAföG?

Nein. Du kannst mit 25 oder mit 55 Aufstiegs-BAföG beantragen. Das Gesetz nennt kein Höchstalter. In meiner Beratungspraxis habe ich Teilnehmer zwischen 22 und 58 Jahren gesehen, alle mit bewilligtem AFBG. Entscheidend ist, ob die Fortbildung im Katalog steht und deine Unterlagen vollständig sind.

Zählt mein Einkommen beim Aufstiegs-BAföG?

Für den Maßnahmebeitrag (Kurskosten): nein. Der wird jedem in gleicher Höhe ausgezahlt, egal ob du 2.000 oder 6.000 Euro brutto im Monat verdienst. Einkommensrelevant ist nur der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit-Fortbildungen. Berufsbegleitende Teilnehmer brauchen sich darum in den meisten Fällen nicht zu kümmern.

Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Den Zuschuss-Anteil nie. Den Darlehens-Anteil zur Hälfte, wenn du die Prüfung bestehst. Die andere Hälfte wird dir erlassen. Fällst du durch, musst du das komplette Darlehen zurückzahlen. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Der Zuschuss bleibt dir erhalten. Das Darlehen musst du komplett zurückzahlen, ohne 50-Prozent-Erlass. Du kannst die Prüfung wiederholen. Manche Bundesländer erlauben auch eine Aufstockung des Maßnahmebeitrags für Wiederholungsprüfungen, wenn der Grund unverschuldet war (zum Beispiel Krankheit).

Kann ich Aufstiegs-BAföG und eine Landesprämie kombinieren?

Ja, in den Bundesländern mit WFW-fähiger Aufstiegsprämie. Hessen zahlt 3.500 Euro, Bayern 3.000, Thüringen und Saarland je 2.000. In Hessen heißt das: nach AFBG-Erlass trägst du rund 999 Euro, bekommst aber 3.500 Euro Landesprämie. Unterm Strich legt das Land dir rund 2.500 Euro in die Hand. Details im Artikel AFBG und Meisterprämie kombinieren.


Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Anspruchs hängt von deinen individuellen Einkommens- und Lebensumständen ab und wird vom zuständigen AFBG-Amt verbindlich festgelegt. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Aus meiner Beratungspraxis: Der häufigste Denkfehler ist, die 3.997 Euro Kursgebühr beim Wirtschaftsfachwirt als Eigenanteil zu sehen. Wer den 50-Prozent-Zuschuss plus 25-Prozent-Darlehenserlass einrechnet, landet bei rund 999 Euro. Das ist eine andere Größenordnung. Wer dann noch in Hessen oder Bayern lebt und die Landesprämie beantragt, geht netto mit Gewinn aus der Fortbildung heraus.

Rechne deinen Anspruch konkret aus

Wieviel Aufstiegs-BAföG bekommst du für deine konkrete Kursgebühr und dein Bundesland? Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir Zuschuss, Darlehen, Erlass und Eigenanteil in 30 Sekunden. Oder buch direkt 10 Minuten mit Jens, wenn du deine konkrete Situation besprechen willst.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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