Wie hoch ist der Zuschuss beim Aufstiegs-BAföG?
Der Zuschuss beim Aufstiegs-BAföG beträgt 50 Prozent der anerkannten Lehrgangs- und Prüfungskosten. Einkommensunabhängig, steuerfrei, ohne Rückzahlung. Bei einem Wirtschaftsfachwirt (IHK) mit 3.997 Euro Kursgebühr sind das 1.998,50 Euro. Bei einem Handwerksmeister mit 7.000 Euro sind es 3.500 Euro. Die Obergrenze für den gesamten Maßnahmebeitrag liegt bei 15.000 Euro pro Fortbildung, sodass der maximale Zuschussanteil 7.500 Euro beträgt.
Zusätzlich kommt bei Vollzeit-Fortbildungen ein Unterhaltsbeitrag dazu, der seit 2020 komplett als Zuschuss ausgezahlt wird. Wer berufsbegleitend fortbildet, bekommt nur den Maßnahmebeitrags-Zuschuss, was in den meisten Fällen schon die Hauptleistung ist.
Wie berechnet sich der Zuschuss konkret?
Die Formel ist simpel: 50 Prozent der anerkannten Kurs- und Prüfungskosten. Anerkannt bedeutet: Die Kosten stehen in der Kursanerkennung deines Fortbildungsträgers und sind als solche im AFBG-Sinne förderfähig.
Dazu zählen:
- Kursgebühr (Lehrgangsgebühr beim Träger)
- Prüfungsgebühr (Gebühr bei der prüfenden Stelle, zum Beispiel IHK)
- Pauschalen für Materialien, wenn im Kurspreis enthalten
- Bei auswärtigen Prüfungsabschnitten: Unterkunft und Verpflegung nach Tagessätzen
Privat gekaufte Fachbücher, eigene Lernmaterialien, tägliche Fahrtkosten zum Kurs zählen nicht zu den anerkannten Kosten und gehen nicht in den Zuschuss ein.
Beispiel Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters (Stand 2026):
- Kursgebühr: 3.997 Euro (enthält Lehrgang, Lernmaterial, IHK-Prüfung)
- Davon 50 Prozent Zuschuss: 1.998,50 Euro
- Steuerfrei, keine Rückzahlung
Beispiel Handwerksmeister, Vollzeit 12 Monate:
- Kursgebühr: 7.000 Euro
- Zuschuss 50 Prozent: 3.500 Euro
- Plus Unterhaltsbeitrag 963 Euro monatlich als Zuschuss = 11.556 Euro über 12 Monate
- Gesamt-Zuschuss: 15.056 Euro
Wird der AFBG-Zuschuss an das Einkommen angerechnet?
Nein, nicht beim Maßnahmebeitrag. Der 50-Prozent-Zuschuss ist einkommensunabhängig. Egal ob du 30.000 oder 80.000 Euro Jahresbrutto verdienst, der Zuschuss ist identisch hoch. Das unterscheidet AFBG deutlich vom normalen BAföG oder von BAB.
Einkommensabhängig ist nur der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit-Fortbildungen. Der wird über Freibeträge und Anrechnung reduziert. Der Maßnahmebeitrag, der bei allen AFBG-Geförderten relevant ist, bleibt davon unberührt.
Das ist einer der Gründe, warum AFBG für viele Berufstätige attraktiver ist als andere Förderprogramme. Wer gut verdient, hätte bei einem Studium über BAföG oft keinen Anspruch. Beim AFBG bekommst du denselben Zuschuss wie jeder andere.
Wird der Zuschuss direkt an mich oder an den Kursanbieter gezahlt?
Beide Varianten sind möglich, je nach Bundesland und nach deiner Antragsangabe. Der Normalfall: Der Zuschuss wird an dich überwiesen, und du überweist die Kursgebühr an den Anbieter. Das ist transparent und gibt dir den vollen Überblick.
Auf Antrag kann das AFBG-Amt den Zuschuss auch direkt an den Kursanbieter überweisen. Das ist vor allem bei höheren Kursgebühren sinnvoll, wenn du den Betrag nicht vorstrecken willst. Das Darlehen der KfW läuft immer über einen eigenen Vertrag zwischen dir und der KfW und wird nach den Vertragsbedingungen ausgezahlt.
Muss ich den Zuschuss versteuern?
Nein. Der AFBG-Zuschuss ist nach § 3 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Er erscheint nicht in deiner Einkommensteuererklärung als Einnahme. Die Steuerfreiheit gilt für den Maßnahmebeitrags-Zuschuss, den Unterhaltsbeitrag und den Darlehenserlass.
Steuerlich relevant werden allerdings deine Eigenaufwendungen. Den Anteil der Kurskosten, den du selbst trägst (also den Darlehensanteil, soweit nicht erlassen), kannst du als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Details im Artikel Werbungskosten oder Sonderausgaben im Silo 6.
Zuschuss plus Landesprämie: was bleibt netto?
In Bundesländern mit WFW-fähiger Aufstiegsprämie kombinierst du AFBG-Zuschuss und Landesförderung. Das Ergebnis ist oft ein Netto-Plus, also du bekommst mehr Geld zurück, als du ausgegeben hast.
Rechenbeispiel Hessen, Wirtschaftsfachwirt:
- Kursgebühr: 3.997 Euro
- AFBG-Zuschuss: 1.998,50 Euro
- AFBG-Darlehen: 1.998,50 Euro
- Darlehenserlass bei Bestehen: 999,25 Euro
- Eigenanteil nach Erlass: 999,25 Euro
- Hessische Aufstiegsprämie: 3.500 Euro
- Netto-Gewinn: 3.500 minus 999 = 2.501 Euro
Rechenbeispiel Bayern:
- Kursgebühr 3.997 Euro, Eigenanteil nach AFBG-Erlass: 999 Euro
- Bayerischer Meisterbonus: 3.000 Euro
- Netto-Gewinn: 2.001 Euro
Rechenbeispiel Thüringen oder Saarland:
- Eigenanteil: 999 Euro, Landesprämie: 2.000 Euro
- Netto-Gewinn: 1.001 Euro
In NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, MV, Sachsen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein gibt es keine WFW-fähige Landesprämie. Der Eigenanteil bleibt bei rund 999 Euro.
Was passiert mit dem Zuschuss, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Der Zuschuss bleibt dir erhalten. Auch bei Nichtbestehen musst du ihn nicht zurückzahlen. Der 50-Prozent-Erlass auf das Darlehen entfällt allerdings bei Nichtbestehen, das heißt du zahlst das komplette Darlehen zurück, statt nur die halbe Summe.
Das ist der finanzielle Kern der AFBG-Logik: Zuschuss sicher, Erlass nur bei Bestehen. Wer den Kurs ernst nimmt und die Prüfung besteht, spart den Erlass. Wer scheitert, trägt das komplette Darlehen.
Häufige Fragen zum AFBG-Zuschuss
Bekomme ich den Zuschuss vor, während oder nach der Fortbildung?
Während. Nach Bewilligung des AFBG-Antrags wird der Zuschuss in Tranchen ausgezahlt, synchron zum Kursfortschritt. Beim Wirtschaftsfachwirt mit einer Kursgebühr wird oft eine Tranche zu Beginn gezahlt, eine weitere zur Prüfungsanmeldung. Das AFBG-Amt passt das an die Zahlungsweise des Kursanbieters an.
Was zählt als anerkannte Kurskosten?
Alle Kosten, die in der Kursanerkennung deines Trägers aufgeführt sind: Lehrgangsgebühr, Prüfungsgebühr, pauschale Materialkosten. Nicht anerkannt sind private Lernmittel (Fachbücher, Übungsbücher), tägliche Fahrten zum Kursort, eigene Technik (Laptop), Verpflegung während des Kurses. Diese Kosten kannst du steuerlich absetzen, aber nicht durch AFBG refinanzieren.
Gibt es einen Zuschuss auch bei Teilqualifikationen?
Nur wenn die Teilqualifikation Teil einer Aufstiegsfortbildung mit mindestens 400 UE ist. Reine Teilmodule unterhalb der 400-UE-Grenze (zum Beispiel einzelne Lehrgänge ohne Gesamtabschluss) sind nicht AFBG-fähig und bekommen keinen Zuschuss.
Ist der Zuschuss bei verkürzten Fortbildungen niedriger?
Nein. Der Zuschuss hängt an den Kurskosten, nicht an der Dauer. Wenn du eine Fortbildung durch Anerkennung von Vorleistungen verkürzt (zum Beispiel nur die HSQ-Prüfung statt Gesamtkurs), sinkt deine Kursgebühr. Dann sinkt natürlich auch der 50-Prozent-Zuschuss in absoluten Zahlen. Der Prozentsatz bleibt aber 50 Prozent.
Zählt ein Arbeitgeberzuschuss gegen den AFBG-Zuschuss?
Wenn der Arbeitgeber dieselben Kurskosten zuschießt, die AFBG fördert, kommt es zur Doppelförderung und der AFBG-Anteil wird entsprechend gekürzt. Zahlt der Arbeitgeber aber andere Kostenteile (zum Beispiel Lernmittel oder Freistellungszeit), bleibt der AFBG-Zuschuss unberührt.
Diese Angaben basieren auf der AFBG-Fassung Stand 2026. Die Berechnung ist ein Überschlag für die klassischen Fortbildungsformate. Für verbindliche Aussagen zu deinem individuellen Fall ist das AFBG-Amt deines Bundeslands zuständig. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.
In meiner Beratungspraxis ist die häufigste Überraschung, wie hoch der Zuschuss netto wirklich ist. 50 Prozent klingen nach der Hälfte, aber zusammen mit dem 50-Prozent-Darlehenserlass bei Bestehen und eventueller Landesprämie liegen viele Teilnehmer am Ende bei einem einstelligen Eigenanteil. Die Rechnung lohnt sich, bevor du dich mit dem Anbieter über Finanzierung unterhältst.
Berechne deinen Zuschuss in 30 Sekunden
Gib Kursgebühr, Bundesland und Prüfungsstatus in den AFBG-Rechner ein und sieh sofort, was du netto bekommst und trägst. Termin mit Jens für individuelle Klärung, wenn deine Situation speziell ist.
Nächster Schritt: deine Zahlen kennen
Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.
Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.
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