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Aufstiegs-BAföG-Rechner

AFBG für Selbstständige: wie die Förderung hier funktioniert

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Arbeitsplatz eines Selbstständigen mit Laptop, Notizblock und Taschenrechner

Selbstständige können Aufstiegs-BAföG genauso beantragen wie Angestellte. Das AFBG ist einkommens- und altersunabhängig beim Maßnahmebeitrag, nur bei Vollzeitfortbildungen greift der Unterhaltsbeitrag, und dort wird auch das Einkommen aus Selbstständigkeit angerechnet. Besondere Bedeutung hat für Selbstständige der Existenzgründer-Erlass: wer nach bestandener Prüfung gründet oder selbstständig bleibt und einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schafft, bekommt zusätzlich 40 Prozent des Rest-Darlehens erlassen.

Für viele selbstständige Wirtschaftsfachwirt-Interessenten ist AFBG daher besonders attraktiv, weil der Existenzgründer-Erlass den Eigenanteil auf unter 600 Euro drücken kann.

Können Selbstständige AFBG beantragen?

Ja. AFBG ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Die einzige Voraussetzung ist die bestehende Zulassung zur Prüfung in einer anerkannten Aufstiegsfortbildung. Beim Wirtschaftsfachwirt (IHK) heißt das nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 WFachwPrV: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung plus ein Jahr Berufspraxis, ODER drei Jahre einschlägige Berufspraxis ohne Ausbildung, ODER andere Ausbildung plus zwei Jahre Praxis.

Selbstständige Tätigkeit zählt als Berufspraxis im Sinne dieser Regelung, wenn sie in einem einschlägigen Bereich (kaufmännisch, betriebswirtschaftlich) ausgeübt wurde.

Welche Unterschiede gibt es gegenüber Angestellten?

Drei Punkte, die Selbstständige zusätzlich beachten müssen:

1. Einkommensnachweise: Statt Lohnabrechnungen brauchst du den letzten Einkommensteuerbescheid. Wenn du noch keinen Steuerbescheid hast (zum Beispiel als Existenzgründer), akzeptieren die AFBG-Ämter eine Einkommensprognose, die der Steuerberater bestätigt.

2. Unterhaltsbeitrag (nur bei Vollzeit): Dein Gewinn aus Selbstständigkeit wird angerechnet. Das heißt: Wenn du 3.000 Euro Gewinn pro Monat machst, fällt der Unterhaltsbeitrag in der Regel auf null. Bei niedrigem Gewinn oder Verlust kann der Unterhaltsbeitrag ausgezahlt werden.

3. Existenzgründer-Erlass: Wer nach bestandener Prüfung ein Unternehmen gründet oder weiterführt und innerhalb von drei Jahren einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schafft (auch den eigenen, wenn du selber sv-pflichtig wirst), bekommt zusätzlich 40 Prozent des Rest-Darlehens erlassen.

Wie hoch ist der Netto-Vorteil für Selbstständige?

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (IHK), Kursgebühr 3.997 Euro (Stand 2026):

AFBG bundesweit (alle)

  • Zuschuss: 1.998,50 Euro
  • Darlehen: 1.998,50 Euro
  • Erlass bei Bestehen: 999,25 Euro
  • Rest-Darlehen: 999,25 Euro

Existenzgründer-Erlass (40 Prozent des Rest-Darlehens)

  • Weiterer Erlass: 999,25 Euro × 0,40 = 399,70 Euro
  • Neuer Eigenanteil: 599,55 Euro

Mit zusätzlicher Landesprämie (zum Beispiel Bayern 3.000 Euro)

  • Eigenanteil: 600 Euro
  • Landesprämie: 3.000 Euro
  • Netto-Gewinn: 2.400 Euro

Der Existenzgründer-Erlass reduziert den AFBG-Eigenanteil beim Wirtschaftsfachwirt also um zusätzliche 400 Euro auf rund 600 Euro.

Wer bekommt den Existenzgründer-Erlass?

Voraussetzungen nach § 13b AFBG:

  • Bestandene Abschlussprüfung der geförderten Aufstiegsfortbildung
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Übernahme eines Betriebs innerhalb von drei Jahren nach Bestehen
  • Schaffung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes (auch der eigene reicht, wenn du als Selbstständiger sv-pflichtig arbeitest oder einen Angestellten einstellst)

Der Erlass wird gesondert beantragt bei der KfW, nachdem du gegründet oder den Arbeitsplatz nachgewiesen hast. Der Nachweis kann durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag oder Sozialversicherungsnachweis erfolgen.

Muss ich tatsächlich gründen oder reicht die Selbstständigkeit, die schon läuft?

Das ist der häufigste Missverständnisfall. Wer bereits selbstständig ist und den Wirtschaftsfachwirt macht, bekommt den Existenzgründer-Erlass nicht automatisch. Der Erlass ist an die Gründung oder Übernahme eines Betriebs innerhalb der drei Jahre nach Prüfung gebunden.

Ausnahme: Wenn du während der Fortbildung ein neues Unternehmen oder einen neuen Betriebszweig gründest, zählt das als Existenzgründung. Viele Wirtschaftsfachwirte nutzen genau das: Die Fortbildung gibt ihnen das Rüstzeug für eine Erweiterung oder Neugründung, und die Förderung wird zum Existenzgründer-Erlass.

Wer bereits viele Jahre selbstständig ist und keinen neuen Betrieb gründet, bekommt den Standard-AFBG-Erlass (rund 999 Euro Eigenanteil), aber keinen zusätzlichen Existenzgründer-Erlass.

In meiner Beratungspraxis sehe ich oft, dass Selbstständige die Fortbildung bewusst nutzen, um einen neuen Geschäftsbereich zu starten, weil damit der Existenzgründer-Erlass greift.

Wie zählt der sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatz?

Der Gesetzgeber akzeptiert:

  • Eigener sv-pflichtiger Arbeitsplatz: Du selbst arbeitest im eigenen Unternehmen und wirst dort sozialversicherungspflichtig (zum Beispiel als Geschäftsführer einer GmbH mit Beschäftigung auf Mindestlohnniveau).
  • Anderer sv-pflichtiger Arbeitsplatz: Du stellst einen Mitarbeiter ein und meldest ihn zur Sozialversicherung an. Der Umfang muss über die Minijob-Grenze hinausgehen.

Minijobs zählen NICHT. Wer nur einen 520-Euro-Minijobber anstellt, bekommt den Existenzgründer-Erlass nicht, weil es kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz ist.

Welche Vorteile hat AFBG für Selbstständige im Vergleich zu anderen Förderwegen?

AFBG ist für Aufstiegsfortbildungen gedacht. Er passt immer dann, wenn du einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss anstrebst.

KOMPASS fördert Weiterbildungen speziell für Solo-Selbstständige, maximal 4.500 Euro, 90 Prozent Erstattung. KOMPASS ist nicht an Aufstiegsabschlüsse gebunden, sondern breiter. Wer Wirtschaftsfachwirt über KOMPASS finanzieren will, muss sorgfältig prüfen, ob der Kurs förderfähig ist.

QCG ist für Beschäftigte gedacht und kommt bei Selbstständigen in der Regel nicht in Frage, es sei denn, du hast einen Geschäftsführer-Vertrag, der dich sozialversicherungspflichtig stellt.

Steuerliche Absetzbarkeit: Als Selbstständiger setzt du die Kurskosten als Betriebsausgaben in deiner Gewinn- und Verlustrechnung ab. Das reduziert den zu versteuernden Gewinn.

Rechenbeispiel komplett: Selbstständig, Hessen, mit Existenzgründung

  • Kursgebühr: 3.997 Euro
  • AFBG-Zuschuss: 1.998,50 Euro (bleibt dir)
  • Darlehen: 1.998,50 Euro
  • Erlass bei Bestehen: 999,25 Euro
  • Existenzgründer-Erlass (40 Prozent des Rest-Darlehens): 399,70 Euro
  • Eigenanteil nach beiden Erlassen: rund 600 Euro
  • Hessische Aufstiegsprämie: 3.500 Euro
  • Steuerersparnis als Betriebsausgabe (Selbstständiger mit mittlerem Gewinn, ca. 30 Prozent): rund 180 Euro

Netto-Gewinn: rund 3.080 Euro (3.500 plus 180 minus 600).

Für einen selbstständigen Teilnehmer in Hessen ist der Wirtschaftsfachwirt damit rechnerisch ein ausgesprochen profitables Investment.

Diese Berechnung ist ein Überschlag auf Basis der aktuellen AFBG-Sätze und des Existenzgründer-Erlasses (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Anspruchs hängt von deinen individuellen Umständen ab und wird vom AFBG-Amt und der KfW verbindlich festgelegt. Für steuerliche Fragen wende dich an deinen Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständiger einen Einkommensnachweis einreichen?

Nur für den Unterhaltsbeitrag (Vollzeitfortbildungen). Für den Maßnahmebeitrag (Kurskosten) ist kein Einkommensnachweis nötig. Beim berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt entfällt der Unterhaltsbeitrag sowieso.

Wie rechnet das AFBG-Amt mein selbstständiges Einkommen?

In der Regel nach Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres. Wenn du noch keinen Steuerbescheid hast, musst du eine Prognose einreichen, die der Steuerberater oder du selbst plausibel begründen musst.

Kann ich die Fortbildung über die Steuer absetzen, obwohl ich AFBG bekomme?

Den Eigenanteil ja. AFBG-Zuschuss und erlassener Darlehensanteil kannst du nicht absetzen, weil du diese Beträge nicht selbst gezahlt hast. Das Rest-Darlehen (rund 999 Euro vor Existenzgründer-Erlass) und eventuelle zusätzliche Kosten wie Fachliteratur und Prüfungsgebühren setzt du als Betriebsausgaben ab.

Kann ich den Existenzgründer-Erlass auch als bestehende Selbstständige beantragen?

Nur wenn du innerhalb der drei Jahre nach Prüfung einen neuen Betrieb gründest oder erweiterst. Bestehende Selbstständige ohne Neugründung bekommen den Existenzgründer-Erlass nicht.

Muss ich den Existenzgründer-Erlass separat beantragen?

Ja. Der Antrag läuft bei der KfW nach Vorlage der Nachweise (Gewerbeanmeldung, Sozialversicherungsnachweis). Die KfW prüft und erlässt dann die 40 Prozent des Rest-Darlehens.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer der SkillSprinters-Akademie, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über 10 Jahren in Bildung und Digitalisierung. In der Beratungspraxis höre ich häufig von selbstständigen Interessenten, die den Existenzgründer-Erlass vorher nicht auf dem Schirm hatten. Für sie ist die Rechnung deutlich attraktiver als für Angestellte.

Mehr zum Autor unter /ueber-den-autor/. Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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