Zum Inhalt springen
Aufstiegs-BAföG-Rechner

AFBG plus steuerliche Absetzung: was geht zusätzlich

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Steuerformular auf einem Schreibtisch neben einem Taschenrechner und einem Kugelschreiber

Der AFBG-Eigenanteil beim Wirtschaftsfachwirt (IHK) liegt bei rund 999 Euro nach Bestehen. Diesen Betrag kannst du als Werbungskosten in deiner Einkommensteuererklärung angeben und deine Steuerlast weiter senken. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparst du rund 300 Euro zusätzlich, bei 42 Prozent rund 420 Euro. Die Absetzbarkeit gilt für Fortbildungen, die beruflich veranlasst sind und auf einen anerkannten Abschluss vorbereiten.

Wer AFBG bezieht, bekommt also neben Zuschuss und Darlehenserlass noch einen dritten Vorteil: den steuerlichen Abzug. Die Kombination aus AFBG plus Steuerersparnis ist Standard und wird von den Finanzämtern seit Jahren anerkannt.

Was sind Werbungskosten bei Weiterbildung?

Werbungskosten sind Ausgaben, die du zur Sicherung und Erhaltung deines Arbeitsplatzes oder für den beruflichen Aufstieg tätigst. Der § 9 EStG listet sie auf. Bei Weiterbildungen sind das:

  • Lehrgangsgebühren, soweit du sie selbst trägst
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten zum Kurs (auch bei Online-Kursen für Präsenzphasen)
  • Arbeitsmittel wie Laptop, sofern überwiegend beruflich genutzt

Entscheidend ist die berufliche Veranlassung. Wenn du bereits in einem kaufmännischen Beruf arbeitest und den Wirtschaftsfachwirt machst, ist die Verbindung klar. Bei branchenfremden Fortbildungen wird das Finanzamt genauer hinschauen.

Welche AFBG-Kosten sind absetzbar?

Klar absetzbar:

  • Dein Eigenanteil am AFBG-Darlehen (rund 999 Euro beim WFW nach Bestehen)
  • Prüfungsgebühren der IHK (ca. 400 bis 600 Euro, je nach IHK)
  • Fachliteratur (Bücher, Lernmaterialien, sofern du sie selbst bezahlt hast)
  • Fahrtkosten zu Präsenzphasen (Kilometerpauschale oder öffentliche Verkehrsmittel)

NICHT absetzbar:

  • Der AFBG-Zuschuss (1.998,50 Euro beim WFW): Er ist ein Zuschuss und wird nicht steuerpflichtig, aber eben auch nicht als deine Ausgabe gewertet.
  • Der Teil des Darlehens, der erlassen wird (999,25 Euro): weil er nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Meisterbonus, Aufstiegsprämie und andere Landesboni: Diese sind in der Regel steuerfrei und müssen weder versteuert noch abgesetzt werden.

Wie rechnet sich die Steuerersparnis konkret?

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (IHK), Grenzsteuersatz 30 Prozent:

  • AFBG-Eigenanteil: 999 Euro
  • Prüfungsgebühren (IHK): 500 Euro
  • Fachliteratur: 200 Euro
  • Summe Werbungskosten: 1.699 Euro
  • Steuerersparnis bei 30 Prozent: 510 Euro

Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz (oberer Tarifbereich, ab ca. 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen) sind es 713 Euro. Bei 25 Prozent Grenzsteuersatz (mittlerer Tarif) sind es 425 Euro.

Mit AFBG plus Hessischer Aufstiegsprämie plus Steuerersparnis sieht die Bilanz für einen hessischen Teilnehmer so aus:

  • Kursgebühr: 3.997 Euro
  • AFBG-Zuschuss: 1.998,50 Euro (Einnahme)
  • AFBG-Darlehen nach Erlass: 999 Euro (Ausgabe, steuerlich absetzbar)
  • Hessische Aufstiegsprämie: 3.500 Euro (steuerfreie Einnahme)
  • Steuerersparnis auf Werbungskosten (30 Prozent): rund 510 Euro

Netto bleibt ein Gewinn von rund 3.000 Euro (Prämie plus Steuerersparnis minus Eigenanteil).

Werbungskosten oder Sonderausgaben: was ist der Unterschied?

Das Steuerrecht unterscheidet zwei Fälle:

Werbungskosten (§ 9 EStG, voll absetzbar): Fortbildungen, die in einem bereits ausgeübten Beruf der Sicherung oder Verbesserung der Einkünfte dienen. Der Wirtschaftsfachwirt gehört fast immer dazu, weil er auf einer bereits bestehenden kaufmännischen Berufstätigkeit aufbaut. Werbungskosten sind in unbegrenzter Höhe absetzbar, mindern dein zu versteuerndes Einkommen direkt.

Sonderausgaben (§ 10 EStG, begrenzt absetzbar): Erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium. Hier gilt eine Obergrenze von 6.000 Euro pro Jahr. Für den Wirtschaftsfachwirt ist das in der Regel nicht relevant, weil du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.

Für die Wirtschaftsfachwirt-Weiterbildung gilt in 99 Prozent der Fälle der Werbungskosten-Abzug. Mehr dazu im Artikel Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Wie trage ich die AFBG-Kosten in die Steuererklärung ein?

In der Anlage N (für Arbeitnehmer) oder Anlage S (Selbstständige) unter “Werbungskosten” beziehungsweise “Betriebsausgaben”:

  1. Fortbildungskosten: Hier trägst du den AFBG-Eigenanteil ein, plus Prüfungsgebühren und Fachliteratur.
  2. Fahrtkosten: separat unter “Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte” bzw. “Reisekosten”.
  3. Belege aufbewahren (mindestens zehn Jahre), auch wenn du sie nicht direkt einreichst. Das Finanzamt kann sie jederzeit nachfordern.

Bei Nutzung von Steuer-Software (Buhl, Elster, Taxfix) gibt es meist direkt einen Punkt “Weiterbildung” oder “Fortbildung”. Den Betrag einfach eintragen.

Kann ich die Kosten auch auf mehrere Jahre verteilen?

Ja, wenn du die Raten auch über mehrere Jahre zahlst. Der Eigenanteil (999 Euro) wird in dem Jahr abgesetzt, in dem du ihn tatsächlich gezahlt hast. Wer das AFBG-Darlehen über fünf Jahre in Raten zurückzahlt, kann jedes Jahr den jeweiligen Teil absetzen.

Konkret: Bei einer monatlichen Rate von 20 Euro zahlst du pro Jahr 240 Euro und setzt diese Summe als Werbungskosten ab. Über fünf Jahre kommst du auf die 999 Euro Gesamtbetrag.

In meiner Beratungspraxis empfehle ich, die Rückzahlung nicht zu beschleunigen, nur um den Abzug in einem Jahr zu konzentrieren. Der Zinssatz des Darlehens ist null, die steuerliche Wirkung ist in der Regel gleich groß.

Was ist mit dem Verlustvortrag, wenn ich kein Einkommen habe?

Wenn du während des Wirtschaftsfachwirts kein steuerpflichtiges Einkommen hast (zum Beispiel in Elternzeit, Arbeitssuche, Sabbatical), kannst du die Fortbildungskosten als Verlustvortrag nutzen. Die Verluste werden gespeichert und in späteren Jahren mit deinen dann erzielten Einkünften verrechnet.

Dafür musst du auch ohne Einkommen eine Steuererklärung abgeben und die Verlustfeststellung beantragen. Der Antrag heißt “gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags”. Wenn du das versäumst, verfallen die potenziellen Steuerersparnisse.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Kurs bezahlt?

Wenn dein Arbeitgeber die Kursgebühr direkt übernimmt (zum Beispiel über QCG), kannst du die bereits von ihm getragenen Kosten NICHT mehr absetzen. Du kannst nur den Teil absetzen, den du selbst tatsächlich gezahlt hast.

Wenn dein Arbeitgeber nur einen Teil übernimmt und du einen Rest trägst, kannst du nur deinen Anteil als Werbungskosten angeben. Beispiel: Arbeitgeber zahlt 2.000 Euro, du zahlst 1.997 Euro. Dann sind deine 1.997 Euro absetzbar.

Diese Informationen sind eine allgemeine Orientierung zur steuerlichen Absetzbarkeit (Stand 2026). Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von deinen persönlichen Umständen ab. Für eine verbindliche Beurteilung wende dich an einen Steuerberater oder an die Steuerhotline deines Finanzamts.

Häufige Fragen

Was ist mein Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz ist der Satz, mit dem dein letzter verdienter Euro besteuert wird. Bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt er bei etwa 30 Prozent, bei 50.000 Euro bei etwa 33 Prozent, bei 65.000 Euro bei 42 Prozent. Für die Steuerersparnis bei Werbungskosten ist dieser Satz entscheidend, nicht der durchschnittliche Steuersatz.

Muss ich den AFBG-Zuschuss in der Steuererklärung angeben?

Nein. Der AFBG-Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht angegeben werden. Auch die Meisterprämien der Bundesländer sind steuerfrei.

Welche Unterlagen muss ich dem Finanzamt vorlegen?

Die Unterlagen brauchst du nicht automatisch einzureichen. Nur wenn das Finanzamt explizit nachfragt. Halte aber bereit: AFBG-Bewilligungsbescheid, Quittungen über die Darlehensraten, Rechnung der IHK für Prüfungsgebühren, Belege für Fachliteratur.

Kann ich auch Reisekosten zu Präsenzphasen absetzen?

Ja. Bei Präsenzphasen außerhalb der regulären Arbeitsstätte gilt die 0,30 Euro pro Kilometer Pauschale für Hin- und Rückfahrt, alternativ die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Belege aufbewahren.

Lohnt sich die steuerliche Absetzung überhaupt, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag schon ausgeschöpft ist?

Ja. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (2026: 1.230 Euro) wird automatisch berücksichtigt. Wenn deine Fortbildungskosten darüber hinausgehen, musst du sie explizit in die Steuererklärung eintragen, sonst werden sie nicht berücksichtigt. In der Regel überschreiten die Fortbildungskosten einschließlich Fahrt- und Prüfungsgebühren den Pauschbetrag deutlich.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer der SkillSprinters-Akademie, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über 10 Jahren in Bildung und Digitalisierung. In den Beratungsgesprächen wird die steuerliche Absetzbarkeit oft übersehen, obwohl sie den Eigenanteil nochmal deutlich reduziert.

Mehr zum Autor unter /ueber-den-autor/. Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Netto-Rechnung inklusive Steuer.

Der AFBG-Rechner zeigt dir eine Näherung für die Steuerersparnis. Konkrete Fragen zu deiner Situation klärt ein Steuerberater am besten. Zur Kombination mit AFBG und Landesprämie kannst du uns jederzeit ansprechen.

Termin mit Jens buchen


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

Weiterlesen