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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Hessische Aufstiegsprämie 3.500 EUR plus AFBG: das Rechenbeispiel

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Notizblock mit Zahlenrechnung und Taschenrechner auf einem Holzschreibtisch

Wer in Hessen wohnt und den Wirtschaftsfachwirt (IHK) mit Aufstiegs-BAföG macht, zahlt nach Bestehen nicht drauf, sondern bekommt unterm Strich rund 2.500 Euro netto ausgezahlt. Die Hessische Aufstiegsprämie in Höhe von 3.500 Euro wird zusätzlich zum AFBG gezahlt und ist steuerfrei.

Das klingt nach einem Fehler, ist aber das Ergebnis von zwei übereinander liegenden Förderungen. AFBG reduziert den Eigenanteil von 3.997 Euro auf rund 999 Euro. Die hessische Landesprämie von 3.500 Euro kommt on top und übersteigt diesen Eigenanteil deutlich.

Was ist die Hessische Aufstiegsprämie?

Die Hessische Aufstiegsprämie ist eine Förderung des Landes Hessen für erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen. Sie wurde zum 01.06.2024 eingeführt und hat die frühere Hessische Meisterprämie abgelöst. Gefördert werden Abschlüsse auf DQR-Niveau 6 oder höher nach bestandener Prüfung. Dazu zählen Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Technischer Fachwirt, Bilanzbuchhalter, Personalfachkaufmann, Handwerksmeister und Staatlich geprüfte Techniker.

Der Zuschuss beträgt 3.500 Euro pro Person und Abschluss. Die Auszahlung erfolgt nach Antrag bei der Wirtschaftsbank Hessen (WI-Bank) innerhalb von rund sechs Wochen nach vollständigem Antragsstatus.

Wer bekommt die hessische Prämie?

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Hessen zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung
  • Bestandener Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder höher
  • Antrag spätestens 12 Monate nach Prüfung
  • Keine Einkommens- oder Altersgrenze

Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) ist DQR-Niveau 6 und damit förderfähig. Der Kursanbieter ist egal, wichtig ist nur, dass die Prüfung vor der IHK erfolgreich abgelegt wurde.

Wie hoch ist der Netto-Gewinn mit AFBG plus Hessische Prämie?

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (IHK), Kursgebühr 3.997 Euro (Stand 2026):

Schritt 1: Kursgebühr

  • 3.997 Euro

Schritt 2: AFBG (bundesweit)

  • Zuschuss (50 Prozent): 1.998,50 Euro direkt auf dein Konto
  • Darlehen (50 Prozent): 1.998,50 Euro KfW-Darlehen
  • Bei Bestehen: 50 Prozent des Darlehens erlassen = 999,25 Euro Erlass
  • Rest-Darlehen zurückzuzahlen: rund 999 Euro

Schritt 3: Hessische Aufstiegsprämie

  • Einmalzahlung 3.500 Euro nach bestandener Prüfung
  • Steuerfrei (Zweckzuweisung nach § 3 EStG)

Unterm Strich

  • Ausgaben: rund 999 Euro (Darlehensrückzahlung über Raten)
  • Einnahmen: 3.500 Euro hessische Prämie
  • Netto-Gewinn: rund 2.500 Euro

Zusätzlich ist der Darlehenseigenanteil (999 Euro) als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparst du weitere rund 300 Euro Steuern. Gesamt-Gewinn also eher im Bereich von 2.800 Euro.

Wie beantrage ich die hessische Prämie konkret?

Der Antrag läuft online über die WI-Bank. Ablauf in vier Schritten:

  1. Nach bestandener Prüfung die IHK-Urkunde erhalten
  2. Antragsformular auf der Website der WI-Bank herunterladen oder online ausfüllen
  3. Unterlagen beifügen: Kopie der Prüfungsurkunde, Meldebescheinigung Hessen, Personalausweis-Kopie, Bankverbindung
  4. Antrag online einreichen oder postalisch an die WI-Bank schicken

Bearbeitungszeit: in der Regel vier bis sechs Wochen nach vollständigem Antragsstatus. Die Auszahlung erfolgt direkt auf dein Konto.

Frist: spätestens 12 Monate nach bestandener Prüfung. Verpasste Fristen führen zum Ausschluss.

Muss ich die Prämie versteuern?

Nein. Die Hessische Aufstiegsprämie ist als Zweckzuweisung nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, weil sie der Förderung der beruflichen Weiterbildung dient. Das gilt für die Einkommensteuer. Beim Bürgergeld und anderen Sozialleistungen kann sie als Einkommen angerechnet werden, hier bitte im Einzelfall prüfen.

Was ist mit dem Darlehensteil des AFBG?

Der Darlehensteil des AFBG (1.998,50 Euro beim Wirtschaftsfachwirt) wird nach Ende der Förderung über bis zu zehn Jahre an die KfW zurückgezahlt. Bei Bestehen reduziert sich das Darlehen um 50 Prozent auf rund 999 Euro. Die Raten sind planbar und niedrig (oft unter 100 Euro pro Monat).

Wer die hessische Prämie bekommt, kann das Darlehen theoretisch direkt mit der Prämie tilgen. Praktisch ist das nicht immer sinnvoll, weil das Darlehen zinslos ist. Du kannst die 3.500 Euro Prämie auch anderweitig verwenden und das Darlehen gemütlich in Raten abzahlen.

In meiner Beratungspraxis empfehle ich oft die einfache Lösung: Prämie auf die Seite legen, Darlehensraten laufen lassen, nach der Rückzahlungsphase bleibt die Prämie komplett als Gewinn.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Wenn du durchfällst, ändert sich die Rechnung in zwei Punkten:

  • AFBG: Der 50-Prozent-Darlehenserlass entfällt. Du zahlst das gesamte Darlehen (1.998,50 Euro) in Raten zurück. Der Zuschuss bleibt dir, er wird nicht zurückgefordert.
  • Hessische Prämie: Entfällt komplett, weil sie erst bei Bestehen ausgezahlt wird.

Neuer Eigenanteil ohne Bestehen: rund 2.000 Euro plus Kursgebühr, die du nicht nachholst. Beim zweiten Versuch derselben Prüfung gelten die üblichen IHK-Regeln. Wer zum zweiten Anlauf besteht, bekommt die Prämie ganz normal.

Wer kann die hessische Prämie NICHT bekommen?

  • Wer zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung nicht in Hessen wohnt
  • Wer einen Abschluss unterhalb DQR 6 erreicht hat (zum Beispiel reine Zertifikatskurse ohne öffentlich-rechtliche Anerkennung)
  • Wer die 12-Monats-Frist nach Prüfung verpasst
  • Wer die Prämie für denselben Abschluss bereits bekommen hat

Personen mit Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland und Nebenwohnsitz in Hessen bekommen die Prämie nicht. Entscheidend ist der Erstwohnsitz.

Diese Berechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze und der aktuellen Hessischen Aufstiegsprämie (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Anspruchs hängt von deinen individuellen Umständen ab und wird von den zuständigen Stellen (AFBG-Amt und WI-Bank) verbindlich festgelegt. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Wann genau bekomme ich die Prämie ausgezahlt?

In der Regel vier bis sechs Wochen nach vollständigem Antrag bei der WI-Bank. In Einzelfällen kann es auch länger dauern, wenn Nachweise fehlen. Plane mit rund zwei Monaten nach Antragseingang.

Kann ich die Prämie auch bekommen, wenn ich nach der Prüfung umziehe?

Ja, entscheidend ist dein Wohnsitz zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung. Wer die Prüfung in Hessen ablegt und danach umzieht, kann die Prämie trotzdem beantragen, solange die 12-Monats-Frist eingehalten wird.

Geht die Prämie für jede Art der WFW-Prüfung?

Ja, solange es eine IHK-Prüfung nach § 53 BBiG ist. Der konkrete Anbieter oder die Kursform (online, Präsenz, berufsbegleitend, Vollzeit) spielt für die Hessische Aufstiegsprämie keine Rolle. Entscheidend ist der bestandene Abschluss und der Wohnsitz.

Kann ich die Prämie bekommen, wenn ich AFBG nicht in Anspruch genommen habe?

Ja. AFBG und Hessische Aufstiegsprämie sind zwei unabhängige Förderungen. Wenn du die Kursgebühr selbst oder über den Arbeitgeber gezahlt hast, bekommst du die Landesprämie trotzdem, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Gibt es eine Obergrenze bei der Kombination?

Nein. Es gibt keine Obergrenze beim Addieren von AFBG und Landesprämie. Auch die Kombination mit dem Existenzgründer-Erlass (wenn du nach der Prüfung ein Unternehmen gründest) ist möglich.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer der SkillSprinters-Akademie, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über 10 Jahren in Bildung und Digitalisierung. Wer ihn im Beratungsgespräch fragt, bekommt konkrete Zahlen zur Prämien-Kombination statt allgemeiner Ratschläge.

Mehr zum Autor unter /ueber-den-autor/. Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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