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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Saarländischer Aufstiegsbonus 2.000 EUR plus AFBG

· 6 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Schreibtisch mit Notizblock, Taschenrechner und geöffnetem Ordner im warmen Licht

Das Saarland hat den Aufstiegsbonus Anfang 2026 von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt. Wer in Saarbrücken oder anderswo im Saarland wohnt und den Wirtschaftsfachwirt (IHK) besteht, bekommt damit zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG eine Einmalzahlung, die den Eigenanteil mehr als deckt. Unterm Strich bleibt ein Netto-Gewinn von rund 1.000 Euro.

Der Aufstiegsbonus ist laut IHK Saarland ausdrücklich für Wirtschaftsfachwirte und andere kaufmännische Aufstiegsfortbildungen gedacht, nicht nur für Handwerksmeister. Das unterscheidet den saarländischen Ansatz positiv von einigen anderen Bundesländern, in denen die Prämie auf Handwerksbetriebe beschränkt ist.

Was ist der Saarländische Aufstiegsbonus?

Der Saarländische Aufstiegsbonus ist eine Einmalzahlung des Landes Saarland nach erfolgreichem Abschluss einer Aufstiegsfortbildung auf DQR-Niveau 6 oder höher. Gefördert werden Meister, Fachwirte, Bilanzbuchhalter und Techniker. Der Bonus wurde zum Beginn 2026 von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt.

Die Antragstellung läuft über die IHK Saarland beziehungsweise die HWK Saarland, je nach Art des Abschlusses. Für den Wirtschaftsfachwirt ist die IHK Saarland zuständig.

Wer bekommt den saarländischen Bonus?

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz im Saarland zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung
  • Bestandener Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder höher
  • Prüfungsdatum ab 01.01.2026 für den erhöhten Satz von 2.000 Euro
  • Antrag innerhalb der Frist von zwölf Monaten nach Prüfung

Der Wirtschaftsfachwirt (IHK), Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Technischer Fachwirt, Bilanzbuchhalter und Personalfachkaufmann sind alle förderfähig.

Wie hoch ist der Netto-Gewinn mit AFBG plus Aufstiegsbonus?

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (IHK), Kursgebühr 3.997 Euro (Stand 2026):

AFBG (bundesweit)

  • Zuschuss (50 Prozent): 1.998,50 Euro
  • Darlehen (50 Prozent): 1.998,50 Euro
  • Bei Bestehen: 999,25 Euro Darlehenserlass
  • Eigenanteil: rund 999 Euro

Saarländischer Aufstiegsbonus

  • Einmalzahlung 2.000 Euro nach bestandener Prüfung
  • Steuerfrei

Netto-Bilanz

  • Ausgaben: rund 999 Euro Darlehensrückzahlung
  • Einnahmen: 2.000 Euro Aufstiegsbonus
  • Netto-Gewinn: rund 1.000 Euro

Der AFBG-Eigenanteil ist steuerlich absetzbar. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz rechne mit weiteren rund 300 Euro Ersparnis. Realistisch liegt der Netto-Gewinn bei rund 1.300 Euro.

Wie beantrage ich den Aufstiegsbonus?

Nach bestandener IHK-Prüfung:

  1. IHK-Urkunde erhalten
  2. Antragsformular bei der IHK Saarland besorgen oder herunterladen
  3. Unterlagen zusammenstellen: Kopie der Prüfungsurkunde, Meldebescheinigung Saarland, Personalausweis-Kopie, Bankverbindung
  4. Antrag einreichen bei der IHK Saarland

Bearbeitungszeit in der Regel vier bis acht Wochen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf dein Konto.

Was hat sich 2026 geändert?

Zwei wesentliche Änderungen:

  1. Verdopplung auf 2.000 Euro. Vorher lag der Bonus bei 1.000 Euro. Diese Erhöhung macht das Saarland zu einem der attraktiveren Bundesländer für Aufstiegsfortbildungen.
  2. Klarere Ausrichtung auf kaufmännische Fachwirte. Die IHK Saarland hat 2026 explizit bestätigt, dass der Bonus auch für den Wirtschaftsfachwirt gilt, nicht nur für Meister.

Wer die Prüfung vor dem 01.01.2026 abgelegt hat, bekommt den alten Satz von 1.000 Euro, sofern die Antragsfrist noch offen ist. Für alle Prüfungen ab 2026 gelten die neuen 2.000 Euro.

Wer bekommt den Bonus NICHT?

  • Wer zum Prüfungszeitpunkt nicht im Saarland gemeldet ist
  • Wer einen Abschluss unterhalb DQR 6 erreicht hat (rein privatrechtliche Zertifikatskurse)
  • Wer die 12-Monats-Frist nach Prüfung verpasst
  • Wer den Bonus für denselben Abschluss bereits bekommen hat

Nebenwohnsitz im Saarland reicht in der Regel nicht. Entscheidend ist der Erstwohnsitz.

Muss ich den Bonus versteuern?

Nein. Der Saarländische Aufstiegsbonus ist als Zweckzuweisung nach § 3 EStG steuerfrei. Er dient der Förderung der beruflichen Weiterbildung und muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden.

Bei Sozialleistungen wie Bürgergeld kann die Einmalzahlung jedoch angerechnet werden. Wer solche Leistungen bezieht, sollte vorab mit dem Jobcenter klären, wie sich der Bonus auswirkt.

Kann ich den Bonus bekommen, wenn ich online bei einem Anbieter aus einem anderen Bundesland studiere?

Ja. Entscheidend sind zwei Punkte: dein Wohnsitz im Saarland und die bestandene IHK-Prüfung auf DQR-Niveau 6. Der Kursanbieter und der Kursort sind irrelevant. Ein Online-Wirtschaftsfachwirt bei einem Anbieter aus Bayern oder Hessen, bei Ablegen der Prüfung über die IHK und Wohnsitz im Saarland, ist für den Aufstiegsbonus vollständig förderfähig.

Kann der Bonus auf den AFBG-Darlehensteil verrechnet werden?

Der Bonus ist dein Geld. Du kannst damit das AFBG-Darlehen direkt tilgen oder es parallel laufen lassen. Weil das AFBG-Darlehen zinslos ist, hat die frühe Tilgung keinen finanziellen Vorteil. Die meisten Teilnehmer verwenden den Bonus anderweitig und zahlen das Darlehen gemütlich in Raten ab.

In meiner Beratungspraxis empfehle ich, den Bonus auf einem Tagesgeldkonto liegen zu lassen und die Darlehensraten laufen zu lassen. So hast du bei Notfällen Liquidität und das zinslose Darlehen arbeitet für dich.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze und des Saarländischen Aufstiegsbonus (Stand 2026). Für verbindliche Informationen wende dich an die IHK Saarland oder die zuständige Fördereinrichtung.

Häufige Fragen

Muss ich den Bonus vor dem Kurs beantragen?

Nein. Der Bonus wird nach bestandener Prüfung beantragt, nicht vor Kursbeginn. AFBG dagegen solltest du vor Kursbeginn beantragen, weil dort die Bearbeitungszeit deutlich länger ist.

Kann ich den Bonus für zwei Aufstiegsfortbildungen bekommen?

In der Regel nicht. Der Bonus wird pro Person und pro Abschluss einmal ausgezahlt. Details regelt die aktuelle Förderrichtlinie des Saarlandes.

Ist der Aufstiegsbonus mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) kombinierbar?

Ja, grundsätzlich. Wenn dein Arbeitgeber den Kurs über QCG fördert und du selbst AFBG bekommst, läuft der Aufstiegsbonus nach Bestehen unabhängig weiter. Details solltest du vorher mit deinem Arbeitgeber klären.

Wird der Bonus auf den Ehepartner angerechnet, wenn wir gemeinsam veranlagen?

Nein. Der Bonus ist steuerfrei und beeinflusst die Einkommensteuer-Veranlagung nicht.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

In der Regel vier bis acht Wochen nach vollständigem Antrag bei der IHK Saarland.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer der SkillSprinters-Akademie, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über 10 Jahren in Bildung und Digitalisierung. In den Beratungsgesprächen zeigt er Saarländer Teilnehmern die aktuelle Rechnung mit dem verdoppelten Aufstiegsbonus.

Mehr zum Autor unter /ueber-den-autor/. Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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