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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Thüringer Aufstiegsprämie 2.000 EUR plus AFBG

· 6 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Schreibtisch mit Dokumenten, Taschenrechner und Kaffeebecher in warmem Seitenlicht

Wer in Thüringen wohnt und den Wirtschaftsfachwirt (IHK) besteht, bekommt seit 01.01.2026 einen Meisterbonus von 2.000 Euro. Zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG bleibt unterm Strich ein Netto-Gewinn von rund 1.000 Euro statt eines Eigenanteils. Die Prämie wurde zum Jahreswechsel 2026 verdoppelt (vorher 1.000 Euro).

Die Kombination funktioniert wie in anderen Bundesländern: AFBG reduziert den Eigenanteil auf rund 999 Euro, die Landesprämie gleicht diesen aus und bringt zusätzlich 1.000 Euro. Das ist nicht die höchste Förderung Deutschlands, aber für Thüringen ein deutlicher Fortschritt.

Was ist der Thüringer Meisterbonus?

Der Thüringer Meisterbonus wird vom Freistaat Thüringen nach bestandener Aufstiegsfortbildung gezahlt. Gefördert werden Abschlüsse auf DQR-Niveau 6, also Meister, Fachwirte, Bilanzbuchhalter und vergleichbare berufliche Aufstiegsabschlüsse. Der Bonus wurde zum 01.01.2026 von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt und kann nun auch für kaufmännische Fachwirte in Anspruch genommen werden.

Der Antrag läuft über die Thüringer Aufbaubank (TAB) oder direkt über die zuständige IHK nach bestandener Prüfung.

Wer bekommt den Thüringer Meisterbonus?

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Thüringen zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung
  • Bestandener Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder höher
  • Prüfungsdatum ab 01.01.2026 für den erhöhten Satz von 2.000 Euro
  • Antrag innerhalb der Frist (in der Regel zwölf Monate nach Prüfung)

Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) ist eindeutig förderfähig, ebenso Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Technischer Fachwirt, Bilanzbuchhalter und Personalfachkaufmann.

Wie hoch ist der Netto-Gewinn mit AFBG plus Thüringer Prämie?

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (IHK), Kursgebühr 3.997 Euro (Stand 2026):

AFBG (bundesweit)

  • Zuschuss (50 Prozent): 1.998,50 Euro
  • Darlehen (50 Prozent): 1.998,50 Euro
  • Bei Bestehen: 999,25 Euro Darlehenserlass
  • Eigenanteil nach Bestehen: rund 999 Euro

Thüringer Meisterbonus

  • Einmalzahlung 2.000 Euro nach Prüfung
  • Steuerfrei

Bilanz

  • Ausgaben: rund 999 Euro Darlehensrückzahlung
  • Einnahmen: 2.000 Euro Meisterbonus
  • Netto-Gewinn: rund 1.000 Euro

Der AFBG-Eigenanteil ist zusätzlich als Werbungskosten absetzbar. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sparst du weitere rund 300 Euro Steuern. Der tatsächliche Netto-Gewinn liegt damit eher bei 1.300 Euro.

Wie beantrage ich den Thüringer Meisterbonus?

  1. Nach bestandener Prüfung bekommst du die IHK-Urkunde.
  2. Antragsformular besorgst du bei der IHK oder direkt bei der Thüringer Aufbaubank.
  3. Unterlagen: Kopie der Prüfungsurkunde, Meldebescheinigung Thüringen, Personalausweis-Kopie, Bankverbindung.
  4. Antrag einreichen bei der TAB oder über die zuständige IHK.

Bearbeitungszeit: meist vier bis acht Wochen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf dein Konto.

Was ist neu seit 2026?

Zwei Änderungen zum 01.01.2026:

  1. Erhöhung von 1.000 auf 2.000 Euro. Der Betrag wurde verdoppelt.
  2. Ausweitung auf kaufmännische Fachwirte. Vorher war der Bonus stärker auf Handwerksmeister und Industriemeister fokussiert. Seit 2026 sind alle DQR-6-Abschlüsse einbezogen.

Wer also nach dem 01.01.2026 die Prüfung bestanden hat, bekommt den erhöhten Satz. Für Prüfungen davor gelten die alten 1.000 Euro. Das Datum der Prüfung ist entscheidend, nicht der Antragszeitpunkt.

Wer bekommt den Bonus NICHT?

  • Wer zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Thüringen gemeldet ist
  • Wer einen Abschluss unterhalb DQR 6 erreicht hat
  • Wer die 12-Monats-Frist nach Prüfung verpasst
  • Wer den Bonus für denselben Abschluss bereits bekommen hat

Muss ich den Bonus versteuern?

Nein. Der Thüringer Meisterbonus ist als Zweckzuweisung nach § 3 EStG steuerfrei. Er dient der Förderung der beruflichen Weiterbildung und muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Bei Sozialleistungen kann die Einmalzahlung als Einkommen gewertet werden, hier bitte im Einzelfall prüfen.

Kann ich den Bonus auch erhalten, wenn ich später in ein anderes Bundesland umziehe?

Ja. Entscheidend ist dein Wohnsitz zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung. Wer die Prüfung in Thüringen ablegt und danach umzieht, kann den Bonus trotzdem beantragen, solange die 12-Monats-Frist eingehalten wird.

Was ist mit dem Darlehensanteil des AFBG?

Der Darlehensteil von rund 999 Euro wird an die KfW zurückgezahlt. Du kannst ihn theoretisch mit dem Thüringer Bonus komplett tilgen, weil 2.000 Euro Bonus das Darlehen mehr als decken. Praktisch ist das oft nicht nötig, weil das KfW-Darlehen zinslos ist. Du kannst die 2.000 Euro auch anders verwenden und das Darlehen in niedrigen Raten abzahlen.

In der Beratungspraxis sehe ich Teilnehmer oft unsicher, ob sie das Darlehen früh zurückzahlen sollen. Bei zinslosem Darlehen ist das selten wirtschaftlich sinnvoll. Der Bonus bleibt besser auf einem Tagesgeldkonto liegen.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze und des aktuellen Thüringer Meisterbonus (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Anspruchs hängt von deinen individuellen Umständen ab. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige IHK oder an die Thüringer Aufbaubank.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Bonus aus?

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) oder in einigen Fällen direkt die zuständige IHK nach Antragsstellung. Die meisten Thüringer IHKs haben einen etablierten Prozess für diesen Antrag.

Wie lange dauert die Auszahlung?

In der Regel vier bis acht Wochen nach Antragsstellung mit vollständigen Unterlagen.

Bekomme ich den erhöhten Bonus auch, wenn ich die Prüfung vor 2026 gemacht habe?

Nein. Der erhöhte Satz von 2.000 Euro gilt nur für Prüfungen ab 01.01.2026. Für ältere Prüfungen gelten die alten 1.000 Euro, sofern die Antragsfrist noch offen ist.

Gibt es eine Kombination mit der Sächsischen Weiterbildungsprämie möglich?

Nein. Entscheidend ist immer der Wohnsitz zum Prüfungszeitpunkt. Wer in Thüringen wohnt, bekommt den Thüringer Bonus, wer in Sachsen wohnt, bekommt aktuell nichts (Weiterbildungsscheck ausgesetzt).

Wird der Bonus auf das Bürgergeld angerechnet?

Im Einzelfall ja. Die steuerfreie Einmalzahlung kann als Einkommen im Sinne des SGB II gewertet werden. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Jobcenter, bevor du den Bonus beantragst.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer der SkillSprinters-Akademie, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Er ist promovierter Naturwissenschaftler und arbeitet seit über 10 Jahren in Bildung und Digitalisierung. In Beratungsgesprächen mit Thüringer Teilnehmern ist der neue Bonus von 2.000 Euro ein zentrales Argument für den Wirtschaftsfachwirt.

Mehr zum Autor unter /ueber-den-autor/. Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

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