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Aufstiegs-BAföG-Rechner

AFBG mit Ehepartner: Anrechnung des Partner-Einkommens

· 9 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Zwei Menschen sitzen sich an einem Tisch gegenüber, dazwischen ein Laptop und Antragsunterlagen

Bei einer Vollzeit-Aufstiegsfortbildung mit AFBG-Antrag wird das Einkommen deines Ehepartners angerechnet, sobald es den Freibetrag von 805 Euro pro Monat übersteigt. Zusätzlich gibt es pro Kind einen weiteren Freibetrag von 805 Euro. Der Maßnahmebeitrag (Kurs- und Prüfungsgebühren) bleibt von der Partner-Anrechnung unberührt. Nur der Unterhaltsbeitrag wird durch Partner-Einkommen gemindert.

Bei einem typischen Einkommen des Partners von 3.000 Euro netto ohne Kind sinkt der Unterhaltsbeitrag deutlich, oft auf null oder einen Restbetrag. Mit Kindern bleibt meist mehr übrig. Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, wie die Anrechnung funktioniert, mit drei konkreten Rechenbeispielen.

Wann zählt das Partner-Einkommen?

Nur beim Unterhaltsbeitrag. Der Maßnahmebeitrag (die eigentlichen Kurs- und Prüfungsgebühren) ist einkommens- und partnerunabhängig. Beim Wirtschaftsfachwirt oder anderen berufsbegleitenden Kursen ist Partner-Einkommen irrelevant, weil kein Unterhaltsbeitrag beantragt wird.

Partner zählt, wenn er:

  • mit dir verheiratet ist
  • mit dir in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt

Partner zählt nicht, wenn:

  • ihr nur zusammenlebt ohne Trauung
  • ihr rechtskräftig geschieden seid
  • ihr im Trennungsjahr seid (mit Sonderregel)

Unverheiratete Paare in eheähnlicher Gemeinschaft bleiben beim AFBG außen vor. Das ist ein Unterschied zum Bürgergeld, wo die Bedarfsgemeinschaft breiter greift.

Formel für die Partner-Anrechnung

Das AFBG rechnet in mehreren Schritten:

Schritt 1: Partner-Bruttoeinkommen
Schritt 2: Minus Steuern und Sozialabgaben → Partner-Netto
Schritt 3: Minus Werbungskostenpauschale (1.230 Euro pro Jahr)
Schritt 4: Minus Sozialpauschale 25 Prozent
Schritt 5: Minus Einkommensfreibetrag Partner (805 Euro monatlich)
Schritt 6: Minus 805 Euro pro Kind
Ergebnis: Wird auf deinen Unterhaltsbeitrag angerechnet

Die Anrechnung reduziert zuerst den Grundbedarf. Kinderzuschläge und Krankenversicherungs-Zuschläge bleiben in der Regel unberührt. Details zum Familienzuschlag und Partner.

Rechenbeispiel 1: Verheiratet, keine Kinder, Partner 2.500 Euro brutto

Eine 28-jährige Meisterschülerin, verheiratet, keine Kinder, Vollzeit-Meisterschule zwölf Monate. Ihr Partner verdient 2.500 Euro brutto pro Monat (rund 1.700 Euro netto).

Partner-Anrechnung

SchrittWert
Partner-Brutto2.500 Euro
Partner-Nettorund 1.700 Euro
Minus Sozialpauschale 25 Prozent1.275 Euro
Minus Werbungskostenpauschale anteilig1.172 Euro
Minus Einkommensfreibetrag Partner367 Euro
Anrechnung auf Grundbedarf367 Euro

Unterhaltsbeitrag

PositionMonatlich
Grundbedarf vor Kürzung892 Euro
Minus Partner-Anrechnung367 Euro
Grundbedarf nach Kürzung525 Euro
KV-Zuschlag155 Euro
PV-Zuschlag34 Euro
Unterhaltsbeitrag714 Euro

Ohne Partner-Anrechnung bekäme sie 1.081 Euro, mit Partner-Einkommen 714 Euro. Die Kürzung trifft nur den Grundbedarf. Der Maßnahmebeitrag für die Kurskosten bleibt komplett erhalten: 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent Darlehen mit Erlass bei Bestehen.

Rechenbeispiel 2: Verheiratet, ein Kind, Partner 3.500 Euro brutto

Ein 34-jähriger Meisterschüler, verheiratet, ein Kind (5 Jahre), Vollzeit-Meister zwölf Monate. Partnerin 3.500 Euro brutto (rund 2.300 Euro netto).

Partner-Anrechnung

SchrittWert
Partner-Netto2.300 Euro
Minus Sozialpauschale 25 Prozent1.725 Euro
Minus Werbungskostenpauschale1.622 Euro
Minus Einkommensfreibetrag Partner817 Euro
Minus Kinderzuschlag-Freibetrag12 Euro
Anrechnung auf Grundbedarf12 Euro

Praktisch null Anrechnung. Der Grundbedarf bleibt fast voll erhalten.

Unterhaltsbeitrag

PositionMonatlich
Grundbedarf880 Euro (nach minimaler Kürzung)
Kinderzuschlag270 Euro
Kinderbetreuungszuschuss160 Euro
KV-Zuschlag155 Euro
PV-Zuschlag34 Euro
Unterhaltsbeitrag1.499 Euro

Der Kinderzuschlag neutralisiert die Partner-Anrechnung fast komplett. Das Familien-Einkommen während der Kurszeit ergibt sich aus Partner-Netto (2.300 Euro) plus Unterhaltsbeitrag (1.499 Euro) plus Kindergeld (250 Euro) = 4.049 Euro monatlich.

Rechenbeispiel 3: Verheiratet, zwei Kinder, Partner 4.500 Euro brutto

Eine 36-jährige Meisterschülerin, verheiratet, zwei Kinder (4 und 7 Jahre), Vollzeit zwölf Monate. Partner 4.500 Euro brutto (rund 2.900 Euro netto).

Partner-Anrechnung

SchrittWert
Partner-Netto2.900 Euro
Minus Sozialpauschale 25 Prozent2.175 Euro
Minus Werbungskostenpauschale2.072 Euro
Minus Einkommensfreibetrag Partner1.267 Euro
Minus 2 × Kinderzuschlag-Freibetrag-343 Euro
Anrechnung auf Grundbedarf0 Euro

Mit zwei Kindern kippt die Rechnung komplett: die Freibeträge übersteigen das anrechenbare Partner-Netto. Keine Kürzung des Unterhaltsbeitrags.

Unterhaltsbeitrag

PositionMonatlich
Grundbedarf892 Euro
Kinderzuschlag (2 × 270)540 Euro
Kinderbetreuungszuschuss (2 × 160)320 Euro
KV-Zuschlag155 Euro
PV-Zuschlag34 Euro
Unterhaltsbeitrag1.941 Euro

Sie bekommt praktisch den vollen Unterhaltsbeitrag, obwohl ihr Partner ordentlich verdient. Das Familien-Einkommen in der Kurszeit: Partner-Netto (2.900 Euro) plus Unterhaltsbeitrag (1.941 Euro) plus Kindergeld (500 Euro) = 5.341 Euro monatlich. Details zum Unterhaltsbeitrag mit Kind.

Selbstständige Partner: besondere Handhabung

Wenn dein Partner selbstständig ist, gilt der letzte Steuerbescheid als Grundlage, nicht die monatliche Gehaltsabrechnung. Das AFBG-Amt nimmt den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid und rechnet das Jahreseinkommen auf zwölf Monate um.

Bei schwankenden Einkünften kann eine Mittelung über zwei Jahre beantragt werden. Das dämpft Ausreißer, ist aber Einzelfallentscheidung. In Jahren mit besonders niedrigem Einkommen ist ein Neuantrag bei den gleichen AFBG-Stellen möglich.

Partner in Elternzeit: geringe Anrechnung

Wenn dein Partner in Elternzeit ist und nur Elterngeld bekommt, wird davon der Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat nicht angerechnet. Darüberhinausgehendes Elterngeld zählt als Einkommen.

Typischer Fall: Partner hatte vor der Elternzeit 3.000 Euro netto, bekommt jetzt 1.800 Euro Elterngeld pro Monat.

SchrittWert
Elterngeld1.800 Euro
Minus Sockelbetrag1.500 Euro
Minus Einkommensfreibetrag Partner695 Euro
Minus Kinder-Freibeträgeabhängig von Kinderzahl

Bei einem oder mehreren Kindern ist die Anrechnung meist komplett neutralisiert. Wer selbst mit Partner-in-Elternzeit AFBG bekommt, profitiert stark.

Rechnerische Ausnahme: hohe Partner-Einkommen

Ab Partner-Netto über 3.500 Euro pro Monat sinkt der Grundbedarf deutlich, und ohne Kinder ist der Unterhaltsbeitrag oft nur noch 200 bis 400 Euro. Das ist kein Fehler, sondern die gesetzgeberische Logik: Der AFBG-Unterhaltsbeitrag ist eine Grundsicherung, kein Gehalts-Ersatz. Wer einen gut verdienenden Partner hat, braucht diese Grundsicherung weniger.

In solchen Fällen prüfen viele Paare, ob die Vollzeit-Meisterschule überhaupt sinnvoll ist oder ob eine berufsbegleitende Variante besser passt. Dann gibt es nur den Maßnahmebeitrag, der komplett einkommens- und partnerunabhängig bewilligt wird, und das eigene Gehalt bleibt erhalten.

Vermögen des Partners

Nicht nur Einkommen, auch Vermögen des Partners wird geprüft. Der Vermögensfreibetrag für Ehepartner liegt 2026 bei 2.300 Euro. Wer mehr hat, wird mit dem Überhang auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet.

In der Praxis spielt Partner-Vermögen selten eine Rolle, weil der eigene Grundfreibetrag von 45.000 Euro für viele Familien ausreicht. Nur bei sehr vermögenden Paaren oder bei geerbtem Kapital kommt das Thema zum Tragen. Details in Vermögensfreibeträgen.

Wie der Bescheid zustande kommt

Nach Einreichung deiner Unterlagen (inklusive Steuerbescheinigung oder Lohnabrechnungen des Partners) berechnet das Amt:

  1. Bereinigtes Partner-Netto
  2. Anzusetzende Freibeträge (Partner, Kinder)
  3. Anrechnungsbetrag auf deinen Grundbedarf
  4. Endgültiger Unterhaltsbeitrag
  5. Zuschuss-Darlehen-Aufteilung

Im Bescheid steht der monatliche Zahlbetrag sowohl als Zuschuss als auch als Darlehensanteil. Die Auszahlung erfolgt monatlich auf dein Konto. Änderungen während der Förderung (Partner kündigt, steigt ins Gehalt auf, bekommt Elternzeit) musst du melden, dann wird neu berechnet.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Anrechnung des Partner-Einkommens hängt von der Einzelfallprüfung des zuständigen AFBG-Amts ab. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zur Partner-Anrechnung

Wird das Einkommen meines unverheirateten Partners angerechnet? Nein. Nur Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft führt zur Anrechnung.

Was, wenn mein Partner und ich getrennt leben, aber noch verheiratet sind? Im Trennungsjahr kann eine separate Einkommensberechnung beantragt werden. Nach rechtskräftiger Scheidung zählt nur noch dein eigenes Einkommen.

Zählt der Partner-Freibetrag auch beim Maßnahmebeitrag? Nein. Der Maßnahmebeitrag ist immer einkommens- und partnerunabhängig.

Muss ich Steuerbescheide des Partners einreichen? Bei Angestellten reichen die letzten Lohnabrechnungen oder die Lohnsteuerbescheinigung. Bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid.

Ist die Anrechnung monatlich oder jährlich? Die Anrechnung erfolgt auf das durchschnittliche monatliche Einkommen, aber die Prüfung läuft jährlich. Wer während der Fortbildung wechselt (zum Beispiel Partner kündigt), muss melden.

Kann ich AFBG und Ehegatten-Splitting kombinieren? Ja. Das Ehegatten-Splitting wirkt sich günstig aus, weil das Netto höher ist. Trotzdem bleibt das AFBG-Ergebnis durch die Freibeträge meist überschaubar.

Rechne deinen Partner-Fall durch

Im AFBG-Rechner gibst du Familienstand, Partner-Einkommen und Kinderzahl ein. Der Rechner zeigt, wie stark die Partner-Anrechnung deinen Unterhaltsbeitrag kürzt. Die gesetzlichen Regeln stehen in § 17 AFBG{: target=“_blank” rel=“noopener”} und auf der offiziellen Infoseite des BMBF{: target=“_blank” rel=“noopener”}.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du bist verheiratet und willst wissen, wie sich das Partner-Einkommen auf deinen AFBG-Antrag auswirkt? Buch dir 10 Minuten mit Jens. Wir rechnen deinen konkreten Fall durch.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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