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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Aufstiegs-BAföG berechnen 2026: die Formel einfach erklärt

· 9 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Taschenrechner und handschriftliches Notizbuch mit AFBG-Zahlen auf einem Holzschreibtisch, warmes Morgenlicht von links

Aufstiegs-BAföG deckt 50 Prozent deiner Lehrgangs- und Prüfungskosten als Zuschuss und 50 Prozent als zinsloses KfW-Darlehen. Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Dein Eigenanteil liegt damit bei 25 Prozent der ursprünglichen Kurskosten. Bei einem Wirtschaftsfachwirt-Kurs für 3.997 Euro sind das rund 999 Euro.

Wer das einmal durchgerechnet hat, sieht den Unterschied: ohne AFBG streckst du 3.997 Euro selbst vor. Mit AFBG und bestandener Prüfung bleiben rund 999 Euro. Das ist der Unterschied zwischen “brauche ich einen Kredit” und “kann ich mir leisten”. Diese Seite erklärt die Formel, zeigt zwei komplette Rechenbeispiele und nennt die Freibeträge die du kennen solltest.

Wie berechnet man den Aufstiegs-BAföG-Anspruch?

Die Formel ist schlicht. Du nimmst deine Kursgebühr, teilst sie durch zwei. Eine Hälfte ist Zuschuss vom Bund, die zweite Hälfte ist ein zinsloses KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung wird das Darlehen noch einmal halbiert, der Rest muss zurückgezahlt werden.

Zuschuss = Kursgebühr × 0,50
Darlehen (brutto) = Kursgebühr × 0,50
Erlass bei Bestehen = Darlehen × 0,50
Dein Eigenanteil = Darlehen - Erlass = Kursgebühr × 0,25

Für den Wirtschaftsfachwirt (IHK) mit 3.997 Euro Kursgebühr sieht das so aus:

PositionBetrag
Kursgebühr3.997,00 Euro
Zuschuss (50 Prozent)1.998,50 Euro
KfW-Darlehen brutto (50 Prozent)1.998,50 Euro
Erlass bei Bestehen (50 Prozent vom Darlehen)999,25 Euro
Rückzahlung Darlehen (Eigenanteil)999,25 Euro

Der Eigenanteil ist der Betrag, den du am Ende wirklich trägst. Und selbst dieser Eigenanteil wird erst sechs Jahre nach Ende der Fortbildung in Raten fällig. Stand 2026.

Was ist der Maßnahmebeitrag?

Der Maßnahmebeitrag deckt die Kurs- und Prüfungsgebühren. Er ist einkommensunabhängig. Egal ob du 2.000 Euro oder 6.000 Euro netto verdienst, der Maßnahmebeitrag wird dir in voller Höhe bewilligt, solange die Fortbildung im AFBG-Katalog steht. Das ist der wichtigste Teil der AFBG-Förderung für berufsbegleitende Kurse.

Beim Wirtschaftsfachwirt gehören dazu die 3.997 Euro Lehrgangsgebühr plus die Prüfungsgebühren der Industrie- und Handelskammer. Prüfungsgebühren liegen je nach IHK zwischen 500 und 700 Euro. Der Maßnahmebeitrag finanziert beides mit der 50/50-Aufteilung.

Wann bekommst du zusätzlich Unterhaltsbeitrag?

Der Unterhaltsbeitrag gilt nur für Vollzeit-Fortbildungen. Beim berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt (Dienstag und Donnerstag 18 bis 21 Uhr) ist er nicht relevant, weil du weiter arbeitest und dein Einkommen behältst. Wer dagegen eine Vollzeit-Meisterschule macht, kann zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag beantragen.

Der Unterhaltsbeitrag ist einkommensabhängig und wird mit deinem Einkommen, dem Partner-Einkommen und Freibeträgen verrechnet. Für Alleinstehende ohne Kind sind die Standardsätze überschaubar. Mit Kind oder Partner steigen die Freibeträge deutlich. Details dazu findest du im Artikel zum Unterhaltsbeitrag mit Kind.

Welche Freibeträge zählen?

Der AFBG-Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 45.000 Euro. Eigenkapital darunter bleibt anrechnungsfrei. Bei Ehepartnern erhöht sich der Freibetrag, bei Kindern kommen weitere Beträge hinzu. Die genauen Sätze stehen in § 17a AFBG und in den Vermögensfreibeträgen 2026.

FreibetragBetrag 2026
Grundfreibetrag Vermögen45.000 Euro
Zusatz Ehepartner2.300 Euro
Zusatz pro Kind2.300 Euro
Einkommensfreibetrag Alleinstehendrund 320 Euro netto pro Monat

Beim Einkommen zählt das, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Werbungskosten, Pauschalen und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern senken die Anrechnung weiter. Die Einkommensfreibeträge gehen wir in einem eigenen Artikel im Detail durch.

Rechenbeispiel: Wirtschaftsfachwirt mit AFBG

Nehmen wir eine Berufstätige, 32 Jahre alt, verheiratet ohne Kinder, 2.800 Euro netto pro Monat, Wohnsitz in Bayern. Sie macht den Wirtschaftsfachwirt bei einem anerkannten Anbieter für 3.997 Euro. Die Kursform ist berufsbegleitend.

PositionBetrag
Kursgebühr3.997 Euro
AFBG-Zuschuss1.998,50 Euro
KfW-Darlehen1.998,50 Euro
Erlass bei Bestehen999,25 Euro
Eigenanteil nach Erlass999,25 Euro
Bayerischer Meisterbonus3.000 Euro
Netto-Gewinnrund 2.000 Euro

Weil Bayern den Meisterbonus von 3.000 Euro auch für den Wirtschaftsfachwirt zahlt, bekommt sie unterm Strich mehr Geld heraus als sie einzahlt. Nicht jedes Bundesland hat diese Prämie, die Liste der WFW-fähigen Bundesländer findest du im Artikel zu Meisterprämie und AFBG kombinieren.

Rechenbeispiel: Meister mit AFBG

Ein Handwerksmeister-Kurs kostet je nach Gewerk 6.500 bis 8.000 Euro. Nehmen wir 7.500 Euro und eine Vollzeit-Meisterschule über zwölf Monate.

PositionBetrag
Kursgebühr7.500 Euro
AFBG-Zuschuss3.750 Euro
KfW-Darlehen3.750 Euro
Erlass bei Bestehen1.875 Euro
Eigenanteil Maßnahmebeitrag1.875 Euro

Bei der Vollzeit-Meisterschule kommt der Unterhaltsbeitrag dazu. Ein Alleinstehender ohne Kind bekommt monatlich einen Zuschuss als Unterhaltsbeitrag, der aus Zuschuss- und Darlehensanteil besteht. Die genauen Sätze hängen vom Einkommen vor Kursbeginn ab. Für einen Alleinstehenden ohne Rücklagen und ohne Nebenverdienst kann der Unterhaltsbeitrag über zwölf Monate mehrere tausend Euro ausmachen.

Das Muster bleibt gleich: 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent Darlehen, 50 Prozent Erlass. Ob Wirtschaftsfachwirt, Meister, Fachwirt oder Techniker, die Grundformel funktioniert identisch.

Was bleibt am Ende als Eigenanteil?

Nach Bestehen der Prüfung zahlst du 25 Prozent der ursprünglichen Kursgebühr zurück. Dieser Eigenanteil wird nicht sofort fällig. Die Rückzahlungsphase beginnt zwei Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, dann in monatlichen Raten. Bei geringem Einkommen kannst du stunden lassen. Details dazu im Artikel zur Rückzahlungsphase.

In meiner Beratungspraxis höre ich immer wieder, dass Teilnehmer den 50-Prozent-Erlass übersehen und mit der vollen Kurssumme rechnen. Wer den Erlass einrechnet, kommt beim Wirtschaftsfachwirt auf rund 999 Euro statt der scheinbaren 3.997 Euro. Das ändert die ganze Entscheidungslogik. Wer zusätzlich in einem WFW-fähigen Bundesland wohnt (Bayern, Hessen, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt), macht netto sogar ein Plus.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Anspruchs hängt von deinen individuellen Einkommens- und Lebensumständen ab und wird vom zuständigen AFBG-Amt verbindlich festgelegt. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zur AFBG-Berechnung

Gibt es eine Altersgrenze beim AFBG? Nein. Stand 2026 gibt es keine Altersgrenze. Auch mit über 50 kannst du AFBG beantragen, solange die Fortbildung anerkannt ist.

Zählt mein Einkommen beim Maßnahmebeitrag? Nein. Der Maßnahmebeitrag (Kurs- und Prüfungsgebühren) ist einkommensunabhängig. Nur der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit-Fortbildungen wird einkommensabhängig berechnet.

Muss ich das Darlehen sofort zurückzahlen? Nein. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, dann in Raten. Bei geringem Einkommen ist eine Stundung möglich.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe? Dann entfällt der 50-Prozent-Erlass. Du musst das volle Darlehen zurückzahlen. Der Zuschuss bleibt aber in jedem Fall. Beim Wirtschaftsfachwirt wären das dann 1.998,50 Euro Rückzahlung statt 999,25 Euro.

Kann ich AFBG und Meisterprämie kombinieren? Ja, in acht Bundesländern. Die WFW-fähigen Prämien liegen je nach Land zwischen 1.000 und 3.500 Euro und werden zusätzlich zum AFBG ausgezahlt. In AFBG und Meisterprämie kombinieren stehen alle Länder mit Beträgen.

Rechne deinen Fall durch

Im Aufstiegs-BAföG-Rechner gibst du Kursgebühr, Bundesland und Familienstand ein und bekommst in Sekunden deinen persönlichen Eigenanteil. Der Rechner berücksichtigt Landesprämie, Steuerersparnis und Unterhaltsbeitrag. Eine offizielle Informationsseite zum AFBG findest du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung{: target=“_blank” rel=“noopener”} sowie im Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de{: target=“_blank” rel=“noopener”}.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du willst wissen, ob sich der Wirtschaftsfachwirt für dich rechnet? Rechne im AFBG-Rechner deinen Eigenanteil aus oder buch dir 10 Minuten mit Jens. Wir klären deinen konkreten Fall und besprechen den Förderweg.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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