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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Existenzgründer-Erlass: 40 Prozent zusätzlich erlassen

· 9 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Handwerksmeister in seiner eigenen Werkstatt, prüft ein Werkstück im Vordergrund

Wer nach einer AFBG-geförderten Aufstiegsfortbildung innerhalb von drei Jahren einen Betrieb gründet und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schafft, bekommt 40 Prozent des Restdarlehens zusätzlich erlassen (§ 13b AFBG). Dieser Existenzgründer-Erlass kommt oben auf den normalen 50-Prozent-Erlass bei Bestehen und kann den Eigenanteil auf rund 15 Prozent der ursprünglichen Kursgebühr drücken.

Die Regel ist vor allem für Meister-Absolventen relevant, die typischerweise eigene Betriebe eröffnen. Bei kaufmännischen Fachwirten wird sie seltener genutzt, ist aber genauso zugänglich. Diese Seite erklärt, wer in den Erlass reinfällt und wie der Antrag läuft.

Wie hoch ist der Existenzgründer-Erlass?

Der Existenzgründer-Erlass beträgt 40 Prozent des Restdarlehens nach dem normalen 50-Prozent-Erlass. Er greift nur auf den Darlehensanteil, nicht auf den bereits erhaltenen Zuschuss.

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (3.997 Euro Kurskosten):

PositionBetrag
Kursgebühr3.997 Euro
AFBG-Zuschuss1.998,50 Euro
Darlehen ursprünglich1.998,50 Euro
Minus Erlass bei Bestehen (50 Prozent)999,25 Euro
Restdarlehen vor Gründer-Erlass999,25 Euro
Minus Existenzgründer-Erlass (40 Prozent)399,70 Euro
Rest nach beiden Erlassen599,55 Euro

Der Eigenanteil sinkt vom regulären 25-Prozent-Niveau auf rund 15 Prozent der ursprünglichen Kurskosten. Bei Meistern, die oft höhere Darlehenssummen haben (Vollzeit plus Unterhaltsbeitrag), ist der absolute Erlass entsprechend höher.

Rechenbeispiel Meister mit 7.500 Euro Kursgebühr plus 4.000 Euro Unterhaltsbeitrag-Darlehen nach Bestehens-Erlass:

PositionBetrag
Restdarlehen Maßnahme1.875 Euro
Restdarlehen Unterhalt4.000 Euro
Summe Restdarlehen5.875 Euro
Minus Existenzgründer-Erlass (40 Prozent)2.350 Euro
Rest nach beiden Erlassen3.525 Euro

Ein Meister-Absolvent, der gründet, spart also zusätzlich 2.350 Euro. Das ist mehr als viele Monatsraten.

Wer bekommt den Existenzgründer-Erlass?

Den Erlass bekommst du, wenn du innerhalb von drei Jahren nach Ende der Fortbildung einen Betrieb gründest oder eine Betriebsübernahme machst, und wenn du mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffst.

Der Arbeitsplatz kann sein:

  • Deine eigene Vollzeit-Selbstständigkeit, wenn du sozialversicherungspflichtig über die Künstlersozialkasse, die Handwerkskammer-Versicherung oder anderes Schutzsystem beitragst
  • Ein eigener Angestellter, der mindestens halbtags (ab 15 Stunden) sozialversicherungspflichtig angestellt ist
  • Eine Kombination (du selbst plus ein Angestellter)

Entscheidend ist die tatsächliche Sozialversicherungspflicht, nicht die Rechtsform. Wer ein Gewerbe anmeldet und nur in die freiwillige Krankenversicherung einzahlt, erfüllt die Voraussetzung nicht. Wer dagegen einen Angestellten einstellt, der monatlich in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat die Voraussetzung gegeben.

Drei Jahre ab wann?

Die Frist von drei Jahren beginnt mit dem Ende der Fortbildung, nicht mit dem Datum der Prüfung. Beim Wirtschaftsfachwirt wäre das Ende der Kurszeit relevant, typischerweise elf Monate nach Kursstart. Die Gründung muss dann innerhalb der folgenden 36 Monate stattfinden.

EreignisFrist
KursendeStartdatum Drei-Jahres-Frist
36 Monate späterDeadline für Gründung

In meiner Beratungspraxis sehe ich gelegentlich, dass Teilnehmer die Gründung direkt nach der Prüfung angehen, weil sie die Zeit bis zur Erlass-Entscheidung nicht verstreichen lassen wollen. Andere warten bewusst ein bis zwei Jahre, um Kapital zu sammeln und Marktstruktur zu studieren. Beides funktioniert, solange die Frist eingehalten wird.

Der Antrag: formlos, aber mit Nachweisen

Der Antrag auf Existenzgründer-Erlass ist einseitig und formlos. Er geht an die KfW-Servicestelle (die auch die normale Rückzahlung abwickelt). Im Antrag beschreibst du:

  • Datum der Gründung
  • Art des Betriebs (Rechtsform, Branche, Gewerk)
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung oder Handwerksrolle-Eintragung
  • Nachweis der Sozialversicherungspflicht (eigene Beiträge oder Anstellungsvertrag eines Angestellten)
  • Bewilligungsbescheid der AFBG-Förderung als Referenz

Die Bearbeitung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen. Nach Bewilligung bekommst du einen neuen Tilgungsplan mit reduziertem Restbetrag.

Wichtig: Der Antrag muss vor Ende der Rückzahlungsdauer gestellt werden. Wer erst nach zehn Jahren Tilgung den Erlass beantragen will, bekommt ihn nicht mehr. Am besten direkt nach der Gründung oder nach Einstellung des ersten Angestellten.

Voraussetzung Sozialversicherungspflicht genauer

Die Sozialversicherungspflicht wird von der KfW im Antrag geprüft. Anerkannt werden:

VersicherungsartVoraussetzung
Angestellter mindestens halbtagsSV-pflichtiger Arbeitsvertrag, 15+ Stunden pro Woche
Eigene Pflichtversicherung SelbstständigeZum Beispiel Handwerkskammer-Pflichtversicherung bei Eintragung in Handwerksrolle Anlage A
Rentenversicherungspflicht SelbstständigeZum Beispiel bei bestimmten Berufsgruppen wie Dozenten, Lehrkräften, Hebammen
Freiwillige Pflichtversicherung SelbstständigeBei Anmeldung zur gesetzlichen Rentenversicherung als Selbstständiger

Nicht anerkannt:

  • Gewerbe ohne Pflichtversicherung
  • Minijobs des Betriebsinhabers
  • Kurzfristige Beschäftigung (drei Monate, max 70 Arbeitstage)
  • Praktikanten
  • Familienmitglieder ohne SV-Pflicht

Wer ein Gewerbe anmeldet und sich nur privat krankenversichert, ohne Rentenversicherungspflicht, fällt aus dem Existenzgründer-Erlass heraus. Das ist die häufigste Stolperfalle. Details zur Sozialversicherung für Gründer{: target=“_blank” rel=“noopener”}.

Rechenbeispiel: Handwerksmeister gründet eigenen Betrieb

Ein 32-jähriger Handwerksmeister schließt die Vollzeit-Meisterschule ab (Kursgebühr 7.000 Euro, Unterhaltsbeitrag-Darlehen 4.500 Euro nach Bestehens-Erlass). Er gründet ein Jahr später einen eigenen Betrieb, wird in die Handwerksrolle Anlage A eingetragen (pflichtversichert), stellt eine Halbtagskraft als Bürohilfe ein.

PositionBetrag
Restdarlehen Maßnahme1.750 Euro
Restdarlehen Unterhalt4.500 Euro
Summe Restdarlehen6.250 Euro
Minus Existenzgründer-Erlass (40 Prozent)2.500 Euro
Rest nach Gründer-Erlass3.750 Euro

Er spart 2.500 Euro zusätzlich zum normalen Bestehens-Erlass. Bei der Mindestrate von 128 Euro ist die Rückzahlung in rund 30 Monaten erledigt. Mit Bayerischem Meisterbonus (3.000 Euro) und Steuerersparnis bleibt am Ende fast null Eigenanteil übrig.

Das ist der Optimalfall, der in Meister-Kohorten immer wieder vorkommt. Die Regeln sind bewusst gründer-freundlich gestaltet, weil die AFBG-Logik Aufstieg plus wirtschaftliche Selbstständigkeit belohnen will.

Rechenbeispiel: Wirtschaftsfachwirt gründet online-basiertes Beratungsgeschäft

Eine 34-jährige Wirtschaftsfachwirtin gründet nach dem Abschluss eine Beratungspraxis (Selbstständigkeit), meldet sich als Selbstständige zur Rentenversicherung pflichtversichert an (freiwillige Pflichtversicherung).

PositionBetrag
Restdarlehen nach Bestehens-Erlass999 Euro
Minus Existenzgründer-Erlass (40 Prozent)400 Euro
Rest nach beiden Erlassen599 Euro

Eigenanteil also rund 599 Euro statt 999 Euro. Der Erlass setzt voraus, dass sie tatsächlich in die Rentenversicherung einzahlt. Wer das nur auf dem Papier macht und die Beiträge nicht leistet, bekommt Ärger.

Gesellschafter und GmbH-Gründung

Wer eine GmbH oder UG gründet, hat besondere Konstellationen. Als alleinige Geschäftsführerin/Gesellschafterin bist du nicht automatisch sozialversicherungspflichtig (als Fremdgeschäftsführer meist schon). Um die Voraussetzung zu erfüllen, muss mindestens ein Angestellter SV-pflichtig beschäftigt sein.

Alternativ kannst du dich selbst als Geschäftsführer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (freiwillige Pflicht), das reicht als Eigenversicherung. Aber Achtung: das ist individuell verschieden und wird von der KfW geprüft.

Bei Personengesellschaften (OHG, GbR) gelten Gesellschafter typischerweise als Selbstständige und müssen eigenständig sozialversichert sein. Die Voraussetzung für den Erlass wird einzelfallbezogen geprüft.

Nachweis-Unterlagen zum Antrag

UnterlageWann nötig
GewerbeanmeldungBei Gewerbe
Handwerksrolle Anlage A/BBei Handwerk
HandelsregisterauszugBei GmbH/UG
Anstellungsvertrag AngestellterBei Fremdanstellung
SV-Meldung (Anmeldung bei Krankenkasse)Bei Angestelltem
Eigene SV-NachweiseBei Selbstständigen in Pflichtversicherung
Originaler AFBG-BescheidImmer

Wer als Solo-Selbstständige ohne SV-Pflicht bleibt und auch keinen Angestellten einstellt, kann den Existenzgründer-Erlass nicht beanspruchen. Das ist dann der reguläre Fall mit 50-Prozent-Erlass bei Bestehen.

Existenzgründung und Förderungen kombinieren

Wer nach der Aufstiegsfortbildung gründet, kann typischerweise mit mehreren Förderwegen arbeiten:

  • Gründungszuschuss vom Arbeitsamt (bei vorhergehender Arbeitslosigkeit)
  • Landesförderprogramme für Gründer (je nach Bundesland)
  • KfW-Gründerkredit (Startgeld bis 125.000 Euro)
  • Meistergründungsprämie in einigen Bundesländern (zum Beispiel Schleswig-Holstein 7.500 Euro)

Der AFBG-Existenzgründer-Erlass läuft parallel und wird von diesen anderen Förderungen nicht beeinflusst. Er ist eine eigenständige Regel, die nur auf das AFBG-Darlehen wirkt. Details zum Bundesländer-Bonus.

In meinen Beratungsgesprächen höre ich oft, dass Gründer den AFBG-Erlass vergessen, weil sie mit Gründungszuschuss und Kreditverhandlungen beschäftigt sind. Ein schriftlicher Erinnerungsposten im Kalender direkt nach Gewerbeanmeldung lohnt sich.

Was wenn ich innerhalb der drei Jahre wieder aufgebe?

Die Regel verlangt, dass der Arbeitsplatz tatsächlich geschaffen und besetzt wird. Wer nur einen Tag anmeldet und direkt wieder schließt, erfüllt die Voraussetzung nicht. Die KfW kann nachträglich prüfen, ob der Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum bestand.

Wird der Betrieb nach Bewilligung des Erlasses geschlossen oder der Angestellte entlassen, bleibt der Erlass in der Regel bestehen. Es sei denn, die KfW weist nach, dass die Gründung nur zum Schein erfolgte. In der Praxis ist das sehr selten.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Prüfung deines Existenzgründer-Erlasses erfolgt durch die KfW-Servicestelle im Einzelfall. Für eine rechtssichere Beratung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zum Existenzgründer-Erlass

Reicht ein Minijob als Angestellter? Nein. Der Angestellte muss SV-pflichtig beschäftigt sein, das heißt mindestens 15 Stunden pro Woche und über der Minijob-Grenze.

Kann mein Ehepartner der SV-pflichtig Angestellte sein? Ja, wenn er tatsächlich SV-pflichtig angestellt wird und nicht nur formal. Die KfW prüft das im Einzelfall.

Gilt der Erlass auch bei Teilzeit-Selbstständigkeit? Ja, wenn du gleichzeitig SV-pflichtig bist (eigene Pflichtversicherung oder Angestellter).

Was ist mit freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung? Wenn du dich als Selbstständige freiwillig pflichtversicherst und kontinuierlich Beiträge zahlst, wird das anerkannt.

Kann ich den Erlass zurückziehen und später wieder beantragen? Nein. Der Erlass wird einmal bewilligt und bleibt bestehen. Wer beim ersten Antrag abgelehnt wird, kann später neu beantragen, wenn sich die Voraussetzungen ändern.

Gilt der Erlass auch bei Betriebsübernahme (Nachfolge)? Ja. Die Übernahme eines bestehenden Betriebs zählt als Gründung, wenn dabei mindestens ein SV-pflichtiger Arbeitsplatz geschaffen oder erhalten wird.

Rechne deinen Gründer-Erlass durch

Im AFBG-Rechner kannst du den Eigenanteil mit und ohne Gründer-Erlass simulieren. Die gesetzliche Grundlage steht in § 13b AFBG{: target=“_blank” rel=“noopener”} und im offiziellen AFBG-Portal{: target=“_blank” rel=“noopener”}.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du planst nach der Fortbildung zu gründen? Buch dir 10 Minuten mit Jens. Wir gehen deinen Fall durch und klären, wie du den Existenzgründer-Erlass mit anderen Gründungsförderungen kombinieren kannst.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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