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Aufstiegs-BAföG-Rechner

KfW-Darlehen AFBG: Konditionen und Rückzahlungsbeginn

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Vertragsformulare und ein Füller auf einem Schreibtisch, leicht überlappend, sachliches Licht

Das KfW-Darlehen beim Aufstiegs-BAföG ist während der Fortbildung und in den zwei Jahren danach zinslos. Ab dem dritten Jahr nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnen die Raten. Die Zinskonditionen liegen dann bei einem variablen Zinssatz, der sich am Euribor plus einem KfW-Aufschlag orientiert, aktuell rund 3 bis 4 Prozent (Stand 2026). Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens vor Rückzahlungsbeginn erlassen.

Das KfW-Darlehen ist das “Standbein Zwei” des AFBG. Den Zuschuss bekommst du geschenkt, das Darlehen musst du zurückzahlen, wenn du die Prüfung nicht bestehst oder nach dem 50-Prozent-Erlass noch ein Rest übrig bleibt. Diese Seite erklärt alle Konditionen Stand 2026.

Wie ist das KfW-Darlehen aufgebaut?

Das KfW-Darlehen ist ein zweckgebundenes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das parallel zum AFBG-Zuschuss ausgezahlt wird. Du musst es nicht separat beantragen. Mit dem AFBG-Bescheid ist auch das Darlehen bewilligt, du unterschreibst einen Darlehensvertrag mit der KfW.

Die Konditionen sind für alle AFBG-Empfänger gleich. Sie hängen nicht von deiner Bonität, deinem Einkommen oder deiner Schufa ab. Jeder, der AFBG bekommt, bekommt auch das Darlehen zu den gleichen Bedingungen.

KonditionWert 2026
Zinssatz während Fortbildung0 Prozent
Zinssatz während Karenzzeit0 Prozent
Zinssatz nach Karenzzeitvariabel, aktuell rund 3 bis 4 Prozent
Karenzzeit nach Kursende2 Jahre
RückzahlungsbeginnMonat 25 nach Ende der Förderungshöchstdauer
Mindestrate128 Euro pro Monat
Maximale Rückzahlungsdauer10 Jahre

Die Zinskonditionen werden von der KfW halbjährlich angepasst. Der aktuelle Stand steht auf der KfW-Website zum AFBG{: target=“_blank” rel=“noopener”}.

Zinslos in der Fortbildung

Während der gesamten Kurszeit und der Karenzzeit (zwei Jahre nach Kursende) zahlst du null Zinsen. Das heißt: das Darlehen bleibt in den ersten zwei bis drei Jahren nach Beantragung komplett unverzinst. Wer direkt nach Kursende den Erlass und die Restzahlung regelt, kann das komplette Darlehen zinsfrei abwickeln.

Beispiel Wirtschaftsfachwirt: Kursstart Januar 2026, Kursende Dezember 2026, Prüfung bestanden März 2027. Die Förderungshöchstdauer endet Dezember 2026. Die Karenzzeit läuft bis Dezember 2028. Erst ab Januar 2029 beginnen Raten mit Zinsen. Wer vorher die Restzahlung in einer Summe leistet, hat null Zinskosten.

Die Erlassregel: 50 Prozent bei Bestehen

Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens komplett erlassen, bevor die Rückzahlung beginnt. Beim Wirtschaftsfachwirt mit 3.997 Euro Kursgebühr bedeutet das:

PositionBetrag
Darlehen ursprünglich1.998,50 Euro
Minus Erlass bei Bestehen (50 Prozent)999,25 Euro
Rückzahlbarer Rest999,25 Euro

Du zahlst also effektiv nur 25 Prozent der ursprünglichen Kurskosten zurück, verteilt auf Raten ab dem 25. Monat nach Kursende. Bei der Mindestrate von 128 Euro wäre der Rest nach rund acht Raten abbezahlt.

Bestehst du nicht, entfällt der Erlass. Dann musst du das komplette Darlehen zurückzahlen. Details zur vorzeitigen Tilgung und zur Rückzahlungsphase.

Wann beginnt die Rückzahlung genau?

Die Karenzzeit beträgt zwei Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer ist die gesetzlich definierte Laufzeit deiner Fortbildung (beim WFW in der Regel die elf Monate Kurslaufzeit, beim Vollzeit-Meister die zwölf Monate Vollzeitkurs). Zwei Jahre danach, also im 25. Monat nach Ende der Höchstdauer, wird die erste Rate fällig.

Beispiel zeitlicher Ablauf Wirtschaftsfachwirt:

ZeitpunktAktion
Januar 2026Kursstart, Darlehensauszahlung beginnt
Dezember 2026Kursende
Januar 2027 bis Dezember 2028Karenzzeit, keine Raten, keine Zinsen
Januar 2029Erste Rate fällig, Zinsen beginnen zu laufen

Die KfW schickt dir rund drei Monate vor Beginn der Rückzahlung einen Brief mit Tilgungsplan und Bankverbindung. Du musst nichts selbst aktiv anstoßen.

Wer zahlt an wen?

Das AFBG-Amt gibt dem Antrag statt und löst die Förderung aus. Der Zuschuss (50 Prozent der Kurskosten plus ggf. Unterhaltsbeitrag) kommt vom Bund und wird über das AFBG-Amt ausgezahlt. Das Darlehen (weitere 50 Prozent plus ggf. Unterhaltsbeitrag-Darlehen) läuft über die KfW.

In der Praxis bekommst du beide Beträge auf dein Konto. Für dich ist nicht ersichtlich, wer was zahlt. Wichtig wird die Trennung erst, wenn die Rückzahlung beginnt: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, die Raten für das Darlehen gehen an die KfW (genauer: an deren Servicestelle, die Bundesverwaltung für Bildung und Forschung).

In meiner Beratungspraxis höre ich immer wieder die Frage “an wen überweise ich das nach fünf Jahren”. Antwort: An die im KfW-Brief genannte Bankverbindung. Die Adresse steht im Tilgungsplan.

Mindestrate 128 Euro pro Monat

Die Rückzahlungsraten betragen mindestens 128 Euro pro Monat. Wer höhere Raten wählt (zum Beispiel 250 oder 500 Euro), ist schneller schuldenfrei. Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich.

SzenarioRückzahlung nach
999 Euro Restschuld, Mindestrate 128 Euro8 Raten, gut 8 Monate
1.998 Euro Restschuld (Prüfung nicht bestanden), 128 Euro16 Raten, rund 16 Monate
5.000 Euro Restschuld Meister, 128 Euro40 Raten, rund 3,5 Jahre

Bei höheren Darlehenssummen (Vollzeit-Meisterschule mit Unterhaltsbeitrag-Darlehen) kommen aber meist 3.000 bis 5.000 Euro Rest zusammen. Selbst dann ist der Rückzahlungszeitraum überschaubar.

Was passiert bei niedrigem Einkommen während der Rückzahlung?

Wenn dein Einkommen während der Rückzahlung unter einer bestimmten Schwelle liegt, kannst du bei der KfW eine Stundung beantragen. Die Schwelle orientiert sich an den Freibeträgen, aktuell rund 1.605 Euro Netto pro Monat für Alleinstehende (2026). Darunter wird die Rate ausgesetzt, die Restschuld bleibt bestehen, Zinsen laufen weiter an (aber langsam).

Voraussetzung für die Stundung ist ein schriftlicher Antrag mit Einkommensnachweisen. Die Stundung gilt für ein Jahr und kann verlängert werden. Details im Artikel zur Stundung bei geringem Einkommen.

Bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit gibt es nach zehn Jahren eine Restschuld-Befreiung. Das passiert aber selten, weil die meisten AFBG-Absolventen nach der Fortbildung deutlich höheres Einkommen erzielen und die Raten zahlen können.

Zinsen nach der Karenzzeit

Nach Ende der Karenzzeit (25. Monat) werden die Raten mit Zinsen versehen. Die KfW berechnet einen variablen Zinssatz, der halbjährlich angepasst wird. Aktuell liegt er bei rund 3 bis 4 Prozent pro Jahr.

Konkret: Wenn du 999 Euro Restschuld hast und 128 Euro pro Monat zahlst, sind die Zinsen auf diese acht Raten minimal, insgesamt vielleicht 20 bis 30 Euro. Bei größeren Restsummen (3.000 Euro Meister) und längerer Laufzeit kommen Zinsen im dreistelligen Bereich zusammen.

Wer die Zinskosten minimieren will, zahlt die Restschuld direkt am Ende der Karenzzeit in einer Summe zurück oder leistet hohe Sondertilgungen. Das ist jederzeit kostenfrei möglich.

Auszahlung während der Fortbildung

Das Darlehen wird monatlich ausgezahlt, während die Fortbildung läuft. Bei berufsbegleitenden Kursen wie dem Wirtschaftsfachwirt heißt das: elf Monatsraten, die sich auf etwa 180 Euro Darlehensanteil pro Monat belaufen (1.998,50 Euro / 11). Dazu kommt der Zuschussanteil, so dass die volle Kursgebühr vor Kursende geflossen ist.

Die Kursgebühr zahlt der Anbieter direkt vom AFBG (SkillSprinters arbeitet auf Basis des Bewilligungsbescheids, Teilnehmer müssen nicht selbst in Vorkasse gehen). Bei Vollzeit-Fortbildungen kommen die Unterhaltsbeiträge jeweils zum 1. des Monats auf das Konto des Antragstellers.

Verbindung mit Existenzgründer-Erlass

Wenn du nach der Prüfung innerhalb von drei Jahren einen Betrieb gründest (Existenzgründung) und dort mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffst, werden weitere 40 Prozent des Restdarlehens erlassen. Details im Artikel zum Existenzgründer-Erlass.

Beim Wirtschaftsfachwirt mit 999 Euro Restdarlehen nach normalem Erlass:

  • Minus 40 Prozent Existenzgründer-Erlass: 399,70 Euro
  • Rest nach beiden Erlassen: 599,55 Euro

Diese Regel ist für Meister-Absolventen besonders attraktiv, weil sie typischerweise Betriebe gründen. Bei kaufmännischen Fachwirten wird sie seltener relevant, weil weniger Existenzgründungen stattfinden.

Das KfW-Darlehen ist kein Verbraucherkredit

Viele Teilnehmer fragen, ob sie das Darlehen vor der Schufa verbergen können oder ob es die Kreditwürdigkeit mindert. Antwort: Das AFBG-Darlehen wird nicht an die Schufa gemeldet. Es ist ein öffentliches Förderdarlehen und erscheint nicht in Bonitätsauskünften. Für die Beantragung einer Immobilienfinanzierung oder eines anderen Kredits spielt es keine Rolle, außer du gibst es selbst auf dem Finanzierungsformular an.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze und der aktuellen KfW-Konditionen (Stand 2026). Die konkrete Höhe deiner Raten, Zinsen und Restschuld hängt vom Zeitpunkt ab und wird vom zuständigen AFBG-Amt und der KfW verbindlich festgelegt. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zum KfW-Darlehen

Ist das Darlehen wirklich zinslos? Während der Fortbildung und der zweijährigen Karenzzeit: ja. Danach: Variabler Zinssatz aktuell rund 3 bis 4 Prozent.

Kann ich Sondertilgungen leisten? Ja, jederzeit kostenfrei. Keine Vorfälligkeitsentschädigung, keine Gebühren.

Wird das Darlehen an die Schufa gemeldet? Nein. AFBG-Darlehen erscheinen nicht in der Schufa.

Was passiert, wenn ich die Raten nicht zahlen kann? Stundung möglich, bis hin zur Restschuldbefreiung nach 10 Jahren anhaltender Zahlungsunfähigkeit.

Kann ich das Darlehen auch ohne Zuschuss nehmen? Nein. AFBG ist ein Paket: Zuschuss und Darlehen laufen zusammen. Wer das Darlehen allein wollte, muss zur klassischen KfW-Studienfinanzierung oder zu privaten Krediten greifen.

Was, wenn ich während der Fortbildung wechsele? Ein Wechsel der Fortbildungsart ist möglich, aber bürokratisch aufwendig. Das Darlehen wird entweder angepasst oder für die neue Fortbildung neu bewilligt.

Rechne deinen Darlehensanteil durch

Im AFBG-Rechner siehst du genau, welchen Darlehensanteil du bekommst und wie viel nach Erlass übrigbleibt. Offizielle KfW-Konditionen auf der KfW-Seite zum AFBG{: target=“_blank” rel=“noopener”} und im Gesetzestext AFBG{: target=“_blank” rel=“noopener”}.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du hast Fragen zum KfW-Darlehen oder zur Rückzahlung? Buch dir 10 Minuten mit Jens. Wir klären deinen Fall und zeigen, welcher Rückzahlungsplan für dich sinnvoll ist.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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