Die Rückzahlungsphase: wieviel, wie lange, ab wann
Die Rückzahlung des AFBG-Darlehens beginnt nach einer Karenzzeit von zwei Jahren, die an das Ende der Maßnahme anschließt (§ 13 Abs. 3 AFBG). Beim Wirtschaftsfachwirt bedeutet das: wer im Dezember 2026 fertig ist, zahlt etwa ab Januar 2029 die erste Rate. Die Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro pro Monat, zurückgezahlt wird innerhalb von zehn Jahren. Während der Kurszeit und der zweijährigen Karenzzeit ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei, danach gilt ein variabler Zins: 6-Monats-EURIBOR plus 1 Prozent Verwaltungskostenaufschlag plus Risikozuschlag von bis zu 0,7 Prozent (§ 13 Abs. 2 AFBG).
Bei normalem Erlass (50 Prozent bei Bestehen) und einem typischen WFW-Restdarlehen von 999,25 Euro ist die Rückzahlung in acht Raten (acht Monate) erledigt, die Zinsen sind in den Raten von 128 Euro enthalten. Bei Meistern mit höheren Lehrgangsgebühren kommen höhere Summen zusammen, aber auch dann bleibt die Rückzahlung überschaubar. Diese Seite zeigt die zeitliche Abfolge und die Mathematik der Raten.
Wann beginnt die Rückzahlung genau?
Das Darlehen ist während der Dauer der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei, längstens sechs Jahre (§ 13 Abs. 3 AFBG). Danach beginnt die Rückzahlung. Maßgeblich ist die Dauer deiner Maßnahme, also wie lange dein Kurs läuft.
Zeitlicher Ablauf am Beispiel Wirtschaftsfachwirt:
| Monat | Aktion |
|---|---|
| 0 | Kursstart |
| 12 | Kursende, Ende der Maßnahme |
| Termin der IHK | Prüfung, danach Erlass von 50 Prozent gegen Vorlage des Zeugnisses |
| 36 | Ende Karenzzeit |
| 37 | Erste Rate fällig (etwa, den genauen Termin nennt die KfW) |
Der genaue Termin steht in deinem KfW-Schreiben, das du 30 Tage vor Rückzahlungsbeginn bekommst (§ 13 Abs. 6 AFBG). Es enthält die Höhe der Darlehensschuld, die dann geltende Zinsregelung, die monatliche Rate und den Tilgungszeitraum.
Wie hoch sind die Raten?
Die Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro pro Monat (§ 13 Abs. 5 AFBG). Du kannst das Darlehen auch vorzeitig zurückzahlen, ganz oder in Teilbeträgen.
| Restschuld | Raten bei 128 Euro einschließlich Zinsen (2 bis 6 Prozent) | Gesamtdauer |
|---|---|---|
| 500 Euro | 4 Raten | 4 Monate |
| 999,25 Euro | 8 Raten | 8 Monate |
| 2.000 Euro | 16 bis 17 Raten | 16 bis 17 Monate (ca. 1,4 Jahre) |
| 3.500 Euro | 29 bis 30 Raten | 29 bis 30 Monate (ca. 2,5 Jahre) |
| 5.000 Euro | 41 bis 44 Raten | 41 bis 44 Monate (ca. 3,5 Jahre) |
Die Tabelle rechnet mit der Mindestrate von 128 Euro, die laut den Allgemeinen Bestimmungen der KfW die Zinsen einschließt, und mit Zinssätzen von 2 bis 6 Prozent auf die jeweils offene Restschuld. Den tatsächlichen Zinssatz bestimmt § 13 Abs. 2 AFBG, die genauen Raten der Tilgungsplan der KfW.
Die 10-Jahres-Regel
Das AFBG-Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen (§ 13 Abs. 5 AFBG). Einen Erlass der Restschuld nach Ablauf dieser zehn Jahre enthalten §§ 13 und 13b AFBG nicht.
Bei der Mindestrate von 128 Euro zahlst du in zehn Jahren 10 × 12 × 128 = 15.360 Euro, Zinsen eingeschlossen; ein WFW-Restdarlehen von 999,25 Euro liegt weit darunter. Bei geringem Einkommen kannst du dich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen, längstens fünf Jahre (§ 13a AFBG). Details zur Freistellung bei geringem Einkommen.
Rechenbeispiel: Wirtschaftsfachwirt bestanden
Nach dem Erlass bleiben 999,25 Euro Restschuld. Rückzahlungsbeginn nach zwei Jahren Karenzzeit, also etwa im Monat 37 nach Kursstart.
| Phase | Zeitraum | Aktion |
|---|---|---|
| Kurszeit | 12 Monate | Auszahlung, zins- und tilgungsfrei |
| Karenzzeit | 24 Monate | Zinslos, keine Raten |
| Rückzahlung | Monat 37 bis 44 | 8 Raten à 128 Euro einschließlich Zinsen, die letzte kleiner (bei 3,5 Prozent 116,29 Euro) |
Damit sind die 999,25 Euro in 8 Monaten zurückgezahlt. Zinsen fallen nur in diesen wenigen Monaten an, auf die jeweils offene Restschuld. Wie viel das in Euro ist, hängt vom EURIBOR zum jeweiligen Stichtag ab; bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 Prozent wären es rund 13 Euro.
Rechenbeispiel: Vollzeit-Meister mit Unterhaltsbeitrag
Bei einer Meisterschule mit höheren Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird auch das Darlehen größer. Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag erhöhen es nicht, beide werden in voller Höhe als Zuschuss geleistet (§ 12 Abs. 2 AFBG). Der Erlass von 50 Prozent bei Bestehen gilt für das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (§ 13b Abs. 1 AFBG).
Angenommen, nach dem Erlass bleiben 3.500 Euro Restschuld:
| Phase | Dauer | Aktion |
|---|---|---|
| Kurszeit Vollzeit | 12 Monate | Unterhaltsbeitrag als Zuschuss, Darlehen für die Gebühren |
| Karenzzeit | 24 Monate | Zinslos |
| Rückzahlung | Monat 37 bis 65 | 29 Raten à 128 Euro einschließlich Zinsen bei 3,5 Prozent, die letzte 68,81 Euro |
Sie zahlt je nach Zinssatz 29 oder 30 Raten (bei 2 bis 6 Prozent), also rund zweieinhalb Jahre; die Zinsen sind in den Raten enthalten.
Rechenbeispiel: WFW nicht bestanden
Bestehst du nicht, entfällt der 50-Prozent-Erlass. Du zahlst das volle Darlehen (1.998,50 Euro beim WFW) zurück.
| Phase | Dauer | Aktion |
|---|---|---|
| Kurszeit | 12 Monate | Auszahlung |
| Karenzzeit | 24 Monate | Zinslos |
| Rückzahlung | Monat 37 bis 53 | 17 Raten à 128 Euro einschließlich Zinsen bei 3,5 Prozent, die letzte nur 0,41 Euro |
Rund 1,4 Jahre Rückzahlung; bei 2 oder 3 Prozent Zins sind es 16 Raten.
Bestehst du eine Wiederholungsprüfung, werden gegen Vorlage des Zeugnisses 50 Prozent des dann noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen (§ 13b Abs. 1 AFBG). Je früher du bestehst, desto mehr ist noch offen. Details zu AFBG und Nichtbestehen.
Sondertilgung: vorzeitig zurückzahlen
Eine vorzeitige Teilrückzahlung ist möglich: Das Darlehen kann auch in Teilbeträgen vorzeitig zurückgezahlt werden (§ 13 Abs. 5 AFBG).
Wer die Rückzahlung beschleunigen will, zahlt am Ende der Karenzzeit in einer Summe. Dann fallen null Zinsen an. Alternativ zahlst du zwischendurch Teilbeträge vorzeitig zurück, zum Beispiel 250 oder 500 Euro.
Zinsen: wann und wieviel
Während der Kurszeit und Karenzzeit: null Zinsen. Ab Rückzahlungsbeginn greift der variable Zinssatz: 6-Monats-EURIBOR nach dem Stand vom 1. April und 1. Oktober, plus 1 Prozent Verwaltungskostenaufschlag und ab Rückzahlungsbeginn ein Risikozuschlag von bis zu 0,7 Prozent (§ 13 Abs. 2 AFBG). Der Zinssatz wird also halbjährlich angepasst.
Wie viel Zinsen das in Euro sind, hängt vom EURIBOR ab. Je kleiner die Restschuld und je kürzer die Laufzeit, desto weniger fällt an. Ab Rückzahlungsbeginn kannst du auf Verlangen auch einen Festzins vereinbaren, jeweils zum 1. April oder 1. Oktober, einen Monat im Voraus zu verlangen (§ 13 Abs. 2 AFBG).
Wer Zinsen komplett vermeiden will, kann das Darlehen am Ende der Karenzzeit in einer Summe zurückzahlen. Das erlaubt § 13 Abs. 5 AFBG ausdrücklich.
Einkommen und Rückzahlungspflicht
Nach oben hängt die Rate nicht von deinem Einkommen ab: Auch wenn du nach der Fortbildung sehr gut verdienst, bleibt die Mindestrate bei 128 Euro. Es gibt keine Erhöhung der Rate bei höherem Gehalt.
Bei geringem Einkommen kannst du dich aber auf Antrag bei der KfW von der Rückzahlung freistellen lassen (§ 13a AFBG). Die Grenze liegt für Alleinstehende bei 1.690 Euro im Monat, für den Ehegatten kommen 850 Euro und für jedes Kind 770 Euro dazu (§ 18a Abs. 1 BAföG). Liegt dein Einkommen nicht darüber, zahlst du keine Raten; liegt es weniger als 128 Euro darüber, sinkt die Rate auf den übersteigenden Betrag. Die Freistellung gilt bei der ersten Bewilligung in der Regel für zwei Jahre, danach jeweils für ein Jahr, zusammen höchstens fünf Jahre.
Liegt dein Einkommen unter der Grenze nach § 18a Abs. 1 BAföG und erziehst du zugleich ein Kind unter 14, betreust ein behindertes Kind oder pflegst einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mindestens Pflegegrad 3), kannst du außerdem eine Stundung beantragen. Rate und Zinsen werden dann längstens zwölf Monate gestundet und danach auf Antrag erlassen, wenn die Voraussetzungen noch vorliegen (§ 13b Abs. 3 AFBG). Details in Freistellung und Stundung des Darlehens.
Kommunikation mit der KfW
Vertragspartner für das Darlehen ist die KfW: Sie schließt den Darlehensvertrag (§ 13 Abs. 1 AFBG), zieht die Raten per Lastschrift ein (§ 13 Abs. 5) und entscheidet über Stundung und Erlass (§ 13b Abs. 4). Auch die Freistellung bei geringem Einkommen beantragst du bei der KfW (§ 13a AFBG). Änderungen deiner Verhältnisse während einer Stundung teilst du der KfW schriftlich oder elektronisch mit (§ 13b Abs. 3).
Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze und der aktuellen KfW-Konditionen (Stand 2026). Die konkrete Höhe deiner Rückzahlung, Zinsen und Laufzeit hängt vom Bescheid des AFBG-Amts und der KfW ab. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen zur Rückzahlungsphase
Wann genau beginnt die Rückzahlung? Nach der Karenzzeit von zwei Jahren, die an das Ende der Maßnahme anschließt (§ 13 Abs. 3 AFBG). Beim WFW (12 Monate Kurslaufzeit) also rund 37 Monate nach Kursstart. Den genauen Termin nennt dir die KfW 30 Tage vorher.
Was passiert, wenn ich umziehe? Die KfW über die Adressänderung informieren, damit der Tilgungsplan beim richtigen Haushalt ankommt.
Kann ich die Raten automatisch abbuchen lassen? Ja, das ist der Regelfall: Die KfW zieht die Rückzahlung per Lastschrift ein (§ 13 Abs. 5 AFBG). Sie kann dabei drei Monatsraten in einem Betrag einziehen, außer du verlangst monatliche Zahlung.
Wird eine Restschuld nach zehn Jahren erlassen? Nein. Das Darlehen ist nach der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen (§ 13 Abs. 5 AFBG), einen pauschalen Erlass der Restschuld nach Ablauf dieser Zeit enthalten §§ 13 und 13b AFBG nicht. Bei geringem Einkommen kannst du dich auf Antrag bis zu fünf Jahre freistellen lassen (§ 13a AFBG), mit Kindererziehung oder Pflege gibt es zusätzlich die Stundung nach § 13b Abs. 3.
Rechne deine Rückzahlung durch
Im AFBG-Rechner siehst du den Restschuldbetrag und die ungefähre Laufzeit. Offizielle KfW-Informationen auf der KfW-Seite zum AFBG und im Gesetzestext AFBG.
Bereit für den nächsten Schritt?
Du machst dir Sorgen wegen der Rückzahlung? Buch dir ein kostenloses Beratungsgespräch, rund 15 Minuten am Telefon. Wir rechnen deinen konkreten Fall durch und zeigen, wie überschaubar die Rückzahlung am Ende wirklich ist.
Nächster Schritt: deine Zahlen kennen
Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.
Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.
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