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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Unterhaltsbeitrag berechnen: ein Beispiel für einen Alleinstehenden

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Aufgeschlagenes Notizbuch mit monatlicher Kostenaufstellung, daneben ein leerer Kaffeebecher

Für einen alleinstehenden Meisterschüler in Vollzeit setzt das AFBG 2026 einen Unterhaltsbedarf von 882 Euro im Monat an, mit Zuschlag für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung 1.019 Euro. Ohne eigenes Einkommen ist das sein Unterhaltsbeitrag, und der ist vollständig Zuschuss (§ 12 Abs. 2 AFBG). Bei zwölf Monaten Kursdauer kommen so 12.228 Euro zusammen, von denen er nichts zurückzahlt; zurückzuzahlen ist nur ein Teil des Darlehens für die Kursgebühren.

Der Unterhaltsbeitrag greift nur bei Vollzeit-Fortbildungen. Wer berufsbegleitend den Wirtschaftsfachwirt macht, bekommt keinen Unterhaltsbeitrag, weil er weiter arbeitet. Diese Seite rechnet den klassischen Fall eines Alleinstehenden durch, mit allen Zuschlägen, Abzügen und dem tatsächlichen Nettoergebnis am Ende.

Wer bekommt den Unterhaltsbeitrag?

Der Unterhaltsbeitrag gilt ausschließlich bei Vollzeit-Aufstiegsfortbildungen, bei denen du während des Kurses nicht mehr regulär arbeitest. Typische Fälle: Vollzeit-Meisterschule, Techniker-Ausbildung in Vollzeit, Fachwirt-Lehrgang in Vollzeit.

Beim berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt (Dienstag und Donnerstag abends, 18 bis 21 Uhr) bleibt dein normaler Job bestehen, dein Einkommen bleibt. Der Unterhaltsbeitrag entfällt. Du bekommst nur den Maßnahmebeitrag für die Kurs- und Prüfungsgebühren.

Die Abgrenzung im AFBG: Vollzeit bedeutet in der Regel an vier Werktagen je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, bei mindestens 400 Unterrichtsstunden insgesamt (§ 2 Abs. 3 und 4 AFBG). Alles darunter gilt als Teilzeit und berechtigt nicht zum Unterhaltsbeitrag. Details im Artikel zu AFBG für Vollzeit-Fortbildungen.

Wie setzt sich der Unterhaltsbeitrag zusammen?

Der Unterhaltsbeitrag hat mehrere Bausteine, die einzeln berechnet und addiert werden. Die wichtigsten 2026:

BausteinMonatlich
Grundbedarf Alleinstehend (442 Euro Bedarf, 380 Euro Unterkunft, 60 Euro AFBG-Zuschlag)882 Euro
Krankenversicherungszuschlag (gesetzlich)102 Euro
Pflegeversicherungszuschlag35 Euro
Erhöhung für Ehepartner und je Kind (hier keine)je 235 Euro

Beim klassischen Fall ohne Partner, ohne Kinder und ohne eigenes Einkommen sind das 1.019 Euro pro Monat Unterhaltsbeitrag (§ 10 Abs. 2 AFBG, §§ 13 und 13a BAföG). Die Versicherungszuschläge sind feste Beträge: 102 und 35 Euro, wenn deine Kasse die Beiträge wie für Fachschüler berechnet (§ 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V), bei sonstiger freiwilliger Versicherung 185 und 48 Euro. Bist du familienversichert, entfallen sie.

Zuschuss-Darlehen-Aufteilung beim Unterhaltsbeitrag

Anders als der Maßnahmebeitrag, der zu 50/50 aufgeteilt wird, ist der Unterhaltsbeitrag mit allen Zuschlägen ein voller Zuschuss (§ 12 Abs. 2 AFBG). Ein Darlehen gibt es beim Unterhalt nur in der Prüfungsvorbereitungsphase, also für höchstens drei Monate zwischen letztem Unterricht und Prüfung (§ 11 Abs. 3, § 12 Abs. 3 AFBG).

BausteinZuschuss-AnteilDarlehen-Anteil
Grundbedarf100 Prozent0 Prozent
Krankenversicherungszuschlag100 Prozent0 Prozent
Pflegeversicherungszuschlag100 Prozent0 Prozent
Kinderzuschlag100 Prozent0 Prozent
Kinderbetreuungszuschuss100 Prozent0 Prozent

Das heißt: Während des Kurses ist der gesamte Unterhaltsbeitrag ein Zuschuss, Grundbedarf und Zuschläge. Das macht ihn attraktiver, als er auf den ersten Blick wirkt.

Rechenbeispiel: Alleinstehend, keine Kinder, Vollzeit-Meister

Ein 29-jähriger Handwerksgeselle, ledig, keine Kinder, macht eine zwölfmonatige Vollzeit-Meisterschule. Vor Kursbeginn hat er 2.400 Euro netto verdient. Während des Kurses arbeitet er nicht. Vermögen: 5.000 Euro Erspartes (unter Freibetrag). Er ist freiwillig gesetzlich versichert, seine Kasse berechnet die Beiträge wie für Fachschüler.

Schritt 1: Monatlicher Unterhaltsbeitrag

PositionMonatlich
Grundbedarf Alleinstehend882 Euro
KV-Zuschlag102 Euro
PV-Zuschlag35 Euro
Summe Unterhaltsbeitrag1.019 Euro

Schritt 2: Einkommensanrechnung

Während der Kurszeit arbeitet er nicht, also 0 Euro Einkommen. Keine Anrechnung, keine Kürzung. Das vor dem Kurs bezogene Gehalt zählt nicht, weil die Einkommensanrechnung nur das Einkommen während der Bewilligungsdauer betrifft.

Schritt 3: Vermögensanrechnung

5.000 Euro Vermögen, Freibetrag 45.000 Euro. Keine Anrechnung.

Schritt 4: Zuschuss-Darlehen-Aufteilung

BausteinMonat12 MonateZuschussDarlehen
Grundbedarf882 Euro10.584 Euro10.584 Euro0 Euro
KV102 Euro1.224 Euro1.224 Euro0 Euro
PV35 Euro420 Euro420 Euro0 Euro
Summe1.019 Euro12.228 Euro12.228 Euro0 Euro

Schritt 5: Erlass bei Bestehen

Beim Unterhaltsbeitrag gibt es nichts zu erlassen, weil er kein Darlehen enthält. Der Erlass bei Bestehen betrifft nur das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (§ 13b Abs. 1 AFBG), siehe Schritt 7.

Schritt 6: Rückzahlung

Aus dem Unterhaltsbeitrag zahlt er nichts zurück. Zurückzuzahlen ist nur das Restdarlehen aus dem Maßnahmebeitrag (Schritt 7), in Raten nach der Maßnahme und einer Karenzzeit von zwei Jahren; bis dahin ist es zins- und tilgungsfrei, längstens sechs Jahre (§ 13 Abs. 3 AFBG).

Schritt 7: Zusätzlich Maßnahmebeitrag

Der Meisterkurs kostet 7.500 Euro. Er bekommt 3.750 Euro Zuschuss und 3.750 Euro Darlehen. Bei Bestehen 1.875 Euro Erlass. Rückzahlbar: 1.875 Euro.

Schritt 8: Gesamtrechnung

PositionBetrag
Unterhaltsbeitrag Zuschuss12.228 Euro
Maßnahmebeitrag Zuschuss3.750 Euro
Summe Zuschuss15.978 Euro
Rückzahlbares Darlehen gesamt1.875 Euro

Er bekommt also 15.978 Euro Zuschuss und zahlt 1.875 Euro Darlehen zurück, nach der Maßnahme und zwei Jahren Karenzzeit, bis dahin zins- und tilgungsfrei (§ 13 Abs. 3 AFBG), danach verzinst (§ 13 Abs. 2 AFBG). Wer in einem Land mit Meisterbonus lebt, etwa in Bayern, bekommt nach Bestehen zusätzlich eine Prämie vom Land, die den Eigenanteil weiter senkt.

In meinen Beratungsgesprächen rechne ich diese Situation immer wieder durch. Viele Interessenten überschätzen die Kosten und wissen nicht, wie günstig der Weg über Aufstiegs-BAföG tatsächlich ist, wenn sie in Vollzeit lernen.

Rechenbeispiel mit Nebenjob während der Fortbildung

Gleicher Teilnehmer, aber er arbeitet während der Meisterschule an zwei Tagen pro Woche in Teilzeit, 800 Euro brutto pro Monat, rentenversicherungspflichtig. Wir nehmen an, dass er über den Job nicht selbst krankenversicherungspflichtig wird, der Versicherungszuschlag also bleibt.

SchrittWert
Brutto-Einkommen monatlich800 Euro
Minus Werbungskostenpauschale anteilig (1.230 Euro durch 12)697,50 Euro
Minus Sozialpauschale 22,3 Prozent541,96 Euro
Anrechnungsfähig541,96 Euro
Abzüglich Freibetrag 389 Euro152,96 Euro
Anrechnung auf Unterhaltsbeitragrund 153 Euro

Sein Unterhaltsbeitrag sinkt von 1.019 auf 866 Euro (§ 21 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1 BAföG, Freibetrag Stand 2026). Einkommensteuer fällt hier nicht an, weil das zu versteuernde Einkommen ohne weitere Einkünfte im Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt (§ 32a EStG). Anrechnungsfrei bleibt ein Nebenjob, solange das Einkommen nach Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale unter dem Freibetrag von 389 Euro bleibt.

Wer dagegen während der Fortbildung einen 1.500-Euro-Job hat, bekommt eine spürbare Kürzung des Unterhaltsbeitrags. Die genaue Berechnung findet das AFBG-Amt in der Bewilligungspraxis. Mehr zu Einkommensfreibeträgen.

Was bleibt für die Lebenshaltung?

Der Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro pro Monat ist zum Leben gedacht: Miete, Strom, Essen, Versicherungen, Mobilität. In mittleren und kleineren Städten reicht das knapp für ein sehr einfaches Alleinlebenden-Budget. In Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt wird es knapp, vor allem bei höheren Mieten.

Typische Budget-Struktur eines Alleinstehenden auf AFBG-Unterhaltsbeitrag:

PositionMonatlich (Durchschnitt)
Miete inkl. Nebenkosten450-600 Euro
Strom, Internet80 Euro
Lebensmittel250 Euro
Mobilität (ÖPNV oder Auto-Anteil)70-150 Euro
Versicherungen, sonstige Fixkosten80-100 Euro
Freizeit/Puffer100-150 Euro
Summerund 1.030-1.330 Euro

Wer in teureren Städten lebt, muss Rücklagen mitbringen oder einen geringen Nebenjob parallel betreiben. Die pauschale Annahme “AFBG reicht für alles” stimmt nur in mittelpreisigen Wohnlagen.

Können Wohnkosten zusätzlich gefördert werden?

Einen eigenen Wohnkosten-Zuschlag, etwa für eine Zweitwohnung am Kursort, kennt das AFBG nicht. Die Unterkunft steckt pauschal im Bedarf: 380 Euro, unabhängig von deiner tatsächlichen Miete (§ 10 Abs. 2 AFBG mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG). Die Miete deiner Wohnung wird nicht gesondert erstattet.

Praktisch heißt das: Im Grundbedarf von 882 Euro stecken 380 Euro für die Miete. In teuren Städten reicht das weniger weit als in ländlichen Regionen. Details zu Sonderfällen im Artikel zur Freistellung bei geringem Einkommen.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Unterhaltsbeitrags hängt von deinen individuellen Einkommens- und Lebensumständen ab und wird vom zuständigen AFBG-Amt verbindlich festgelegt. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zum Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende

Bekomme ich den Unterhaltsbeitrag beim berufsbegleitenden Kurs? Nein. Der Unterhaltsbeitrag gilt nur bei Vollzeit-Fortbildungen. Beim berufsbegleitenden WFW oder anderen Teilzeit-Kursen bekommst du nur den Maßnahmebeitrag.

Muss ich meinen Job kündigen, um den Unterhaltsbeitrag zu bekommen? Du musst die Arbeitszeit so reduzieren, dass du in Vollzeit lernen kannst. Viele Teilnehmer lassen sich unbezahlt freistellen oder lösen das Arbeitsverhältnis auf. Ein Minijob parallel ist möglich, solange er die Lernzeiten nicht beeinträchtigt.

Wie zahlt mein Vermieter aus? Das AFBG-Amt zahlt den Unterhaltsbeitrag monatlich auf dein Konto. Die Miete zahlst du dann selbst.

Wird die Miete überprüft? Nein. Im Bedarf steckt eine feste Unterkunftspauschale von 380 Euro (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG), unabhängig von deiner tatsächlichen Miete. Deine Miete wird deshalb nicht geprüft.

Was passiert bei Krankheit während der Fortbildung? Musst du die Teilnahme wegen Krankheit unterbrechen, wird der Unterhaltsbeitrag bis zu drei Monate weitergezahlt (§ 7 Abs. 4 AFBG); die Unterbrechung erklärst du dem Amt ausdrücklich (§ 7 Abs. 4a AFBG). Danach besteht bis zur Wiederaufnahme kein Anspruch (§ 7 Abs. 3a AFBG), und bei schwerer Krankheit kann die Förderungshöchstdauer um bis zu zwölf Monate verlängert werden (§ 11 Abs. 2 AFBG). Details im Artikel zu AFBG bei Krankheit.

Rechne deinen Unterhaltsbeitrag durch

Im AFBG-Rechner gibst du Einkommen, Vermögen und Familienstand ein. Der Rechner zeigt, welchen Unterhaltsbeitrag du bei Vollzeit erwarten kannst. Die gesetzlichen Grundlagen findest du in § 10 AFBG und im offiziellen AFBG-Portal.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du planst eine Vollzeit-Meisterschule und willst wissen, ob der Unterhaltsbeitrag reicht? Buch dir ein kostenloses Beratungsgespräch, rund 15 Minuten am Telefon. Wir rechnen deinen konkreten Fall durch.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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