Unterhaltsbeitrag mit Kind: das Rechenbeispiel
Mit einem Kind bekommst du beim Unterhaltsbeitrag monatlich 892 Euro Grundbedarf plus 270 Euro Kinderzuschlag plus 160 Euro Kinderbetreuungszuschuss. Macht 1.322 Euro Unterhaltsbeitrag plus Krankenversicherungszuschläge. Die beiden Kinderbeträge sind Vollzuschuss ohne Darlehensanteil. Bei zwölf Monaten Vollzeit-Meisterschule kommen so rund 5.160 Euro zusätzlich zum Grundbedarf zusammen, komplett als Zuschuss.
Wer mit Kind eine Vollzeit-Aufstiegsfortbildung macht, profitiert am stärksten vom AFBG. Die Kinderzuschläge sind großzügig und laufen parallel zum regulären Kindergeld. Diese Seite zeigt den typischen Fall einer Alleinerziehenden und das Rechenbeispiel für ein verheiratetes Paar mit Kind.
Wie setzt sich der Unterhaltsbeitrag mit Kind zusammen?
Der Unterhaltsbeitrag für Antragsteller mit Kind hat drei Hauptbausteine: Grundbedarf, Kinderzuschlag und Kinderbetreuungszuschuss. Dazu kommen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschläge.
| Baustein | Monatlich pro Kind |
|---|---|
| Grundbedarf Alleinstehend | 892 Euro (einmalig, nicht pro Kind) |
| Kinderzuschlag | 270 Euro |
| Kinderbetreuungszuschuss (unter 14 Jahre) | 160 Euro |
| KV-Zuschlag Antragsteller | 155 Euro |
| PV-Zuschlag Antragsteller | 34 Euro |
Bei einem Kind unter 14 Jahren und einem alleinstehenden Antragsteller sind das 1.511 Euro Unterhaltsbeitrag pro Monat. Davon sind 5.352 Euro (Grundbedarf über 12 Monate) nach 50/50 aufgeteilt, die Rest-Bausteine sind Vollzuschuss.
Mehr zu den Einzelpositionen im Artikel zum Kinderzuschlag beim AFBG.
Rechenbeispiel: Alleinerziehende mit einem Kind, Vollzeit-Meister
Eine 32-jährige Alleinerziehende, ein Kind (6 Jahre), macht zwölfmonatige Vollzeit-Meisterschule. Kein Unterhalt vom anderen Elternteil (Kindsvater unbekannt). Vor Kursbeginn hat sie 2.200 Euro netto verdient. Während des Kurses arbeitet sie nicht.
Monatlicher Unterhaltsbeitrag
| Position | Monatlich |
|---|---|
| Grundbedarf | 892 Euro |
| Kinderzuschlag | 270 Euro |
| Kinderbetreuungszuschuss | 160 Euro |
| KV-Zuschlag | 155 Euro |
| PV-Zuschlag | 34 Euro |
| Summe Unterhaltsbeitrag | 1.511 Euro |
Über zwölf Monate: 18.132 Euro. Dazu kommt das Kindergeld von 250 Euro pro Monat (3.000 Euro im Jahr), das parallel weiterläuft und nicht angerechnet wird. Ihr monatliches Gesamt-Einkommen in der Kurszeit liegt also bei 1.761 Euro aus AFBG und Kindergeld zusammen.
Zuschuss-Darlehen-Aufteilung
| Baustein | 12 Monate | Zuschuss | Darlehen |
|---|---|---|---|
| Grundbedarf | 10.704 Euro | 5.352 Euro | 5.352 Euro |
| Kinderzuschlag | 3.240 Euro | 3.240 Euro | 0 Euro |
| Kinderbetreuungszuschuss | 1.920 Euro | 1.920 Euro | 0 Euro |
| KV | 1.860 Euro | 1.860 Euro | 0 Euro |
| PV | 408 Euro | 408 Euro | 0 Euro |
| Summe | 18.132 Euro | 12.780 Euro | 5.352 Euro |
Erlass bei Bestehen
Vom Darlehensanteil (5.352 Euro) werden 50 Prozent erlassen: 2.676 Euro. Rückzahlbar bleiben 2.676 Euro, verteilt auf Raten ab Jahr 2 nach Kursende.
Maßnahmebeitrag zusätzlich
Kursgebühr Meister 7.000 Euro: 3.500 Euro Zuschuss, 3.500 Euro Darlehen, 1.750 Euro Erlass. Rückzahlbar: 1.750 Euro.
Gesamtrechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| AFBG-Zuschuss gesamt | 16.280 Euro |
| Kindergeld zwölf Monate (nicht AFBG) | 3.000 Euro |
| Rückzahlbares Darlehen | 4.426 Euro |
Die Alleinerziehende bekommt also über die zwölf Monate rund 19.280 Euro geschenkt (Zuschuss plus Kindergeld) und muss 4.426 Euro zinsloses Darlehen zurückzahlen, verteilt auf Raten ab sechs Jahre nach Kursende. Bei bayerischem Meisterbonus von 3.000 Euro bleibt netto kaum Eigenanteil übrig.
Details zur Lebenssituation im Artikel AFBG als Alleinerziehende.
Rechenbeispiel: Verheiratet mit Kind, Partner verdient
Ein 35-jähriger Meisterschüler, verheiratet, ein Kind (4 Jahre), macht zwölf Monate Vollzeit. Partnerin verdient 3.200 Euro netto pro Monat.
Monatlicher Unterhaltsbeitrag ohne Anrechnung
| Position | Monatlich |
|---|---|
| Grundbedarf | 892 Euro |
| Kinderzuschlag | 270 Euro |
| Kinderbetreuungszuschuss | 160 Euro |
| KV-Zuschlag | 155 Euro |
| PV-Zuschlag | 34 Euro |
| Summe | 1.511 Euro |
Partner-Einkommen-Anrechnung
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Partner-Netto | 3.200 Euro |
| Minus Sozialpauschale 25 Prozent | 2.400 Euro |
| Minus Einkommensfreibetrag Partner (805) | 1.595 Euro |
| Minus Kinderzuschlag-Freibetrag (805) | 790 Euro |
| Anrechnung auf Grundbedarf | 790 Euro |
Die 790 Euro werden auf den Grundbedarf (892 Euro) angerechnet. Bleibt ein Grundbedarf von 102 Euro. Die Kinderzuschläge und KV/PV-Zuschläge werden nicht durch Partner-Einkommen gekürzt.
Unterhaltsbeitrag nach Kürzung
| Position | Monatlich |
|---|---|
| Grundbedarf (nach Kürzung) | 102 Euro |
| Kinderzuschlag (voll) | 270 Euro |
| Kinderbetreuungszuschuss (voll) | 160 Euro |
| KV-Zuschlag | 155 Euro |
| PV-Zuschlag | 34 Euro |
| Summe | 721 Euro |
Über zwölf Monate: 8.652 Euro. Davon sind 612 Euro Grundbedarf-Anteil (102 × 12 / 2 = 612 Euro als Darlehen, Rest als Zuschuss), die restlichen Posten sind Vollzuschuss oder laufen nach der üblichen 50/50-Aufteilung.
Das zeigt: ein verdienender Partner senkt den Grundbedarf, aber die Kinderzuschläge bleiben unangetastet. Das Familien-Einkommen während der Fortbildung besteht aus Partner-Einkommen (3.200 Euro), AFBG-Unterhaltsbeitrag (721 Euro) und Kindergeld (250 Euro) = 4.171 Euro netto monatlich.
Mit zwei oder mehr Kindern
Je mehr Kinder, desto höher der Unterhaltsbeitrag. Der Kinderzuschlag und der Kinderbetreuungszuschuss gelten pro Kind. Außerdem steigt mit jedem Kind der Einkommensfreibetrag des Partners (weitere 805 Euro), was die Anrechnung von Partner-Einkommen reduziert.
| Kinderzahl | Kinderzuschlag | Kinderbetreuungszuschuss | Freibetrag Partner zusätzlich |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 270 Euro | 160 Euro | 805 Euro |
| 2 Kinder | 540 Euro | 320 Euro | 1.610 Euro |
| 3 Kinder | 810 Euro | 480 Euro | 2.415 Euro |
Bei drei Kindern und einem berufstätigen Partner ist die Anrechnung oft komplett neutralisiert: der Freibetrag übersteigt das Partner-Einkommen. Die Familie bekommt dann den vollen Unterhaltsbeitrag plus die drei Kinderzuschläge zusätzlich zum Partner-Einkommen. Mehr dazu in AFBG mit Ehepartner.
Kinderbetreuungszuschuss: Altersgrenze 14
Der Kinderbetreuungszuschuss von 160 Euro pro Kind und Monat gilt nur für Kinder unter 14 Jahren. Sobald dein Kind 14 wird, fällt dieser Zuschuss weg. Der allgemeine Kinderzuschlag von 270 Euro läuft weiter, solange das Kind noch nicht wirtschaftlich eigenständig ist (in der Regel bis 18 oder bis Ende der ersten Ausbildung).
| Alter des Kindes | Kinderzuschlag | Kinderbetreuungszuschuss |
|---|---|---|
| Säugling bis 13 Jahre | 270 Euro | 160 Euro |
| 14 bis 17 Jahre | 270 Euro | 0 Euro |
| 18 Jahre und älter (in Ausbildung) | 270 Euro | 0 Euro |
Wer ein jüngeres und ein älteres Kind hat, bekommt für das jüngere beide Beträge, für das ältere nur den allgemeinen Zuschlag.
Unterhalt vom Kindsvater oder der Kindsmutter
Unterhalt, den du vom anderen Elternteil für das Kind bekommst, wird nicht beim AFBG angerechnet. Kindesunterhalt ist keine Einkunft des Antragstellers, sondern eine Leistung für das Kind. Er läuft komplett außerhalb der AFBG-Rechnung.
Wenn du selbst Unterhalt für Kinder zahlst, die nicht in deinem Haushalt leben, kannst du diese Zahlungen als Abzugsposten im AFBG-Antrag geltend machen. Sie mindern dein anrechenbares Einkommen. Das ist vor allem relevant, wenn du neben der Fortbildung noch eine Teilzeit-Beschäftigung hast.
Unterhaltsvorschuss und AFBG
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Er wird nicht auf das AFBG angerechnet. Du kannst also parallel Unterhaltsvorschuss und AFBG-Unterhaltsbeitrag bekommen.
Beispiel Alleinerziehende aus Rechenbeispiel oben: Sie erhält für ihr Kind zusätzlich zum AFBG und Kindergeld noch Unterhaltsvorschuss (je nach Alter des Kindes 2026 rund 230 Euro pro Monat). Gesamt-Einkommen in der Kurszeit: 1.511 Euro AFBG plus 250 Euro Kindergeld plus 230 Euro Unterhaltsvorschuss = 1.991 Euro monatlich.
In meinen Beratungsgesprächen sehe ich gerade bei Alleinerziehenden, wie stark sich die Förderlandschaft addiert. Wer alle Ansprüche geltend macht, kommt auf ein Einkommen, das oft knapp über dem früheren Netto-Gehalt liegt. Das macht die Vollzeit-Meisterschule für diese Zielgruppe oft attraktiv.
Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Höhe deines Unterhaltsbeitrags hängt von deinen individuellen Einkommens- und Lebensumständen ab und wird vom zuständigen AFBG-Amt verbindlich festgelegt. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen zum Unterhaltsbeitrag mit Kind
Wird das Kindergeld angerechnet? Nein. Kindergeld bleibt komplett außerhalb der AFBG-Rechnung.
Gilt der Kinderzuschlag auch beim berufsbegleitenden Kurs? Nein. Der Kinderzuschlag gehört zum Unterhaltsbeitrag, der nur bei Vollzeit greift.
Was ist, wenn mein Kind während der Fortbildung geboren wird? Dann bekommst du den Kinderzuschlag ab dem Monat der Geburt. Nachmelden beim AFBG-Amt.
Wie weise ich das Alter des Kindes nach? Geburtsurkunde oder Meldebestätigung. Einmal vorgelegt, bleibt sie in der Akte.
Was ist mit Stiefkindern? Stiefkinder, die mit dir im Haushalt leben, zählen nicht automatisch. Sie müssen rechtlich zu dir zugehörig sein (Adoption, Vormundschaft) oder du musst die Unterhaltspflicht tragen.
Was passiert, wenn sich während der Fortbildung das Sorgerecht ändert? Änderungen der familiären Situation müssen beim AFBG-Amt gemeldet werden. Bei Verlust des Sorgerechts kann der Kinderzuschlag entfallen.
Rechne deinen Fall mit Kind durch
Im AFBG-Rechner gibst du Anzahl und Alter der Kinder ein. Der Rechner zeigt, welchen Unterhaltsbeitrag du maximal erwarten kannst. Die gesetzlichen Grundlagen stehen in § 10 AFBG{: target=“_blank” rel=“noopener”} und im offiziellen AFBG-Portal{: target=“_blank” rel=“noopener”}.
Bereit für den nächsten Schritt?
Du bist Alleinerziehende oder Familienvater und willst wissen, welcher Unterhaltsbeitrag bei dir möglich ist? Buch dir 10 Minuten mit Jens. Wir rechnen deinen Fall durch und klären, welche Fortbildung für deine Situation passt.
Nächster Schritt: deine Zahlen kennen
Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.
Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.
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