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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Vermögensfreibeträge 2026: wieviel Eigenkapital ist erlaubt

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Sparbuch, Depotauszug und Taschenrechner auf dunklem Holzschreibtisch, Licht von oben links

Beim Aufstiegs-BAföG liegt der Vermögensfreibetrag 2026 bei 45.000 Euro für den Antragsteller. Für den Ehepartner kommen 2.300 Euro hinzu, pro Kind ebenfalls 2.300 Euro. Dein Vermögen spielt nur beim Unterhaltsbeitrag eine Rolle, nicht beim Maßnahmebeitrag. Wer den Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend macht, muss sein Vermögen nicht offenlegen, weil nur die Kursgebühren gefördert werden.

Die 45.000 Euro sind eine bewusste Abgrenzung zum BAföG für Studenten, wo der Freibetrag deutlich niedriger liegt. Das AFBG geht davon aus, dass berufstätige Erwachsene Rücklagen haben, und will sie nicht für den Aufstieg aufzehren lassen. Diese Seite zeigt genau, was als Vermögen zählt, was nicht, und wann der Freibetrag überhaupt geprüft wird.

Wann wird mein Vermögen beim AFBG angerechnet?

Nur beim Unterhaltsbeitrag. Der Unterhaltsbeitrag wird nur bei Vollzeit-Fortbildungen gewährt, wenn du während der Weiterbildung nicht mehr arbeitest. Wer berufsbegleitend lernt (wie beim Wirtschaftsfachwirt), bekommt nur den Maßnahmebeitrag, und der ist vermögensunabhängig.

Konkret heißt das: Ein Teilnehmer mit 80.000 Euro auf dem Konto bekommt den vollen AFBG-Zuschuss von 1.998,50 Euro für die Kursgebühr des WFW, weil der Maßnahmebeitrag vermögensunabhängig ist. Nur wer zusätzlich Unterhaltsbeitrag beantragt, kommt in die Vermögensprüfung.

Was zählt als Vermögen?

Das AFBG übernimmt den Vermögensbegriff aus dem BAföG (§ 27 BAföG). Vermögen ist alles, was wirtschaftlich verwertbar ist und dir zum Zeitpunkt der Antragstellung gehört.

Zählt als VermögenZählt nicht
Bargeld, Girokonten, SparbücherHausrat im üblichen Umfang
Tagesgeld, FestgeldAltersvorsorge mit Riester- oder Rürup-Vertrag (bis Höchstgrenze)
Aktien, Fonds, ETFs, AnleihenEinzelnes eigen genutztes Kraftfahrzeug (bis rund 15.000 Euro Zeitwert)
KryptowährungenSelbst genutzte Eigentumswohnung oder Haus (angemessener Umfang)
Bausparverträge (Verfügungsbetrag)Schonvermögen nach Sondervorschriften
Lebensversicherungen mit RückkaufswertArbeitsmittel im beruflichen Einsatz
Nicht selbst genutzte Immobilien
Forderungen gegen Dritte

Entscheidend ist der tatsächliche Verkehrswert am Stichtag der Antragstellung. Wer ein Depot mit 30.000 Euro hat, deren Kurswert am Antragstag 28.000 Euro beträgt, legt diese 28.000 Euro offen. Nicht den Kaufpreis, nicht den gestrigen Wert.

Die Freibeträge 2026 im Detail

Der Grundfreibetrag für den Antragsteller liegt 2026 bei 45.000 Euro. Dieser Betrag wurde zum 01.08.2022 deutlich erhöht (vorher 8.200 Euro) und gilt seither unverändert. Für Ehepartner und Kinder gibt es zusätzliche Freibeträge.

FreibetragBetrag 2026
Grundfreibetrag Antragsteller45.000 Euro
Zusatz für Ehepartner2.300 Euro
Zusatz pro Kind2.300 Euro
Zusatz für eigene Altersvorsorgenach Einzelfall

Ein verheirateter Antragsteller mit zwei Kindern kommt damit auf einen Gesamtfreibetrag von:

  • 45.000 Euro Grundfreibetrag
  • Plus 2.300 Euro Ehepartner
  • Plus 2 × 2.300 Euro Kinder
  • Gesamt: 51.900 Euro

Erst Vermögen, das über diesen Freibetrag hinausgeht, wird auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet. Die Anrechnung erfolgt über die gesamte Bewilligungsdauer und mindert den monatlichen Unterhaltsbeitrag anteilig. In der Praxis trifft das nur wenige Teilnehmer, weil 45.000 Euro für Berufstätige unter 40 meist ein komfortabler Puffer sind.

Altersvorsorge und Freibeträge

Geförderte Altersvorsorge (Riester, Rürup) ist über eine Sonderregel geschützt. Der Rückkaufswert zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen, solange die Verträge laufen und nicht gekündigt werden. Klassische Kapitallebensversicherungen sind dagegen Vermögen und werden mit ihrem Rückkaufswert angerechnet.

Wer unsicher ist, welche Verträge als geschützte Altersvorsorge gelten, kann sich auf die offizielle Definition im Einkommensteuergesetz{: target=“_blank” rel=“noopener”} stützen oder sein AFBG-Amt anfragen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Verträge individuell unterschiedlich strukturiert sind.

Mehr zum Thema Altersvorsorge und AFBG findest du im Artikel zu Eltern-Einkommen und AFBG, wo auch die Schonregeln für ältere Antragsteller dokumentiert sind.

Rechenbeispiel: Vollzeit-Meister mit Erspartem

Ein 38-jähriger Handwerker, verheiratet, zwei Kinder, macht Vollzeit-Meisterschule. Auf dem Girokonto liegen 25.000 Euro, im Depot 30.000 Euro, beim Partner 10.000 Euro. Selbstgenutzte Eigentumswohnung (nicht zählbar).

VermögenBetrag
Girokonto Antragsteller25.000 Euro
Depot Antragsteller30.000 Euro
Vermögen Partner10.000 Euro
Gesamt anrechenbar55.000 Euro
Minus Freibetrag (45.000 + 2.300 + 4.600)51.900 Euro
Anrechenbarer Überhang3.100 Euro

Der Überhang von 3.100 Euro wird auf die Bewilligungsdauer der Meisterschule (hier zwölf Monate) verteilt. Das bedeutet: rund 258 Euro pro Monat werden zusätzlich als eigenes Einkommen angerechnet und mindern den Unterhaltsbeitrag. Bei einem Grundbedarf von 892 Euro wären das knapp 30 Prozent Minderung.

Solange der Überhang unter 10.000 Euro bleibt, ist die Kürzung überschaubar. Wer deutlich mehr Vermögen hat, sollte vor Antragstellung prüfen, ob Teile in geschützte Altersvorsorge umgeschichtet werden können. Das ist aber ein Steuerberater-Thema, kein Selfmade-Projekt.

Wann wird das Vermögen festgestellt?

Der Stichtag ist der Tag der Antragstellung. Du musst die Kontostände und Depotwerte zu diesem Tag nachweisen. Einige AFBG-Ämter akzeptieren auch einen kurz vorher liegenden Stichtag (bis zu 14 Tage), wenn die Auszüge das belegen.

Nachträgliche Änderungen: Gewinnst du während der Fortbildung plötzlich Geld im Lotto oder erbst eine größere Summe, bist du verpflichtet, das zu melden. Das AFBG-Amt prüft dann, ob eine Neuberechnung erfolgt. In der Praxis passiert das selten, aber die Mitteilungspflicht besteht.

Falsche Angaben zum Vermögen können als Betrug gewertet werden und führen zur Rückforderung aller bisherigen Leistungen plus strafrechtlichen Konsequenzen. Die Ämter haben Zugriff auf Daten der Finanzbehörden, versteckte Konten kommen fast immer heraus.

Rechenbeispiel: Nur Maßnahmebeitrag, Vermögen egal

Ein 35-jähriger Berufstätiger, ledig, Wirtschaftsfachwirt berufsbegleitend. Er hat 120.000 Euro gespart (Girokonto, Depot, Bausparvertrag). Was passiert?

PositionErgebnis
Maßnahmebeitrag WFWWird bewilligt, 1.998,50 Euro Zuschuss
UnterhaltsbeitragNicht beantragt (berufsbegleitend)
VermögensprüfungFindet nicht statt
Eigenanteil nach Bestehenrund 999 Euro

Sein Vermögen spielt keine Rolle. Er könnte auch eine Million Euro haben, das AFBG für den WFW-Maßnahmebeitrag wäre identisch. Das ist der zentrale Unterschied zum Schüler-BAföG.

In meiner Beratungspraxis höre ich die Frage “darf ich mit 50.000 Euro auf dem Konto überhaupt AFBG beantragen” regelmäßig. Die Antwort: ja, für den Maßnahmebeitrag uneingeschränkt. Nur wer zusätzlich Unterhaltsbeitrag braucht und gleichzeitig über 45.000 Euro Vermögen hat, bekommt dort eine Anrechnung.

Vermögen umschichten vor dem Antrag?

Technisch möglich, rechtlich heikel. Wer kurz vor dem AFBG-Antrag Geld auf den Partner überträgt, in geschützte Altersvorsorge umschichtet oder größere Anschaffungen tätigt, um unter dem Freibetrag zu bleiben, bewegt sich im Graubereich.

Das AFBG-Amt prüft die letzten Monate vor Antragstellung mit. Große, zeitnahe Umschichtungen werden als missbräuchlich gewertet und nicht anerkannt. Klassische Lebensplanung (normale Altersvorsorge-Einzahlung, geplanter Autokauf) ist dagegen zulässig. Die Grenze verläuft fließend, im Zweifel beim Amt anfragen oder einen Steuerberater konsultieren.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Anrechnung deines Vermögens hängt von der Einzelfallprüfung des zuständigen AFBG-Amts ab. Für eine rechtssichere Berechnung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zu Vermögensfreibeträgen

Wird mein Haus angerechnet? Nein, solange du selbst darin wohnst und der Umfang angemessen ist. Fremdvermietete Immobilien werden mit dem Verkehrswert angerechnet.

Was ist mit meinem Auto? Ein einzelnes eigen genutztes Kraftfahrzeug bis zu einem Zeitwert von rund 15.000 Euro ist geschützt. Darüber hinaus und bei Zweitfahrzeugen kann der Wert angerechnet werden.

Zählt Riester beim AFBG? Nein. Geförderte Altersvorsorge mit Riester oder Rürup gehört zum Schonvermögen, solange die Verträge laufen.

Muss ich Depotwerte zum Tagespreis nachweisen? Ja. Der Verkehrswert zum Antragstag ist maßgeblich. Ein Depotauszug vom Antragstag reicht aus.

Was passiert, wenn ich kurz vor dem Antrag Vermögen verschenke? Das AFBG-Amt prüft Übertragungen der letzten Monate. Gezielte Verschenkung zur Unterschreitung des Freibetrags wird nicht anerkannt.

Gibt es einen Freibetrag für meine Eltern? Beim AFBG zählt grundsätzlich nur dein eigenes Vermögen plus das des Ehepartners. Eltern-Einkommen und -Vermögen spielen beim AFBG fast nie eine Rolle, siehe Eltern-Einkommen beim AFBG.

Rechne deinen Fall durch

Im AFBG-Rechner gibst du Vermögen, Familienstand und Kurskosten ein. Der Rechner zeigt, ob überhaupt eine Vermögensanrechnung droht. Die offiziellen Freibeträge stehen im Gesetzestext zum AFBG{: target=“_blank” rel=“noopener”} und in der amtlichen Information beim BMBF{: target=“_blank” rel=“noopener”}.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du hast Vermögen und fragst dich, ob das deinem AFBG-Antrag im Weg steht? Buch dir 10 Minuten mit Jens. Wir klären deinen konkreten Fall und zeigen, welche Förderwege für dich offenstehen.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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