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Aufstiegs-BAföG-Rechner

Der vollständige AFBG-Erlass: wann es passiert

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Symbolisches Bild einer abgehakten Checkliste auf einem Schreibtisch mit AFBG-Unterlagen

SkillSprinters führt den Wirtschaftsfachwirt (IHK) als berufsbegleitende Weiterbildung im Programm, die sich über 12 Monate erstreckt. Er ist eine Aufstiegsfortbildung und kommt damit für das Aufstiegs-BAföG in Frage. Was die Förderung im eigenen Fall ausmacht, lässt sich vorab durchrechnen.

Ein vollständiger Erlass des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist möglich, aber nur in einer bestimmten Konstellation: Prüfung bestanden (50 Prozent Erlass nach § 13b Abs. 1 AFBG) plus Existenzgründung innerhalb von drei Jahren nach Ende der Maßnahme, die du mindestens drei Jahre im Haupterwerb führst. Dann wird das noch nicht fällig gewordene Restdarlehen für die Gebühren in voller Höhe erlassen (§ 13b Abs. 2 AFBG). Bei gewöhnlicher Rückzahlung bleibt ein Eigenanteil, den eine Landesprämie je nach Bundesland ausgleichen kann.

Einen Erlass der Restschuld nach zehn Jahren gibt es im AFBG nicht. Bei geringem Einkommen hilft die Freistellung nach § 13a AFBG, sie setzt die Raten aus, erlässt aber nichts. Diese Seite geht alle Erlass-Wege durch und zeigt, wo das Maximum liegt.

Die drei Bausteine des AFBG-Erlasses

Das AFBG hat drei Erlass-Mechanismen, die separat oder kombiniert wirken:

Erlass-TypWie viel wird erlassenWann
Bestehens-Erlass (§ 13b Abs. 1 AFBG)50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und PrüfungsgebührenBei bestandener Abschlussprüfung, auf Antrag mit Prüfungszeugnis
Existenzgründer-Erlass (§ 13b Abs. 2 AFBG)Noch nicht fälliges Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller HöheBei Gründung innerhalb von 3 Jahren nach Ende der Maßnahme, Prüfung bestanden, mindestens 3 Jahre Haupterwerb
Erlass gestundeter Raten (§ 13b Abs. 3 AFBG)Gestundete RatenNach einer Stundung von längstens 12 Monaten wegen geringen Einkommens und Kindererziehung, Betreuung eines behinderten Kindes oder Pflege

Einen Erlass wegen Krankheit oder Erwerbsminderung sieht das AFBG nicht vor. Mit dem Tod des Darlehensnehmers erlischt die verbliebene Schuld (§ 13 Abs. 7 AFBG).

Rechenbeispiel: Maximal möglicher Erlass

Ein 30-jähriger Handwerksmeister-Absolvent aus Hessen besteht die Prüfung, gründet ein Jahr später einen eigenen Betrieb und führt ihn mindestens drei Jahre im Haupterwerb. Kursgebühr 7.500 Euro, keine Vollzeit-Meisterschule mit Unterhaltsbeitrag.

Stufe 1: Bestehens-Erlass

PositionBetrag
Darlehen ursprünglich3.750 Euro
Minus Bestehens-Erlass (50 Prozent)1.875 Euro
Restdarlehen vor Gründer-Erlass1.875 Euro

Stufe 2: Existenzgründer-Erlass

PositionBetrag
Restdarlehen1.875 Euro
Minus Gründer-Erlass (Restdarlehen in voller Höhe)1.875 Euro
Rest nach beiden Erlassen0 Euro

Stufe 3: Landesprämie

Damit bis zum Erlass nichts fällig wird, beantragt er die Stundung der Raten für die ersten drei Jahre nach der Gründung (§ 13b Abs. 2 AFBG). In Hessen kann er außerdem die Aufstiegsprämie von 3.500 Euro beantragen.

PositionBetrag
Rest nach beiden Erlassen0 Euro
Plus Hessische Aufstiegsprämie3.500 Euro
Netto-ErgebnisPlus 3.500 Euro

Er hat unterm Strich 3.500 Euro mehr, obwohl die Fortbildung 7.500 Euro gekostet hat. Das ist der maximale Effekt: bestanden, gegründet, hessische Prämie. Details zum Gründer-Erlass und zur Meisterprämie kombinieren.

Rechenbeispiel: Wirtschaftsfachwirt mit Gründung

Eine 35-jährige Wirtschaftsfachwirtin aus Bayern gründet innerhalb von drei Jahren nach der Maßnahme eine eigene Beratungspraxis und führt sie mindestens drei Jahre im Haupterwerb.

StufeBetrag
Darlehen ursprünglich1.998,50 Euro
Minus Bestehens-Erlass (50 Prozent)999,25 Euro
Restdarlehen999,25 Euro
Minus Gründer-Erlass (Restdarlehen in voller Höhe)999,25 Euro
Rest0 Euro
Plus Bayerischer Meisterbonus3.000 Euro
Netto-ErgebnisPlus 3.000 Euro

Sie hat unterm Strich 3.000 Euro mehr, statt 3.997 Euro vorzustrecken. Das ist die Kombi-Maximalrechnung für den WFW-Gründer-Weg in Bayern.

Was wenn keine Gründung, aber Bestehen?

Das ist der Standardfall: Wer nicht gründet, bekommt nur den Bestehens-Erlass.

StufeBetrag
Darlehen WFW1.998,50 Euro
Minus Bestehens-Erlass999,25 Euro
Rest999,25 Euro

Eigenanteil 999,25 Euro. Laut KfW-Bestimmungen zahlst du in Raten von grundsätzlich 128 Euro einschließlich Zinsen nach Tilgungsplan; bei angenommenen 3,5 Prozent Zins sind das acht Raten ab dem 25. Monat nach Kursende. Mit bayerischem Meisterbonus von 3.000 Euro bleibt netto ein Plus von rund 2.000 Euro.

Auch ohne Gründung landet die Rechnung also klar im Plus, solange ein Bundesland mit WFW-relevanter Prämie dahinter steht. Liste der Bundesländer im Artikel AFBG und Meisterprämie.

Krankheit und Erwerbsminderung

Einen Erlass wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sieht das AFBG nicht vor. Ist die Rückzahlung wegen Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit oder einer Erkrankung von mehr als einem Jahr nachhaltig erschwert oder unmöglich, kann sich die KfW die Darlehens- und Zinsschuld bis zum Ende des vierten Jahres nach Beginn der Rückzahlung vom Bund erstatten lassen. Die Forderung geht dann auf den Bund über (§ 14 Abs. 1 AFBG), verwaltet und eingezogen wird sie weiter von der KfW (§ 18 AFBG). Erlassen ist sie damit nicht.

Bei geringem Einkommen, etwa mit einer Erwerbsminderungsrente, kommt außerdem die Freistellung nach § 13a AFBG in Frage, längstens für fünf Jahre.

Tod während der Rückzahlung

Wenn der Darlehensnehmer verstirbt, geht das Darlehen nicht auf die Erben über. § 13 Abs. 7 AFBG regelt, dass die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger Kosten und Zinsen mit dem Tod erlischt. Erben müssen keine Raten zahlen.

Das ist anders als bei privaten Krediten, für deren Schulden die Erben haften (§ 1967 BGB).

Kein Erlass nach zehn Jahren

Einen Erlass der Restschuld nach zehn Jahren gibt es beim AFBG-Darlehen nicht. Das Darlehen ist nach der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen (§ 13 Abs. 5 AFBG). Bei geringem Einkommen kannst du dich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen, als Alleinstehender bis zu einem Einkommen von 1.690 Euro im Monat, längstens fünf Jahre (§ 13a AFBG, § 18a Abs. 1 BAföG). Erlassen werden nur gestundete Raten nach einer Stundung wegen geringen Einkommens und Kindererziehung, Betreuung eines behinderten Kindes oder Pflege (§ 13b Abs. 3 AFBG).

Details zur Freistellung bei geringem Einkommen.

Kein Erlass auf Zuschuss

Wichtig zur Klarstellung: Alle Erlass-Regeln wirken nur auf den Darlehensanteil. Der Zuschussanteil (50 Prozent der Kurskosten, plus bestimmte Zuschuss-Bausteine beim Unterhaltsbeitrag) ist unabhängig davon. Er muss nicht zurückgezahlt werden, unabhängig von Bestehen, Gründung oder späterer Rückzahlung. Ausnahme: Weist du die regelmäßige Teilnahme nicht nach und kannst sie bis zum Ende der Maßnahme nicht mehr erreichen, wird der Bescheid aufgehoben und du musst die Leistungen erstatten; nach einem Abbruch aus wichtigem Grund bei bis dahin regelmäßiger Teilnahme nur den Maßnahmebeitrag, soweit die Gebühren noch nicht fällig waren (§ 16 Abs. 3 AFBG).

Daher der 50-Prozent-Niveau-Eigenanteil schon als Standard: Selbst wenn du die Prüfung nicht bestehst, verlierst du nicht den Zuschuss. Du zahlst dann das volle Darlehen zurück (beim WFW: 1.998,50 Euro statt 999), aber die 1.998,50 Euro Zuschuss behältst du.

Zinsen und Erlass

Die Erlass-Regeln greifen auf das Darlehen. Erlassen wird nur der Teil des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig geworden ist (§ 13b Abs. 1 und 2 AFBG). Bereits gezahlte Raten und Zinsen bekommst du nicht zurück. Beim Gründer-Erlass werden die Raten und Zinsen, die in den ersten drei Jahren nach der Gründung fällig werden, auf Antrag gestundet; liegen die Voraussetzungen nach den drei Jahren nicht vor, sind die gestundeten Raten samt Zinsen zurückzuzahlen (§ 13b Abs. 2 AFBG).

Wer noch in der zweijährigen Karenzzeit gründet, zahlt bis zu deren Ende ohnehin weder Zinsen noch Tilgung (§ 13 Abs. 3 AFBG).

Dokumentation und Archivierung

Nach der Bearbeitung teilt dir die KfW den Erlassbetrag und das Datum mit, zu dem er ausgebucht wird, bei Online-Konten über den elektronischen Postkorb des Online-Kreditportals. Bewahre diese Mitteilung auf, sie ist der Beleg bei späteren Nachfragen.

Die KfW hat die Informationen auch elektronisch, aber bei Serverausfall oder Prozessfehlern ist dein eigenes Dokument die sicherste Rückversicherung. Das gilt auch für den ursprünglichen AFBG-Bescheid, das Prüfungszeugnis, die Gewerbeanmeldung und die übrigen Nachweise zur Gründung.

In meiner Beratungspraxis höre ich oft, dass Teilnehmer ihre AFBG-Unterlagen nach der Karenzzeit entsorgen. Das ist riskant. Die Unterlagen sind meist dünn und füllen einen einfachen Ordner; der Aufwand der Archivierung ist minimal gegenüber dem Risiko eines verlorenen Erlass-Nachweises.

Erlass beantragen: Timing

Der zeitliche Ablauf für die verschiedenen Erlass-Stufen:

ZeitpunktAktion
Direkt nach bestandener PrüfungBestehens-Erlass mit dem Prüfungszeugnis beantragen, im Online-Kreditportal unter „Leistungserlass beantragen“
Bei Gründung innerhalb von 3 Jahren nach KursendeStundung der Raten für die ersten drei Jahre ab Gründung beantragen, nach Ablauf der drei Jahre den Erlass nach § 13b Abs. 2 AFBG
Bei geringem EinkommenFreistellung nach § 13a AFBG beantragen, mit Kind unter 14 oder Pflege auch Stundung nach § 13b Abs. 3 AFBG
Bei dauerhafter Erwerbsminderungkein Erlass; bei geringem Einkommen Freistellung beantragen

Alle Schritte laufen über die KfW, für AFBG-Darlehen die KfW Niederlassung Bonn.

Diese Rechnung ist ein Überschlag auf Basis der gesetzlichen AFBG-Sätze (Stand 2026). Die konkrete Bewilligung von Erlass-Stufen erfolgt durch die KfW im Einzelfall (§ 13b Abs. 4 AFBG). Für eine rechtssichere Beratung wende dich an die zuständige Stelle oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen zum vollständigen Erlass

Kann mein Darlehen komplett auf 0 Euro erlassen werden? Das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ja, wenn du bestehst und innerhalb von drei Jahren nach der Maßnahme gründest: 50 Prozent Erlass nach § 13b Abs. 1 AFBG, der noch nicht fällige Rest nach § 13b Abs. 2 AFBG in voller Höhe. Darlehen für den Lebensunterhalt und das Meisterstück werden dabei nicht erlassen.

Gilt der Gründer-Erlass auch für Wirtschaftsfachwirte? Ja. § 13b Abs. 2 AFBG ist nicht auf das Handwerk beschränkt, die KfW nennt selbst einen Wirtschaftsfachwirt als Beispiel. Voraussetzung sind bestandene Prüfung, Gründung oder Übernahme innerhalb von drei Jahren nach der Maßnahme, überwiegende unternehmerische Verantwortung und mindestens drei Jahre Haupterwerb.

Was passiert mit bereits gezahlten Raten? Sie werden nicht erstattet. Erlassen wird nur der Teil des Darlehens, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig geworden ist (§ 13b Abs. 1 und 2 AFBG). Wer früh beantragt, profitiert mehr.

Kann ich mehrere Erlass-Typen kombinieren? Ja. Bestehens-Erlass und Gründer-Erlass sind kumulierbar. Eine Landesprämie läuft außerhalb des AFBG-Erlasses und kommt je nach Bundesland zusätzlich dazu.

Was wenn ich durchfalle, aber später bestehe? Auch nach bestandener Wiederholungsprüfung kannst du den Bestehens-Erlass beantragen. Erlassen werden 50 Prozent des Teils, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig geworden ist (§ 13b Abs. 1 AFBG).

Ist der Erlass steuerpflichtig? Steuerliche Regeln zum Erlass enthält das AFBG nicht. Wie sich Fortbildungskosten und Erlass bei dir steuerlich auswirken, klärst du am besten mit einem Steuerberater.

Rechne dein Erlass-Maximum durch

Im AFBG-Rechner kannst du verschiedene Szenarien simulieren (mit und ohne Gründung, mit und ohne Landesprämie). Die gesetzlichen Grundlagen stehen in § 13 und § 13b AFBG und auf dem offiziellen AFBG-Portal.

Bereit für den nächsten Schritt?

Du planst die Aufstiegsfortbildung und willst wissen, wie weit du den Erlass ausreizen kannst? Buch dir ein kostenloses Beratungsgespräch, rund 15 Minuten am Telefon. Wir rechnen deine Kombination aus Erlass und Landesprämie durch.


Nächster Schritt: deine Zahlen kennen

Der Aufstiegs-BAföG-Rechner zeigt dir in 60 Sekunden, was dir nach allen Zuschüssen und Erlassen bleibt. Trag deine Kurskosten und dein Bundesland ein, die Rechnung erscheint direkt.

Wenn dein Ziel der Wirtschaftsfachwirt ist, kannst du parallel den WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de durchrechnen und sehen, welche Gehaltssteigerung realistisch ist.

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